KV Gastgewerbe – 100%ige Überstunden LSt-Frei?

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  • #65183
    Kathrin
    Teilnehmer

    Liebes Forum-Team,

    wir sind uns ein wenig uneinig beim Thema 100%ige Überstunden im Gastgewerbe und hoffen, dass ihr uns mit eurer Erfahrung weiterhelfen könnt!

    Lt. KV gibt es ja für Überstunden lediglich einen Zuschlag von 50 %.
    Wenn nun jedoch frewillig Sonntags-Überstunden mit 100% Zuschlag LSt-frei nach § 68 (1)vergütet werden, kommt es dann im Rahmen einer GPLA zu einer LSt-Nachzahlung oder nicht?

    ME gibt es ja keinen 100%igen ÜSt-Zuschlag in der Gastronomie, da ja auch der Sonntag als Werktag zählt… Gegenargument wäre natürlich, dass das EStG ja über dem KV lt. Rangordnung steht und Absatz 1 ja von „mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschlägen“ spricht…

    Wie ihr seht ist meine Verwirrung wirklich groß. Über Rückmeldungen wäre ich wirklich dankbar!

    Liebe Grüße,
    Kathrin

    #72672
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Kathrin!

    Keine Chance, steuerfrei den Zuschlag auf 100% zu erhöhen – man benötigt dazu eine lohngestaltende Vorschrift!

    LG

    #72673
    Kathrin
    Teilnehmer

    Vielen Dank für deine Antwort, Roland!

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,

    Kathrin

    #72674
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Kathrin!

    Dazu vielleicht noch ein kleiner Gedankenanstoß (da war ich ein bisschen vorschnell):
    Wenn ihr eine Vereinbarung für alle DN oder wenigstens bestimmte Gruppen von DN macht, würde es dann auch als lohngestaltende Vorschrift gelten, und somit könnte mE dann auch ein 100%iger Zuschlag für den Sonntag steuerfrei abgerechnet werden können, da dies ja auch in anderen Branchen durchaus üblich ist.

    LG

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