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2. Dezember 2015 um 13:46 Uhr als Antwort auf: Bitte DRINGENDE Hilfe: SZ bei langer Krankheit #74198
the brain
MitgliedHallo Viki,
eigentlich kein großes Problem.
Wahrscheinlich ist beim Lohnprogramm die automatische Berechnung aktiviert, und die wird halt keinen Basislohn finden.
Dann einfach über die variable Eingabe die Lohnart der WR mit dem (zu errechnenden) Betrag eingeben.
Zumindest, die Lohnprogramme die ich kenne, ermöglichen dies.
Wenn der arme Mitarbeiter heuer keinen oder wenig Lohn erhalten hat, wird halt das Jahres 1/6 schnell überschritten sein, und die 6 % sind futsch.
Aber aller Wahrscheinlichkeit bekommt dieser Mitarbeiter die Lohnsteuer mit der Veranlagung zurück.
Mit ein bisschen Glück (oder auch Pech, da er ja keinen Lohn bekommt) bezahlt er dann von der WR gar keine Steuer. Aber das kommt erst mit der Veranlagung heraus.
lg
hubert k.1. Dezember 2015 um 13:14 Uhr als Antwort auf: Urlaub umrechnen bei Umstieg auf Altersteilzeit #74195the brain
MitgliedHallo Claudia,
sie hat weiterhin 16 Urlaubstage.
Arbeitsrechtler haben dazu allerdings unterschiedliche Meinungen.
Ein Tag Urlaub sind bei mir 8 Stunden. Wenn jemand an einem Tag auch nur 6 oder 4 oder gar nur 1 Stunde arbeitet – es bleibt ein Arbeitstag sprich ein Urlaubstag.
Wertneutral hätte Sie definitiv bis 31.10. mehr Stunden erarbeitet. Ab 1.11. mit Sicherheit nur 4 Stunden pro Tag.
ABER
Stelle Dir einfach den umgekehrten Fall vor. Jemand wechselt von Teilzeit (Elternteilzeit) mit einem Tag pro Woche auf eine Vollbeschäftigung von 5 Tage pro Woche um, und diese Person hat noch 5 Wochen Urlaub. Dann wäre das nach der Umstellung nur mehr eine Woche. So denkt keiner, also ich auch umgekehrt nicht so.lg
hubert k.the brain
MitgliedHallo pvclerk,
bei der BUAK gibt es das Jahreszwölftel. Warum soll es gar so einfach sein 😯
Gib bei Google „BUAK JAHRESZWÖLFTEL“ ein und Du wirst noch mehr darüber erfahren.lg
hubert k.27. Oktober 2015 um 19:05 Uhr als Antwort auf: Betriebsveranstaltungen € 365,–, Sachzuwendungen € 186,– #74167the brain
MitgliedAuf die Schnelle habe ich da nichts gefunden.
Aber aus dem Text
• Jährlich sind maximal € 186,00 pro Mitarbeiter an Sachzuwendungen lohnsteuerfrei
• Geldzuwendungen sind von der Steuerfreiheit ausnahmslos ausgenommen
lese ich das eindeutig herausVon einer Sachzuwendung (Gutscheine, Handy, usw.) mit einem Bruttowert von 223,20 (186 + 20 % MwSt.) wird nirgends gesprochen
Und mit meinen Gutscheinen von € 186 kann ich nur versteuerte Artikel kaufen.
Außer ihr würdet einen Netto Gutschein von € 186 kreieren, wo der Mitarbeiter beim Einkauf die MwSt. selber tragen muss.
Dies habe ich aber noch nie erlebt.lg
hubert k.the brain
MitgliedHallo,
ja dann passt eh das:
Wenn wirklich gar nichts steht, würde ich beim WG den Monatslohn nehmen, und das UG so belassen wie es damals richtig war.
Ist in Summe eh wieder eine Mischberechnung.Wenn Du bisher weniger verdient hast, wird halt etwas mehr Lohnsteuer herauskommen, da das Jahres 1/6 bei der 2. Sonderzahlung dann mal rasch überstiegen wird.
Das Meiste wirst Du wieder beim „JAGL“ zurückerhalten.lg
hubert k.the brain
MitgliedHallo Lynette,
habt Ihr einen KV, oder sagt der KV dazu nichts?
Was steht beim KV bei der Sonderzahlung – WR und/oder UG?
Das gar nichts steht, verwundert mich ein wenig.Wenn wirklich gar nichts steht, würde ich beim WG den Monatslohn nehmen, und das UG so belassen wie es damals richtig war.
