Vergütung für Diensterfindung – ermäßigter Steuersatz
Für die Beurteilung, ob die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Bezug ausbezahlte Diensterfindungsvergütung dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 Abs 1 Teilstrich 3 EStG unterliegt, ist eine kalenderjahresbezogene Gesamtbetrachtung anzustellen. Findet die Diensterfindungsvergütung im Jahressechstel überhaupt keine Deckung, unterliegt diese dem ermäßigten Steuersatz.
Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO: Verschuldensprüfung im Haftungsverfahren auch bei Vorhandensein von Bindungswirkung auslösenden Abgabenanspruchsbescheiden
Weist der Haftungspflichtige ein Verschulden an einer Verletzung der Pflicht zur Entrichtung bzw. Abfuhr einer Abgabe von sich, so hat die Behörde zwar von der objektiven Richtigkeit der Abgabenvorschreibung auszugehen, muss sich aber im Haftungsverfahren mit dem das Verschulden bekämpfenden Einwand des Haftungspflichtigen befassen.
Statistik Austria: Produzierender Bereich mit 7,2 % Umsatzplus im Jahr 2018
Ende Dezember 2018 waren laut Statistik Austria in den 66.253 Unternehmen (+0,6 % im Vorjahresvergleich) des gesamten Produzierenden Bereichs (Sachgüterbereich und Bau) 945.689 unselbständig Beschäftigte (+2,7 %) tätig, die im Jahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 298,3 Mrd Euro realisieren konnten (+7,2 %).
Karin Fuhrmann im BFGjournal zu Gast
Karin Fuhrmann über die neue Zeitschrift immo aktuell, die Hauptwohnsitzbefreiung und die Sinnhaftigkeit einer Vorsorgewohnung.
VwGH: Anzuwendender Umsatzsteuersatz bei Einzelbetreuung von Jugendlichen
Der VwGH führte aus, § 10 Abs 2 Z 14 UStG eine Steuerbegünstigung für Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, vorsieht, soweit diese Leistungen in der Betreuung, Beherbergung, Verköstigung und den hierbei üblichen Nebenleistungen bestehen.
Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. 4. 2019 für Dienst- und Naturalwohnungen
Mit BGBl II 2019/70, ausgegeben am 12. 3. 2019, hat der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gemäß § 5 Abs 2 Richtwertgesetz aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 22. 2. 2019 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs 1 Richtwertgesetz festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. 4. 2019 ändern.
Bestandverträge zwischen Ehegatten
Bestandverträge zwischen nahen Angehörigen (hier: Ehegatten) können für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.
Änderung der DVO zur MwStSyst-RL
Mario Mayr erklärt die Änderung der Durchführungsverordnung zur MwStSyst-RL. Dabei geht es um den Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung.
SWK.Podcast 10/2019
Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 10 vom März 2019.
Änderung des Flächenwidmungsplans ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG
Wird nach einer Änderung des Flächenwidmungsplans freiwillig ein Tauschvertrag abgeschlossen, liegt keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG vor. Durch das 1. StabG 2012 wurde eine Reform der Besteuerung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen im EStG vorgenommen.
Meritorische Entscheidung durch das Verwaltungsgericht nach formaler Beschwerdevorentscheidung
(B. R.) – Ist die Beschwerde weder zurückzuweisen, noch als zurückgenommen oder gegenstandslos zu erklären, noch die Sache nach Aufhebung der angefochtenen Bescheide an die Abgabenbehörde zurückzuverweisen, hat das BFG gemäß § 279 BAO in der Sache selbst zu entscheiden.
Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung
(E. S.) – Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen kommen als begünstigte Entschädigungen und damit eine Dreijahresverteilung in Betracht. Entgangene oder entgehende Einnahmen liegen dabei auch dann vor, wenn aufgrund einer Abfindungsvereinbarung nur ein Teil der ursprünglich zustehenden Einnahmen entgeht.




