BFG: Überlassung von „Pressefahrzeugen“ durch Fahrzeughändler – tauschähnlicher Umsatz
Gewollte und erwartbare Gegenleistungen bewirken auch dann einen Leistungsaustausch, wenn seitens des leistenden Unternehmers kein Rechtsanspruch darauf besteht und die Gegenleistungen vom Leistungsempfänger freiwillig erbracht werden. Es liegt in derartigen Fällen ein Tausch oder tauschähnlicher Umsatz vor.
BFG: Eigenheim bzw Eigentumswohnung iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG
Ein im Zeitpunkt der Veräußerung nicht parifiziertes Wohnhaus mit drei Wohneinheiten stellt auch dann kein „Eigenheim“ bzw keine „Eigentumswohnung“ iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG dar, wenn das Wohnhaus ursprünglich nur zwei Wohneinheiten umfasst hat, die dritte Wohneinheit erst durch Umbau eines Garagenanbaus entstanden ist und diese dritte Wohneinheit über einen gesonderten Eingang und eine eigene Heizungsanlage verfügt.
BFG: Zeitpunkt der Ausübung einer Option bei Immobiliengeschäften
Eine Option liegt vor, wenn dem Vertragspartner ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt wird, einen Vertrag abzuschließen. Bei solchen Optionsgeschäften kommt das relevante Verpflichtungsgeschäft erst bei Ausübung der Option zustande.
BFG: Verlustvortragsgrenze und Auslandsverluste
Die Verlustvortragsgrenze ist auf Nachversteuerungsbeträge von im Verlustvortrag eingegangenen Auslandsverlusten aus vorangegangenen Besteuerungszeiträumen anzuwenden.
BFG: Unionsrecht und Familienleistungen
Auch wenn die Mutter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union mit dem Kind wohnt, einen Antrag auf Familienbeihilfe nicht gestellt hat, ergibt sich aus Art 60 Abs 1 Satz 3 VO (EG) 987/2009, dass das österreichische Finanzamt einen vom in Österreich wohnhaften leiblichen Vater gestellten Antrag auf Familienbeihilfe, wenn diesem ein Anspruch der haushaltsführenden Mutter vorgeht, zugunsten des Anspruchs der Mutter auf österreichische Familienleistungen zu berücksichtigen hätte.
BFG: Keine rückwirkende Sanierung eines Dreiecksgeschäfts
Ein missglücktes Dreiecksgeschäft ist nicht sanierbar. Entsprechen die Rechnungen nicht den Vorschriften des Art 25 Abs 4 TS 1 UStG, sind nicht die in Art 25 Abs 1 UStG iVm Art 25 Abs 3 lit e und Abs 5 UStG genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine rückwirkende Sanierung des Dreiecksgeschäftes durch Ausstellung berichtigter Rechnungen ist nicht möglich.
BFG: Vorsteuerberichtigung eines Landwirtes
Um die Richtigkeit der Abzüge und damit die Neutralität der steuerlichen Belastung zu sichern, muss man die Vorsteuerberichtigung, die für Gegenstände des Umlaufvermögens vorgesehen ist, auch auf Anzahlungen anwenden, da gerade bei der Nichtanwendung ungerechtfertigte Vorteile entstehen würden.
BFG: Beurteilung der Liebhaberei bei einem technischen Entwickler
Das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, ist nach § 1 Abs 1 LVO für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Ob mehrere Betätigungen insgesamt einen einheitlichen Betrieb bzw eine einheitliche Einkunftsquelle darstellen, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Eine danach gebotene getrennte Betrachtung kann eine (bloß) teilweise Liebhabereibeurteilung zur Folge haben.
BFG: Praxisvertreter von niedergelassenen Ärzten sind keine Dienstnehmer im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn
Da die einen Facharzt mit Kassenpraxis vertretenden Ärzte nach ständiger Rechtsprechung des OGH im Rahmen dieser Tätigkeit eigene Behandlungsverträge mit den Patienten schlossen, was ihre volle vertragliche Haftung gegenüber den Patienten begründete, sind diese im Hinblick auf das Fehlen einer persönlichen Weisungsgebundenheit und angesichts des Umstandes, dass …
BFG: Dienstbarkeitsvertrag vs Bestandvertrag
Steht bei einem Vertrag zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigten nicht die Benützung durch den Berechtigten selbst im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, aufgewendete Kosten mit Gewinn und Weitergabe an Dritte wieder einzubringen, liegt ein Dienstbarkeitsvertrag und kein Bestandvertrag vor.
BFG: § 22 Abs 6 UStG verlangt den Nachweis einer schriftlichen Erklärung binnen Jahresfrist
Gemäß § 22 Abs 6 UStG ist eine schriftliche Erklärung des nichtbuchführungspflichtigen Landwirtes gegenüber dem Finanzamt unerlässlich, um die Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft nach den allgemeinen Regeln des UStG versteuern zu können. Die Erklärung muss in dem Kalenderjahr dem Finanzamt nachweislich zugegangen sein, für das auf die Pauschalierung verzichtet wird.
BFG: Doppelte Haushaltsführung bei unentgeltlicher Mithilfe des Partners?
Die untentgeltliche Mithilfe des/der Partners/in in einem Pferdezuchtbetrieb eines Angehörigen bewirkt keine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Ort der Berufstätigkeit, weshalb Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten keine abzugsfähigen Werbungskosten iSd § 16 EStG darstellen.





