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Daniela
TeilnehmerDanke Roland!
lg
DanielaDaniela
TeilnehmerSehr geehrte Fr. Mag. Köck, Hr. Dr. Krammer,
recht herzlichen Dank für ihre Information. Da es jetzt schon so lange her ist, weiß ich nicht mehr genau wie ich die „Anfangsproblematik“ gelöst habe. Werde mich aber nochmals mit dem Problem befassen. Ansonsten arbeite ich jetzt mit der Wochenarbeitszeit u. nicht mit dem Monatsschnitt. Jedenfalls nochmals danke. Ich werde mir Ihre Berechnungen u. Erläuterungen noch genau durchdenken.
mfg
DanielaDaniela
TeilnehmerHallo Martin,
danke für deine Hilfe und Links. Werde beim Finanzamt nachfragen wie wir das händeln sollen.
Schönes Wochende u. lg
Daniela7. September 2007 um 14:50 Uhr als Antwort auf: Mehrstunden/Urlaub bei DG Kündigung – Freistellung #68563Daniela
TeilnehmerHallo Roland,
recht herzlichen Dank für deine Antworten. Du hast mir sehr geholfen. Werde deinen Rat befolgen und noch weitere Informationen einholen um auch wirklich sicher zu gehen.
Nochmals Danke und liebe GrüßeDaniela 😀
Daniela
TeilnehmerLieber Roland,
recht herzlichen Dank für deine prompte Antwort. Es wird zwar die AN keine Freude haben, ist aber leider so.
Nochmals Danke und noch einen schönen Abend!
lg
DanielaDaniela
TeilnehmerSchönen Abend Roland.
Recht herzlichen Dank für die Info!
lg
DanielaDaniela
TeilnehmerLieber Martin,
recht herzlichen Dank für deine Antwort. Ganz glücklich bin ich nicht mit einem DV, denn sie kann sich ja vertreten lassen, d.h. es kann auch die Tochter bzw. der Mann nach dem Rechten sehen. Sie kann wirklich jederzeit hingehen, d.h. sie ist wirklich an keine Arbeitszeit gebunden. Arbeitsmittel in dem Sinn gibt es keine, da sie ja nur nachsieht ob eh niemand eingebrochen hat, ein Rohrbruch war/ist,…. Was wirklich fix ist, ist der Ort, das ist richtig.
Ich weiß selbst nicht wirklich was ich mit der Dame jetzt tu. Trotzdem herzlichen Dank!
lg
DanielaDaniela
TeilnehmerLieber Martin,
recht herzlichen Dank für deine prompte Antwort.
Ich hab es auch so gesehen, dass nur Fakten auf der Bestätigung was zu suchen haben.
Was die Auskunft der AK an den DN bedeutet kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Ich weiss, dass in der Praxis die DV nicht sofort aktuallisiert werden, hab aber trotzdem heute von meinem Chef eine Rüge dahingehend bekommen!Nochmals Danke und schönen Abend
Daniela 😀Daniela
TeilnehmerHalloMartin,
du hast recht ich hab die 6 % Steuer gemeint, hab mich leider falsch ausgedrückt!lg und Danke
DanielaDaniela
TeilnehmerHallo Martin,
recht herzlichen Dank für deine prompte Antwort. Werde die Aufrollung baldigst durchführen. Da die Lohnsteuer aber schon bezahlt wurde (nach der Abrechnung im April) sehe ich das auch so, dass die Rechtsnachfolger eine Veranlagung machen sollten.Nochmals danke und einen schönen Sonntag
Daniela 😀Daniela
TeilnehmerHallo Wolfi,
danke für deine Antwort. Ich habe den § nicht übersehen. Das Problem mit der Arbeitszeit ist mir schon klar (obwohl von der wko habe ich da auch eine ganz andere Auslegung gehört). Soll sein!
Trotzdem versteht ich nicht ob eine TeilzeitDN die nicht optiert jetzt etw. mehr verdient (durch die verringerte Stdzahl) od. ob ihr Gehalt gleich bleibt.Nochmals danke für deine Bemühungen!
lg
DanielaDaniela
TeilnehmerHallo Lydia,
bei Tod des DN ist einiges zu beachten.
1. Lohn bzw. Gehalt u. SZ fallen in den Nachlass. Das sind lt. Arbeitsrechtskurs die einzigen Ansprüche die an ein Girokonto des verstorbenen DN einbezahlt werden können.
2. Achtung bei Abfertigung. Es besteht nur der 1/2 Anspruch an die UNTERHALTSBERECHTIGTEN GESETZLICHEN ERBEN. Falls es keine gibt muss die Firma auch keine Abfertigung bezahlen.
3. Falls DN noch Urlaub offen hätte, würde die zustehende UEL auch den Erben zustehen. Achtung UEL ist in diesem Fall beitragsfrei!
Achtung keine Zahlungen ohne Absicherung tätigen denn wenn die Personen an die du gezahlt hast nicht empfangsberechtigt sind können sie die Zahlung nochmals vom DG fordern!
Ich habe alles in der Firma zurückgehalten (ist nicht wirklich ganz richtig, wurde mir aber von der wko empfohlen)und mich mit dem Notar in Verbindung gesetzt der den Nachlass regelt.
Erst als das Verfahren beendet war bekam ich eine Einantwortungsurkunde auf der Stand wer der gesetzl. Erbe ist und an wen ich das Geld überweisen kann. Hab mich aber trotzdem nochmals bei dem Notar rückversichert!
Auf der homepage der wko müsste es auch Infos zu diesem Thema geben.Hoffe ich hab dir doch etw. helfen können
lg
DanielaDaniela
TeilnehmerHallo Peter,
vorerst herzlichen Dank für deine Antwort.
Aber wenn logisch ist, dass 38 Wo Std für ALLE (egal ob sie optieren od. nicht) gelten heisst das, dass 20 Std Kräfte oder 30 Std Kräfte entweder weniger Stunden arbeiten müßten oder mehr bezahlt bekommen müßten?
Irgendwie versteh ich das nicht.
Von der wko hab ich zwei Auskünfte: die eine: 38 Std 100 % Basis für Entgelt
die zweite: nur Vollzeitkräfte hätten den Vorteil nur mehr 38 Stunden zu arbeiten und das Entgelt der 40 Std zu bekommen.
beides für den Fall, dass AN nicht optieren denn sonst sind sie ja im BAGS und dann stellt sich die Problematik ja gar nichtich versteh nicht warum nur ein Teil der AN den Vorteil (Rosinen) haben sollten
ausserdem sagt die wko man solle es etw. sportlich sehen!!! 😕
lg
DanielaDaniela
TeilnehmerHallo Guten Morgen,
recht herzlichen Dank!
Grüße
DaniDaniela
TeilnehmerDanke!
lg
Daniela -
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