BGBl: Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes (StiftEG)
Mit BGBl I 2019/100, kundgemacht am 25. 10. 2019, wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird, veröffentlicht.…
VwGH: Feststellung der Beitragsgrundlage nach § 25 GSVG
Für die Feststellung der Beitragsgrundlagen nach § 25 GSVG ist eine Bindung an das Einkommensteuerrecht in der Weise normiert, dass die für die Bemessung der Einkommensteuer maßgeblichen Einkünfte des Pflichtversicherten heranzuziehen sind.
EuGH: Rückwirkende Angleichung des Rentenalters an das der zuvor benachteiligten Personen
Art 119 EG-Vertrag ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Rentensystem eine mit dieser Vorschrift unvereinbare, sich aus der Festlegung je nach Geschlecht unterschiedlicher normaler Rentenalter ergebende Diskriminierung ohne sachliche Rechtfertigung durch eine Maßnahme beendet, …
VwGH: Schutz vor Lohn- und Sozialdumping – unionsrechtswidrige Bestrafung
Die Bestimmungen des früheren Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes ‑ AVRAG (seit 1. 1. 2017: LSD-BG) enthalten ua die Verpflichtung, im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich deren Lohnunterlagen…
Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf
Die Europäische Arbeitsbehörde nahm am 16. 10. 2019 mit einer Eröffnungsfeier und der ersten Sitzung ihres Verwaltungsrats ihre Tätigkeit auf. Der Verwaltungsrat der Behörde…
Nationalrat beschließt Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
In Zukunft wird es einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen für Arbeitnehmer in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten geben. Darüber hinaus besteht im Fall eines längeren Pflege- bzw Betreuungsbedarfs die Möglichkeit, eine Vereinbarung über eine längere Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit zu treffen.
Eingeschränkte Überprüfung von Betriebsversammlungsbeschlüssen zur Betriebsratsumlage
Der Betriebsinhaber kann nur eine Verletzung elementarster Grundsätze des Betriebsversammlungsrechts geltend machen und hieraus für sich die Ungültigkeit eines Beschlusses der Betriebsversammlung ableiten. Bei Rechtsungültigkeit der Beschlussfassung über die Einhebung der Betriebsratsumlage müsste ein Arbeitnehmer gegen den Betriebsratsfonds die Kondiktionsklage auf Rückzahlung der rechtsgrundlos geleisteten Betriebsratsumlage erheben.
VwGH: Befreiung von der Kommunalsteuer nicht für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
§ 8 Z 2 KommStG enthält eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den in § 35 Abs 2 BAO – dort in einer bloß beispielhaften Aufzählung – genannten gemeinnützigen Zwecken sind nur die Zwecke der Gesundheitspflege und die näher umschriebenen Fürsorgezwecke von der Kommunalsteuer befreit.
OGH: Suspendierung vom Dienst – Rechtzeitigkeit der Entlassung
Entlassungsgründe müssen vom Arbeitgeber grundsätzlich unverzüglich geltend gemacht werden. Der OGH stellte klar, dass Gründe für die vorzeitige Lösung eines Dienstverhältnisses bei sonstiger Verwirkung des Entlassungsrechts unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern geltend zu machen sind.
OGH: Mitarbeiterbeteiligungen erhöhen nicht die Abfertigung
Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.
Schicksal von Zeitguthaben bei Konkurs
Bislang war in der Literatur umstritten, ob Zeitguthaben, die vor Konkurseröffnung erworben wurden, Masseforderungen sind oder nicht. Auch die Rechtsprechung lieferte kein ganz klares Bild dazu. Nunmehr hat der OGH klargestellt, dass Zeitguthaben nur dann Masseforderungen sind, wenn der Anspruch nach Konkurseröffnung erworben wurde. Andernfalls sind sie Konkursforderungen. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.
VwGH: „Rechtsirrtum“ des Steuerberaters
Es trifft zwar zu, dass es unter dem Gesichtspunkt des dem Vertreter vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten beachtlich ist, wenn er aufgrund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm ausnahmsweise ein solcher Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre.








