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Heute, 3. 4. 2019, wurde der erste Teil des Digitalsteuerpakets in Begutachtung geschickt. Das Paket sieht die Einführung einer Digitalsteuer von fünf Prozent für digitale Großkonzerne, eine Haftungsklausel für digitale Vermittlungsplattformen sowie eine Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen vor.
Digitalsteuer iHv 5 % für digitale Großkonzerne: Diese ist vorgesehen auf Online-Werbeeinnahmen für Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von 750 Millionen Euro, davon 25 Millionen digitaler Werbeumsatz im Inland, erzielen.
Haftungsklausel für digitale Vermittlungsplattformen: Ab 2020 sollen Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekanntgeben müssen. Sollte es zu einer diesbezüglichen Sorgfaltspflichtverletzung kommen, haftet die Plattform bei nicht versteuerten Umsätzen des „Vermieters“.
Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen: Bisher gilt für Paketlieferungen aus Drittstaaten eine Umsatzsteuerbefreiung bis zu einem Warenwert von 22 Euro.
⇒ Zur Pressemitteilung des BMF inkl Informationsbroschüre.