BFG: Keine Steuerbefreiung für Jubiläumsgeschenke
Mit dem EStG 1988 wurde die Befreiungsbestimmung für Jubiläumsgeschenke aufgehoben und mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Damit hat der Gesetzgeber klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass in diesem – zwischen Aufhebung und Einführung gelegenen – Zeitraum Jubiläumsgeschenke steuerpflichtig sind, sodass auch ihre Subsumierbarkeit unter einen anderen Befreiungstatbestand des § 3 Abs 1 EStG ausscheidet.
BFG: Nichtbescheid wegen nicht ausreichend konkretisiertem Bescheidadressaten
Einer Erledigung, die sich lediglich an „A u Mitbes“ richtet, ohne weitere Konkretisierung der Personengemeinschaft, kann keine Bescheidqualität zu kommen. Es fehlt dem solcherart bezeichneten Bescheidadressaten an der erforderlichen Eindeutigkeit. Eine solche wäre zB durch den Zusatz der genauen Bezeichnung der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vermittelnden Einkunftsquelle (Liegenschaftsadresse) gewährleistet.
BFG: Abgabenerhöhung bei Selbstanzeige
Ist betreffend einen Abgabepflichtigen im Veranlagungswege Einkommensteuer vorzuschreiben und (für Lohnzahlungszeiträume desselben Jahres) von seinen Lohneinkünften Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, handelt es sich bei der Lohnsteuer lediglich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.
BFG: Mündliche Androhung einer Zwangsstrafe
Mit der Bekanntgabe des gesetzlichen Rahmens einer möglichen Zwangsstafe (bis zu 5.000 Euro) erfolgt keine konkrete Androhung einer Zwangsstrafe iSd § 111 Abs 2 BAO.
BFG: Mitwirkungspflicht an der Sachverhaltsdarstellung
Die Bedeutung der mündlichen Verhandlung besteht ua gerade darin, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung den Parteien umfassend zu den bisherigen Beweisergebnissen Gehör eingeräumt werden kann (VwGH 14. 9. 2017, Ra 2016/15/0015).
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Gemäß § 31 Abs 1 VwGVG erfolgen die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss, soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist. Die Entscheidung über die Verfahrenseinstellung ist daher in der Rechtsform des Beschlusses zu treffen.
BFG: Anspruch auf Familienbeihilfe bei Bezug einer slowenischen und einer österreichischen Pension
Bei Bezug von Renten aus mehreren Mitgliedstaaten bestimmt Art 68 Abs 1 lit b Z ii VO (EG) 883/2004, welche Rechtsvorschriften Vorrang haben. Dies sind primär die Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem die Kinder wohnen, vorausgesetzt, dass aus diesem Staat eine Rente bezogen wird.
BFG: Fahrtkosten als Differenzwerbungskosten zwischen nahen Angehörigen
Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten; es muss fortlaufend, zeitnah und übersichtlich geführt sein und Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Notwendig ist die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke, Datum, Angabe des PKW und der dienstliche Zweck.
BFG: Einbringung einer Beschwerde durch Steuerberater ohne Hinweis auf Vertretung oder Bevollmächtigung
Soll eine Beschwerde nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter erhoben werden, so muss dies entsprechend erklärt werden. Wird im Betreff einer Beschwerde der Name und die Steuernummer jener Person angegeben, an die der angefochtene Bescheid ergangen ist, stellt dies allein weder eine Berufung auf eine Bevollmächtigung dar noch lässt dies zwingend darauf schließen, dass für diese Person eingeschritten wird.
BFG: Alleinverdienerabsetzbetrag bei Bezug von Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld durch den (Ehe)Partner
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ruht während eines Anspruchs auf Wochengeld in der Höhe dieser Leistung. Ist das Wochengeld niedriger als der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, so gebührt Kinderbetreuungsgeld in der Höhe des Differenzbetrages, der sich aus Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld ergibt.
BFG: Kein häusliches Arbeitszimmer bei einem Universtiätslektor
Als Umschulungsmaßnahmen iSd § 16 Abs 1 Z 10 bzw § 4 Abs 4 Z 7 EStG sind nur solche anzusehen, mit denen die Ausübung von nach den zivilrechtlichen Bestimmungen zulässigen Berufen verfolgt wird.
Schätzung der Kfz-Kosten für Familienheimfahrten
Berufliche Fahrtkosten sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Das amtliche Kilometergeld bietet nur dann eine taugliche Schätzungsgrundlage, wenn es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (VwGH 8. 10. 1998, 97/15/0073). Dies gilt auch für Familienheimfahrten im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG (BFG 10. 4. 2019, RV/7104005/2014).






