Willi

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Einvernehmliche Lösung danach Kuraufenthalt #73222
    Willi
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    Gibt es nicht – aber der Arzt irrt, natürlich kann die DNin krankgeschrieben werden.

    als Antwort auf: Arbeitsunfall #73221
    Willi
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    Antwort: Weil bei ArbeiterInnen im Falle eines Arbeitsunfalls (und ein Wegunfall ist ein Arbeitsunfall) nicht § 2 Abs 1 EFZG sondern § 2 Abs 5 EFZG anzuwenden ist. Und der sieht keine halbe EFZ vor, sondern jeweils nur volle: 8 Wochen in den ersten 15 Dienstjahren, danach 10 Wochen. Vorteil: Es gibt keine Beschränkung iSe Jahreskontingents, sondern jeweils anlassbezogen den vollen Anspruch. Wenn also im August wieder ein Arbeitsunfall passieren würde, hätte sie wieder Anspruch auf 8 Wochen (volle) EFZ.

    als Antwort auf: Gewerblicher Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis #73210
    Willi
    Mitglied

    Nicht AK-zugehörig (und damit igF nicht vom Geltungsbereich des KV umfasst) ist der handelsrechtliche Geschäftsführer.
    Auf den gewerberechtlichen GF ist der KV daher anzuwenden (es sei denn, er ist gleichzeitig auch handelsrechtlicher GF).

    als Antwort auf: Pflegeurlaub und Karenzurlaub #73202
    Willi
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    Hallo !

    Zweiteres gilt, es besteht also Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

    als Antwort auf: Austellung der Endabrechnung #73046
    Willi
    Mitglied

    Was ist mit der zwingenden Bestimmung des § 1154 Abs 3 ABGB?
    Die müsste ja im Falle des beendeten Dienstverhältnisses der KV-Bestimmung vorgehen !

    als Antwort auf: Karenzzeit: Dienstjahr oder nicht….. #73028
    Willi
    Mitglied

    Das Zitat betrifft den Urlaubsanspruch im betreffenden Jahr, nicht die Frage ob die Karenzzeit zu den 25 Jahren zählt, die man lt Urlaubsgesetz für die 6. Woche Urlaub braucht.

    Die 10-monatige Anrechnung gibt es weiterhin: § 15f Abs 1 MSchG

    als Antwort auf: Krankenstand im Urlaub #73015
    Willi
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    Zweiteres – es kommt also zu keinem Urlaubskonsum!

    LG

    als Antwort auf: Krankenstand Arbeiter #72980
    Willi
    Mitglied

    Die GKK hat recht, der Anspruch entsteht sofort (siehe § 2 EFZG: „nach Antritt des Dienstes“) in voller Höhe. Gleich verhält es sich zB auch mit § 16 UrlG (Pflegefreistellung).

    als Antwort auf: Überstundenpauschale Krankenstand #72944
    Willi
    Mitglied

    Andrea1965 hat geschrieben:
    > Wie verhält es sich im Urlaub, solange die Pauschale voll bezahlt wird,
    > wird sie auch in der zeit voll abgeuogen, obwohl der Dn ja im Urlaub keine
    > Üst machen kann? ist das richtig
    >
    > Dn fordert Üst nach
    >
    >
    > Andrea

    Wenn damit gemeint ist, dass dem DN auch während des Urlaubs (fiktive) Überstunden gerechnet werden, dann ja. Würde man für den Urlaub oder sonstige entgeltpflichtige Abwesenheiten keine fiktiven Überstunden ansetzen, würde der DN ja schlechter behandelt als bei Einzelabrechnung, was bekanntermaßen nicht zulässig ist.

    als Antwort auf: Schnittberechnung #72929
    Willi
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    Doch, Variante 2 ist auch mathematisch richtig. Das ist leicht erkennbar, wenn man Frage und Antwort ausformuliert.

    Frage: Wieviel Mehrleistungsleistungsentgelt hat der DN für Dezember zu bekommen?
    Antwort: Er hat in 1,44 Monaten xxx an Überstundenentgelt ins Verdienen gebracht. Mit einer einfachen Schlussrechnung errechne ich mir also jetzt, wieviel er pro Monat zu bekommen hat. Und der Divisor kann natürlich sehr wohl eine Kommazahl sein, warum sollte das nicht gehen ?

    als Antwort auf: halbe entgeltfortzahlung #72928
    Willi
    Mitglied

    Hierbei handelt es sich um den sog. „zweiten Topf“, die Regelung findet sich in § 8 AngG.

    Die EFZ pro Krankenstand ist demnach begrenzt auf 10 Wochen (nach 5 Jahren 12 Wochen etc.), aber neben dem Grundanspruch (igF 6 Wochen voll, 4 Wochen halb) gibt’s eben auch noch den zweiten Topf mit 6 Wochen halb, 4 Wochen viertel).
    Im gegenständlichen Fall somit 36 Tage voll und 34 Tage halb –> damit sind die 70 Tage (=10 Wochen) Maximal-EFZ für den Krankenstand erschöpft.

    Sollte es danach noch einmal zu einer Erkrankung kommen (und wäre es keine Ersterkrankung) stünden dann noch 36 Tage halbe EFZ und 28 Tage 25% EFZ aus dem „zweiten Topf“ zur Verfügung.

    als Antwort auf: Schnittberechnung #72922
    Willi
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    Nach Arbeits- oder Kalendertagen oder Wochen zu rechnen erscheint mir einfacher.

    zB nach Arbeitstagen

    € 900,76 + € 780,69 = € 1.681,45 Mehrleistungsentgelt für offensichtlich 13 Arbeitstage (4 Oktober, 9 November)

    Somit pro Arbeitstag ca. € 130 an Mehrleistungsentgelt, was aufs Monat hochgerechnet (x2 x4,33) ca. € 1.120 ausmacht (hab grad keinen Rechner bei der Hand)

    oder nach Kalendertagen:
    € 1.681,45 Mehrleistungsentgelt an insgesamt 43 Kalendertagen. Somit pro Monat € 1.681,45 /43 x 30 = Ergebnis wiederum ca. € 1.120 (was Deiner Variante 2 entspräche)

    als Antwort auf: Krankenentgelt wurde nicht bezahlt :-( #72910
    Willi
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    Aufgrund dieser Klausel ist der Anspruch leider verfallen und Du kannst nichts mehr unternehmen.

    als Antwort auf: Krankenentgelt wurde nicht bezahlt :-( #72900
    Willi
    Mitglied

    Die absolute Grenze ist 3 Jahre (Verjährung).

    Allerdings sehen viele Kollektivvertrag und/oder Arbeitsverträge deutlich kürzere Verfallsfristen vor.

    Welcher Kollektivvertrag war denn auf das Arbeitsverhältnis anwendbar? (klingt mir schwer nach Gastgewerbe) Und: Gibt es einen Arbeitsvertrag, der eine Verfallsklausel enthält?

    als Antwort auf: Reisekosten bei AKÜ vom Wohnort #72861
    Willi
    Mitglied

    Meines Wissens gibt’s zu genau diesem Sachverhalt eine nicht allzu alte OGH-Entscheidung (2008 oder 2009). Da ging es – wenn ich mich recht erinnere – um einen deutschen DN, der bei einem österreichischen Überlasser beschäftigt war und innerhalb Österreichs überlassen wurde. Die geforderten Ansprüche (Diäten, Kosten für wöchentliche Heimfahrt) wurden ihm allerdings nicht zugesprochen, weil festgestellt wurde, dass er wochenends in Österreich blieb (dort wo er auch während der Woche arbeitete) und daher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier hatte.

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