Einstufung nach Karenz

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  • #65532
    Nick100
    Teilnehmer

    Hallo,

    bei der richtigen Einstufung einer Kollegin ersuche ich um Hilfe:

    Diese Mitarbeiterin hatte im Jahr 2009 die letzte Vorrückung (Bags-KV, nicht optiert). Danach war sie zwei mal im Karenz, unterbrochen nur durch die Mutterschutzzeiten. Nun kehrt sie wieder zurück und ich bin mir nicht sicher wie ich sie einstufen muss:
    In den letzten drei Jahren wurde lt. BAGS-KV der Ist-Gehalt um insgesamt 6,3% erhöht, während die Tabelle nur um 4,5% angehoben wurde.
    Muss ich nun ihren Ist-Gehalt hochrechnen oder lt. Tabelle vorgehen?

    Liebe Grüße
    Maria

    #73353
    Nick100
    Teilnehmer

    Hallo,

    kennt dieses Problem niemand im Forum? Oder habe ich mich unklar ausgedrückt?

    Unter Tabelle meine ich jenes – vereinsinterne – Bezugsschema, für alle nicht optierten Mitarbeiter.

    Liebe Grüße
    Maria

    #73354
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Maria!

    Da lässt sich generell, wenn jemand den KV und eure „Tabelle“ nicht „kennt“ schwer etwas sagen.
    Vielleicht meldet sich ja noch ein „Spezialist“ für diesen KV.
    Komisch sieht das schon aus, dass bei eurer „Tabelle“ der KV „unterlaufen“ wurde.

    LG

    #73384
    Nick100
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    mit der BAGS-Satzung habe ich jährlich drei verschiedene Gehaltsschemen zu rechnen:
    ° Die BAGS-Gehaltstabelle – diese wurde bisher prozentuell immer am meisten angehoben
    ° die Ist-Gehälter etwas weniger,
    ° während die „alten“ vereinsinternen Tabellen am niedrigsten angehoben wurden.

    Damit wird die Gehaltskurve der „alten“ Verträgen abgeflacht. Das trifft leider jene Kollegen, die vor rund 10 Jahren mit niedrigerem Gehalt im alten Schema eingestiegen sind und nun in die besser bezahlten Jahre kommen sollten. Den BAGS-KV (jetzt Sozialwirtschaft Österreich) gibt es erst seit 2004.

    Gruß
    Maria

    #73385
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Maria!

    Danke für die Info – vielleicht meldet sich ja noch jemand bez. deines Problems.

    LG

    #73386
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Maria,
    leider hab ich deine Frage erst jetzt gesehen.
    Ich würde so vorgehen.
    Gehalt um die Ist Erhöhung erhöhen und dann in der internen Tabelle nachsehen, es könnte ja sein, d. die Person, die du abzurechnen hast, durch die Ist Erhöhung jedenfalls schon über der Tabelle liegt und da würd ich die Ist Erhöhung nehmen. Aber Achtung, nicht vergessen, ich glaub im BAGS muss man einen Teil der Karenz für Biennalsprünge anrechen. Bitte nochmals genau lesen.
    lg
    Dani

    #73405
    Nick100
    Teilnehmer

    Hallo Dani,

    danke für die Info. Mir erscheint es auch so logisch und so habe ich es nun auch berechnet.
    Nur Karenzzeiten, die nach dem 1.2.2012 beginnen, werden bis 12 Monate angerechnet.

    Herzliche Grüße
    Maria

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