Liebes Forum-Team,
wir sind uns ein wenig uneinig beim Thema 100%ige Überstunden im Gastgewerbe und hoffen, dass ihr uns mit eurer Erfahrung weiterhelfen könnt!
Lt. KV gibt es ja für Überstunden lediglich einen Zuschlag von 50 %.
Wenn nun jedoch frewillig Sonntags-Überstunden mit 100% Zuschlag LSt-frei nach § 68 (1)vergütet werden, kommt es dann im Rahmen einer GPLA zu einer LSt-Nachzahlung oder nicht?
ME gibt es ja keinen 100%igen ÜSt-Zuschlag in der Gastronomie, da ja auch der Sonntag als Werktag zählt… Gegenargument wäre natürlich, dass das EStG ja über dem KV lt. Rangordnung steht und Absatz 1 ja von „mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschlägen“ spricht…
Wie ihr seht ist meine Verwirrung wirklich groß. Über Rückmeldungen wäre ich wirklich dankbar!
Liebe Grüße,
Kathrin