Rechnungshof kritisiert wuchernde Ausnahmeregeln bei der Einkommensteuer
Der Rechnungshof hat zum wiederholten Mal den Wildwuchs von Ausnahmeregeln beim Einkommensteuerrecht kritisiert. Anstatt Steuerbegünstigungen zu reduzieren und das Steuerrecht zu vereinfachen, werden immer wieder neue Ausnahmeregeln eingeführt, bemängelt der RH in einer Follow-up-Überprüfung.
Selbständige ärztliche Tätigkeit als Liebhaberei
Der Beschwerdeführer erzielte im Jahr 2011 einen Verlust in Höhe von ca 10.500 € aus einer selbständigen Arbeit als Arzt. Er war im Beschwerdejahr 72 Jahre alt und erkrankte in diesem Jahr. Aufgrund seiner Erkrankung konnten keine Umsätze erzielt und keine Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage vorgenommen werden. Laut Aktenlage gibt es keine Indizien dafür, dass sich gerade im Beschwerdejahr herausgestellt hätte, dass die Tätigkeit nicht erfolgbringend sein könne.
Jerusalemer Kirchenstreit: Israel legt umstrittene Pläne auf Eis
Nach der Schließung der Grabeskirche in Jerusalem lenkt Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu im Streit mit den Kirchen ein. Er kündigte an, ein umstrittenes Gesetzesvorhaben sowie konkrete Steuerforderungen der Stadt Jerusalem an die Kirchen auf Eis zu legen, wie sein Büro am Dienstag mitteilte.
Gartenbetrieb: Zukaufsgrenze
Bei der Umsatzsteuerpauschalierung bzw Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (hier: Gartenbetrieb) stellt die Bestimmung des § 30 Abs 9 BewG darauf ab, dass der Einkaufswert…
Knapp 200 Personen zahlen Höchststeuersatz von 55 %
(APA/red) – Die Steuerreform 2015/2016 hat für die 6,9 Mio Lohnsteuerpflichtigen in Österreich eine Entlastung von durchschnittlich 640 Euro pro Person gebracht. Der…
Gartenbetrieb: Zukaufsgrenze
Bei der Umsatzsteuerpauschalierung bzw Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (hier: Gartenbetrieb) stellt die Bestimmung des § 30 Abs 9 BewG darauf ab, dass der Einkaufswert…
Zustellung an Wohnort während Präsenz- oder Ausbildungsdienst zulässig
Zustellungen an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, sind durch das unmittelbar vorgesetzte Kommando vorzunehmen. Im vorliegenden Fall wurde an die Mitbewohnerin und Schwester des Revisionswerbers eine an den Revisionswerber gerichtete Strafverfügung an seine Wohnadresse zugestellt, obwohl er seinen Grundwehrdienst in einer Kaserne angetreten hatte.
Einmalige Versäumung einer Frist
Gemäß § 217 Abs 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt.
Bitcoin-Gewinne künftig womöglich voll zu besteuern
Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, das könnte sich ändern. Das Finanzministerium denkt eine volle Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen an, geht aus einem Begutachtungsentwurf hervor.
Tatsächliche Jobaussichten keine Voraussetzung für Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten
Die steuerliche Abzugsfähigkeit einer mit der konkreten Absicht auf künftige Einnahmenerzielung betriebenen Umschulungsmaßnahme hängt nicht davon ab, ob es dem Steuerpflichtigen nach Abschluss der Umschulung tatsächlich gelingt, im angestrebten Beruf Fuß zu fassen, verschafft doch grundsätzlich keine Ausbildung eine Garantie, nach ihrem Abschluss in einem vorher festgelegten Bereich beruflich tätig sein zu können.
Außergewöhnliche Belastung für Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes
Der VwGH hat in einem Erkenntnis abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde keine Rolle spielt.
Vorsteuerabzug bei bloß mittelbarer Privatnutzung einer Wohnung
In diesem Fall hat ein Eigentümer einer Liegenschaft das darauf errichtete Gebäude umfangreich saniert. Einige der sanierten Wohnungen vermietete er anschließend an fremde Dritte, die Dachgeschoßwohnung vermietete er hingegen an eine GmbH, bei der er Geschäftsführer ist.










