Ermäßigter Umsatzteuersatz auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Wie einem Erkenntnis des VwGH zu entnehmen ist, ermäßigt sich der Steuersatz auch für die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützigen Zwecken dienen, auf 10 %, wenn die Tätigkeit der Körperschaft nach den normierten Tatbestandsmerkmalen der Führung eines sogenannten entbehrlichen Hilfsbetriebs zuzuordnen ist.
Dr. Martin Atzmüller im BFGjournal zu Gast
Nach dem Steuertag 2018 sprach Dr. Martin Atzmüller mit Dr. Angela Stöger-Frank über seine Rolle als Schnittstellenbetreuer im BMF, die steuerliche Forschungsförderung und den Liederzyklus „Dichterliebe“.
Korrekturmöglichkeiten fehlerhafter behördlicher Entscheidungen
Auch behördliche Erledigungen können, aus welchen Gründen auch immer, „falsch“ sein. Im Spannungsfeld zwischen Rechtsrichtigkeit der Entscheidung und Rechtssicherheit für Behörde und Partei stellt sich die Frage, ob bzw inwieweit für derartige Verwaltungsakte Korrekturmöglichkeiten bestehen können.
Wer prüft was? Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung
Bei der Festsetzung einer Abgabenerhöhung für eine Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung ist lediglich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG gegeben sind.
Keine Anrechenbarkeit einer Commercial Activity Tax
Das BFG befasste sich mit der Frage, ob die Commercial Activity Tax des US-Bundesstaates Ohio als eine „Steuer vom Einkommen lokaler Gebietskörperschaften“ nach § 1 Abs 3 der Doppelbesteuerungs-VO zu § 48 BAO (BGBl II 2002/474) auf eine allfällige österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar sei.
Einmalige Versäumung einer Frist
Der Begünstigungstatbestand des § 217 Abs 7 BAO wird vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeutet, der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund.
Vorliegen einer Abgabenhinterziehung
Die Abgabenbehörde ist nicht daran gehindert, im Abgabenverfahren – ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung bedarf – festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs 2 Satz 2 BAO hinterzogen sind. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus.
Abweisung des Antrags auf Familienbeihilfe
Das BFG hatte einen Fall zu entscheiden, indem das Kind, für das Familienbeihilfe beantragt wurde, erst nach über einem Jahr und mehreren Aufnahmeprüfungen…
Körperschaftsteuerrückstellung als Passivposten bei Einbringung
Eine Körperschaftsteuerrückstellung ist nach der Ansicht des BFG Teil der Schlussbilanz, Teil der sich daraus ergebenden Umwandlungsbilanz und mindert daher das Umwandlungskapital.
Vorzeitige Beendigung der Vermietung ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten
Kann der Vermieter den Nachweis, dass die Vermietungstätigkeit von vornherein auf einen unbegrenzten Zeitraum geplant war, nicht erbringen und wird die Tätigkeit vorzeitig (ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten) freiwillig beendet, so stellt die kleine Vermietung von Beginn an Liebhaberei dar.
Vorzeitige Beendigung einer kleinen Vermietung
Kann bei der Vermietung eines Einfamilienhauses der Nachweis der Vermietung bis zur Erzielung eines Gesamt-Einnahmenüberschusses nicht erbracht werden, ist bei Vorliegen eines Gesamt-Werbungskostenüberschusses im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Vermietung von Liebhaberei auszugehen.
Gewerblicher Grundstückshandel versus vermögensverwaltende Tätigkeit
Streitgegenstand war im vorliegenden Fall die Qualifikation der Einkünfte der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (KG) zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, die der Vermietung und Verpachtung zuzurechnen wären bzw zu einer gewerblichen Tätigkeit in der Form des gewerblichen Grundstückhandels.





