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Mit dem EStG 1988 wurde die Befreiungsbestimmung für Jubiläumsgeschenke aufgehoben und mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, in das Einkommensteuergesetz (wieder) aufgenommen. Damit hat der Gesetzgeber klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass in diesem – zwischen Aufhebung und Einführung gelegenen – Zeitraum Jubiläumsgeschenke steuerpflichtig sind, sodass (für diesen Zeitraum) auch ihre Subsumierbarkeit unter einen anderen Befreiungstatbestand des § 3 Abs 1 EStG (hier: der Z 14 leg cit) ausscheidet.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.