13-Wochen-Schnitt bei Mehrstunden

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    Beiträge
  • #64803
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum-Team,

    Bei Berechnung der Sonderzahlung ist bei Mehrstunden der 13-Wochen-Schnitt zu berücksichtigen. Wenn nun kein KV zur Anwendung kommt, wo finde ich die Grundlage dieser Bestimmung???

    Vielen Dank!!!

    Liebe Grüße,

    Kathrin

    #71744
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Kathrin!

    In den Erläuterungen zum Urlaubsgesetz steht dies drin.
    I.d.R. ist der 13 Wochenschnitt zu berechnen. Wenn es einen Dienstplan gibt, ist nach diesem der Ausfall der Mehrstunden zu berechnen.

    #71749
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    vielen Dank für die Info!
    Ich habe vergeblich das AZG auf den Kopf gestellt 🙂

    Liebe Grüße,
    Kathrin

    #71756
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Kathrin!

    Es gibt tatsächlich eine Bestimmung im AZG: § 19 d Abs. 4!

    LG

    #71762
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Diesen Paragrafen hab‘ ich auch schon entdeckt, aber der enthält nicht die wortwörtliche Bestimmung über den „13-Wochen-Schnitt“!

    Liebe Grüße,
    Kathrin

    #71861
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Kathrin!

    Habe das letzte Posting glatt übersehen.
    Der 13-Wochen-Schnitt komt aus der Judikatur, das steht nicht im Gesetz!

    LG

    #71875
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    trotzdem vielen Dank für die Info 🙂

    LG, Kathrin

    #71876
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    trotzdem vielen Dank für die Info 🙂

    LG, Kathrin

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