Ist in Summe eh wieder eine Mischberechnung.lg
hubert k.27. Oktober 2015 um 13:02 Uhr als Antwort auf: Betriebsveranstaltungen € 365,–, Sachzuwendungen € 186,– #74162the brain
MitgliedHallo Jeanny,
kurz und schmerzlos: inklusive
lg
hubert k.the brain
MitgliedLiebe Brigitte,
Deine Erkenntnisse bzgl. Krankenkasse würde mich (uns) auch interessieren.
lg
hubert k.the brain
MitgliedHallo Brigitte,
wenn kein KV, kann mal vom KV nichts vorgeschrieben sein, und somit sind Jubelgelder mal ausgeschlossen
Urlaub sicher mal nicht, da freie DN in der Regel sowas nicht haben können
MVK, durch die Regel: Neues DV innerhalb eines Jahres kein 1. beitragsfreies Monat, wenn das DV mehr als ein Monat dauert, sollte dies klar sein
bei Krank, traue ich mir keine Aussage. Die zumindest manchmal freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter/innen der GKK können hier (sicher) helfen. Aus GKK Sicht glaube ich, sollten die Vordienstzeiten angerechnet werden.lg
hubert k.the brain
MitgliedHallo N1981,
ich lese aus meinen mir bekannten Unterlagen
– mit einem CO2 Ausstoß von mehr als 130 Gramm …
und
– maximaler CO2 Emissionswert für 2016 130 GrammAlso mit 130 Gramm sollten es 1,5 % sein.
Lustig finde ich es trotzdem: Beispiele gibt es wie Sand am Meer, eins mit genau 130 Gramm habe ich bisher noch keines gefunden. (Alles Feiglinge)lg
hubert k.the brain
MitgliedHallo Alburnus,
wenn die Analyse bzgl. Einstufung richtig ist, dann bietet der KV mal nur 2.100.
Generell ist in good old Germany mehr zu verdienen.
Es kommen bei uns halt noch gesichert ein 13. und 14. Gehalt dazu (noch :-))Und es ist leider modern, nach KV zu bezahlen. Überzahlungen sind Vereinbarungssache. Zusätzlich, was nicht im KV steht, gibt es nichts.
Bei guter Leistung (und Glück) kann man auch in Österreich gut verdienen.
lg
hubert k.the brain
MitgliedLiebe(r) Jogger37,
wahrscheinlich ist die Aussage bzw. Vermutung bzgl. der ersten Tage richtig.
Aber auf Grund der Höhe des zu entrichtenden BV Beitrages würde ich mir darüber keine Gedanken machen.Wenn der DN kein Krankengeld mehr erhält, dann, unbestritten.
lg
hubert k.the brain
MitgliedHallo helenajv,
ohne die Gleitzeitvereinbarung und auch die All In Vereinbarung zu kennen ist es nicht so einfach hier etwas zu sagen.
Wenn der Mitarbeiter über der SV HB verdient, ist ein solche Abrechnung leichter vertretbar. Unter der HB, würde ich mich vorher bei mehreren Stellen vergewissern.
Wenn die Stunden als echte Überstunden abgerechnet werden ist immer der aktuelle Gehalt und der aktuelle Überstundenteiler zu verwenden.lg
hubert k.the brain
MitgliedHallo Daniela,
ist die Anfrage noch offen?
Kurz: Ja Vergleichszahlung, bis 7.500 mit 6 %, aber nur wenn Abfertigungssystem neu (sprich BMVK), SV-frei, keine Anmeldung notwendig, Steuer wird im Juli abgerechnet – es solle ein eigenes L16 Finanz für Juli kommen, altes Jahr wird nicht mehr angerührt.
Aber um es genau zu sagen, müsste man/frau den gerichtlichen Vergleich sehen.
lg
hubert k.the brain
MitgliedGuten Morgen ea__,
„früher“ war es einfacher mit den GKK Mitarbeitern. Da durften die noch selbst entscheiden. Seit Ihrem neuen Programm ist das dort etwas schwieriger.
Das ELDA Programm wirft dein aktuelles Problem als Fehler aus (ob es einer ist, weiß bei der GKK eh keiner).
Wenn das Lohnprogramm diese neue Sichtweise nicht kann, gib einfach einen Tag UEL mehr ein (mit dem gleichen Betrag) oder erzwinge die Beitragsgruppe für geringfügige MA.Die bei der GKK wollen (oder können bzw. dürfen) nichts manuell ändern.
Aber generell als Tipp: Wenn die GKK Mitarbeiter irgend etwas komisches wollen, immer etwas Schriftliches verlangen, wo genau das steht.
Wenn sie dann was schicken hat man verloren und muss es tun. Zu einem hohen Prozentsatz werden sie jedoch nichts schicken, weil sie
a) nichts finden oder
b) die Korrektur bei Ihnen weniger Arbeit ist, als das SuchenWenn sie was schicken, hat man allerdings etwas in der Hand, das man dem Softwarehersteller vorlegen kann, damit er dies anpasst.
lg
hubert k. -
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