Krankenstand Arbeiter

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  • #65313
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    hab eine ganz wichtige Frage zum Krankenstand Arbeiter.
    In unserem Betrieb haben wir Anspruch Krankenstand Arbeiter: Kalenderjahr, Kalendertage
    Beginn des Arbeitsverhältnisses der neuen Mitarbeiterin: 4.8.11
    Mit 28.9.11 begann sie eine Kur die über 8 Wochen geht. Mein Lohnprogram rechnet für diese Arbeiterin einen aliquoten Krankenstandsanspruch (ich kann es jz nicht genau sagen aber so in etwa 3 wochen voll, 1,5 Wochen halb) da sie in der 2. Jahreshälfte zu arbeiten begann.
    Lt. GKK hat sie aber 6 Wochen voll, 4 Wochen 1/2 Anspruch für dieses Jahr. GKK sagt, dass es keinen aliquoten Anspruch gibt.
    Wer hatte schon so einen Fall und wie habt ihr ihn gelöst.
    Für euere Antworten wär ich sehr dankbar.
    Schönen Abend
    Dani

    #72980
    Willi
    Mitglied

    Die GKK hat recht, der Anspruch entsteht sofort (siehe § 2 EFZG: „nach Antritt des Dienstes“) in voller Höhe. Gleich verhält es sich zB auch mit § 16 UrlG (Pflegefreistellung).

    #72984
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Willi,
    danke für deine Antwort.
    Hab heut nochmals mit der Krankenkasse telefoniert da ich gelesen hab, wenn man auf Kalenderjahr umstellt und dies in einer Betriebsvereinbarung so geregelt hat, man bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte aliquotieren darf, doch darf der „Anspruch voll“ nicht weniger als 3 Wochen betragen.
    Dies wurde mir dann auch von der Krankenkasse so bestätigt.
    schönes Wochenende
    Daniela

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