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Daniela
TeilnehmerDanke Biggi, ich habe den KV es ging mir aber auch um die Erläuterung eines Durchrechenzeitraumes. Hab ich sicher im Kurs vor vielen Jahren gelernt, bisher nie gebraucht und irgendwie bräuchte ich da eine Info bzw. eine Ansprechstelle an die ich mich bezüglich Arbeitszeiten usw. im Bags wenden kann. Trotzdem Danke.
lgDaniela
Teilnehmer🙂 Danke für den Input, ist eine gute Idee und werd ich vielleicht auch machen 🙂 auch wenn es mir im Moment nicht weiterhilft.
wünsche einen schönen Tag
mfg
DaniDaniela
TeilnehmerHallo Roland,
ich denke ich hab die „Berechnungslösung“ für mich.Gute erklärt, bzw. gerechnet in einer PV INfo vom Oktober 2013.
Danke!
und beste Grüße
DaniDaniela
TeilnehmerLieber Roland,
danke für deine Antwort. Ich weiß nicht ob wir da nicht aneinander vorbeireden :-), sorry.
Meine Frage war, wenn wir jemanden für 8 Std a € 15,– beschäftigen (1 Tag) sind das Brutto 120,–. Diese 120,– beinhalteten SZ und UEL.
Wir möchten nicht mehr als diese 120,– bezahlen, müssen aber die UEL gesondert verrechnen, wie rechne ich mir von den 120,– den Anteil der UEL aus?
bzw.
wie rechne ich mir von den 15,– Stundenlohn die UEL aus. Ich habe einen Vertrag in dem steht, incl. SZ u. UEL Btto € 15,–, ich möchte diesen Vertrag zukünftig ändern auf …… Lohn incl SZ und ….UEL, ergibt einen Bruttostundensatz von 15,–. Wie rechne ich mir den Anteil aus?
denn, auch wenn ich jemanden, jetzt ein Extremfall, für nur eine Stunde beschäftigen würde müsste ich ja auch die UEL getrennt ausweisen. Da fehlt mir leider das Verständnis für die Berechnung.
mmhhhh, ich hoffe ich drück mich so aus, d. es verständlich ist….
lg
DaniDaniela
TeilnehmerLieber Roland,
herzlichen Dank für deine Antwort. Ich dachte zwar, d. dies die Antwort sein könnte, keine Lst daher auch da keine aber ich war mir echt nicht sicher ob das wirklich stimmen kann. Nochmal ganz ganz lieben Dank.
schönen Tag
DanielaDaniela
TeilnehmerDanke Roland!
lg
DaniDaniela
TeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Antwort.
Leider steh ich im MOment ein wenig auf der Leitung.
Deine Berechnung wäre die € 122,36 / 7 Tage * 30 Tage. Ist das richtig?
Mhhhh, also die AN würde an einem Tag im Jänner noch 6 Std, an einem zweiten noch 8 Stunden machen. Heißt, sie würde im Jänner zwei Tage arbeiten und 122,36 verdienen.
Ansonsten wird es für sie keine fixe Tageseinteilung geben. Sie wird um die 40 Stunden im Monat machen an nicht wirklich festgelegten Tagen. Das ist aber in dem Fall nicht relevant da ja dann sowieso das Monat zählt.
Einfach der Jänner ist das Problem….
lg
ManuelaDaniela
TeilnehmerDanke Biggi,
ruhige Feiertage hatte ich, Urlaub auch noch aber ab 2.1. gehts wieder voll los!
Wünsche euch Allen einen guten Start ins Neue Jahr.
und Danke für Eure Hilfe bei diversesten Problemen und Fragen!
lg
DaniDaniela
TeilnehmerDanke Biggi,
der Fall den ich hatte war schon in der Novemberabrechnung und ich kann jetzt nicht mehr nachvollziehen wieviel die UEL Netto ausmacht.
Ich werd jetzt versuchen die Zahlen anderswie zu berechnen und mir für die Zukunft hoffentlich merken, d. ich darauf achten sollte.
Wünsche eine stressfreie Weihnachtszeit
lg
DaniDaniela
TeilnehmerHallo Maria,
leider hab ich deine Frage erst jetzt gesehen.
Ich würde so vorgehen.
Gehalt um die Ist Erhöhung erhöhen und dann in der internen Tabelle nachsehen, es könnte ja sein, d. die Person, die du abzurechnen hast, durch die Ist Erhöhung jedenfalls schon über der Tabelle liegt und da würd ich die Ist Erhöhung nehmen. Aber Achtung, nicht vergessen, ich glaub im BAGS muss man einen Teil der Karenz für Biennalsprünge anrechen. Bitte nochmals genau lesen.
lg
DaniDaniela
TeilnehmerDanke für die Info!!!!!
lg
und ein schönes Wochenende
DaniDaniela
TeilnehmerHallo Roland,
danke für deine Antwort.
Hast genau das bestätigt was ich vertreten habe. Haben auch schon danach abgerechnet.
Nochmals herzlichen Dank
trotz Hitze eine schöne Arbeitswoche
DanielaDaniela
TeilnehmerLiebes Forum Team,
leider konnte mir niemand bei meiner Frage weiterhelfen ;-).
Soweit ich bei meiner Recherche in erfahrung bringen konnte sind SFN Zuschläge jedenfalls SV pflichtig.
Ob ein Schnitt bei Krankheit mitgerechnet wird konnte ich noch nicht herausfinden bzw auch nicht ob der Schnitt dann auf jeden Fall auch Lstpflichtig wie ein lfd.Bezug abgerechnet wird.
wünsche noch einen schönen Arbeitstag
DaniDaniela
TeilnehmerHallo,
vielleicht sollt ich noch ergänzend dazu schreiben, d. mein Programm alles berechnet doch für die PV muß ich eben nur die UEL Btto (was ja überhaupt kein Problem ist) und Ntto (was eben mein Problem ist, d. Programm errechnet ja nur einen Lohnsteuerbetrag für das gesamte MOnat, wie splitte ich da auf nur die UEL und die noch auf die zwei Monate?) rausrechnen. Hat jemand eine Idee wie man das macht?
Danke
Gute NachtDaniela
TeilnehmerDanke Roland, ich hätt es auch so berechnet. Mein Lohnprogramm berechnet aber vom verminderten Monatsbetrag und ich war mir jetzt nicht mehr sicher was meine Grundbasis für die Berechnung ist.
schönes Wochenende
Daniela -
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