Krankenentgelt wurde nicht bezahlt :-(

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  • #65286
    NinjaZX6R
    Teilnehmer

    Hallo Leute!

    Ich habe durch meine jetzige Forma erfahren, dass wenn man in Krankenstand geht ein Krankenentgelt bezahlt bekommt.
    In meiner alten Firma war ich 4 Wochen wegen einer gebrochen Hand in Krankenstand.
    Meine alte Firma hat mir kein Krankenentgelt gezahlt.

    Kann ich das noch rückwirkend fordern?
    Das ganze war im März 2009, also vor 2 1/2 Jahren.

    lg danke

    #72900
    Willi
    Mitglied

    Die absolute Grenze ist 3 Jahre (Verjährung).

    Allerdings sehen viele Kollektivvertrag und/oder Arbeitsverträge deutlich kürzere Verfallsfristen vor.

    Welcher Kollektivvertrag war denn auf das Arbeitsverhältnis anwendbar? (klingt mir schwer nach Gastgewerbe) Und: Gibt es einen Arbeitsvertrag, der eine Verfallsklausel enthält?

    #72909
    NinjaZX6R
    Teilnehmer

    Also ich war bei der Frima Angestellt.
    Verwendungsgruppe III „Techniker“

    Im Dienstvertrag sthet tatsächlich under „Verfall von Ansprüchen“

    Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Dienstverhältnis (mit Ausnahme jener Ansprüche, für welche eine Sonderregelung gilt) bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des 6.Monats, vom Entstehen des Anspruches an, gerechnet, beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden müssen.
    Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrit gewahrt.

    lg danke

    #72910
    Willi
    Mitglied

    Aufgrund dieser Klausel ist der Anspruch leider verfallen und Du kannst nichts mehr unternehmen.

    #72911
    Mathias
    Teilnehmer

    Ich würde nicht so schnell aufgeben. Für die kurzen kollektivvertraglichen Verfallfristen ist oft Voraussetzungen, dass über den Anspruch abgerechnet wurde. Dann gilt im Umkehrschluss: keine Abrechnung, kein Verfall.

    Ich würde Dir einen Besuch bei der Arbeiterkammer empfehlen.

    Wenn die auch zu dem Ergebnis kommen, dass der Anspruch verfallen ist, kannst Du das ganze immer noch bei der Gebietskrankenkasse zu Protokoll geben und die holen sich dann bei Deiner ehemaligen Firma zumindest noch die Beiträge, auch für Deine Pension.

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