Pflegeurlaub und Karenzurlaub

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahren von Willi.
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  • #65417
    Monika27
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Anspruchsvoraussetzung für eine Pflegefreistellung ist ja der Antritt des Dienstverhältnisses. Die DN hat am 01.04.2012 den Karenzurlaub beendet und ging mit 02.04.2012 in den Pflegeurlaub. Ist auch nach einem Karenzurlaub der Antritt des Dienstverhältnisses Anspruchsvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Pflegeurlaubes oder gilt das hier nicht, da ja das DV arbeitsrechtlich nicht unterbrochen war.
    Danke für eure Hilfe

    LG Monika27

    #73202
    Willi
    Mitglied

    Hallo !

    Zweiteres gilt, es besteht also Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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