the brain

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  • als Antwort auf: Bitte DRINGENDE Hilfe: SZ bei langer Krankheit #74198
    the brain
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    Hallo Viki,

    eigentlich kein großes Problem.
    Wahrscheinlich ist beim Lohnprogramm die automatische Berechnung aktiviert, und die wird halt keinen Basislohn finden.
    Dann einfach über die variable Eingabe die Lohnart der WR mit dem (zu errechnenden) Betrag eingeben.
    Zumindest, die Lohnprogramme die ich kenne, ermöglichen dies.
    Wenn der arme Mitarbeiter heuer keinen oder wenig Lohn erhalten hat, wird halt das Jahres 1/6 schnell überschritten sein, und die 6 % sind futsch.
    Aber aller Wahrscheinlichkeit bekommt dieser Mitarbeiter die Lohnsteuer mit der Veranlagung zurück.
    Mit ein bisschen Glück (oder auch Pech, da er ja keinen Lohn bekommt) bezahlt er dann von der WR gar keine Steuer. Aber das kommt erst mit der Veranlagung heraus.
    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Urlaub umrechnen bei Umstieg auf Altersteilzeit #74195
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    Hallo Claudia,

    sie hat weiterhin 16 Urlaubstage.
    Arbeitsrechtler haben dazu allerdings unterschiedliche Meinungen.
    Ein Tag Urlaub sind bei mir 8 Stunden. Wenn jemand an einem Tag auch nur 6 oder 4 oder gar nur 1 Stunde arbeitet – es bleibt ein Arbeitstag sprich ein Urlaubstag.
    Wertneutral hätte Sie definitiv bis 31.10. mehr Stunden erarbeitet. Ab 1.11. mit Sicherheit nur 4 Stunden pro Tag.
    ABER
    Stelle Dir einfach den umgekehrten Fall vor. Jemand wechselt von Teilzeit (Elternteilzeit) mit einem Tag pro Woche auf eine Vollbeschäftigung von 5 Tage pro Woche um, und diese Person hat noch 5 Wochen Urlaub. Dann wäre das nach der Umstellung nur mehr eine Woche. So denkt keiner, also ich auch umgekehrt nicht so.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Jahressechstel – Buak #74194
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    Mitglied

    Hallo pvclerk,

    bei der BUAK gibt es das Jahreszwölftel. Warum soll es gar so einfach sein 😯
    Gib bei Google „BUAK JAHRESZWÖLFTEL“ ein und Du wirst noch mehr darüber erfahren.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Betriebsveranstaltungen € 365,–, Sachzuwendungen € 186,– #74167
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    Mitglied

    Auf die Schnelle habe ich da nichts gefunden.

    Aber aus dem Text
    • Jährlich sind maximal € 186,00 pro Mitarbeiter an Sachzuwendungen lohnsteuerfrei
    • Geldzuwendungen sind von der Steuerfreiheit ausnahmslos ausgenommen
    lese ich das eindeutig heraus

    Von einer Sachzuwendung (Gutscheine, Handy, usw.) mit einem Bruttowert von 223,20 (186 + 20 % MwSt.) wird nirgends gesprochen

    Und mit meinen Gutscheinen von € 186 kann ich nur versteuerte Artikel kaufen.
    Außer ihr würdet einen Netto Gutschein von € 186 kreieren, wo der Mitarbeiter beim Einkauf die MwSt. selber tragen muss.
    Dies habe ich aber noch nie erlebt.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: SZ-Berechnung bei Änderung Gehalt #74166
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    Mitglied

    Hallo,

    ja dann passt eh das:

    Wenn wirklich gar nichts steht, würde ich beim WG den Monatslohn nehmen, und das UG so belassen wie es damals richtig war.
    Ist in Summe eh wieder eine Mischberechnung.

    Wenn Du bisher weniger verdient hast, wird halt etwas mehr Lohnsteuer herauskommen, da das Jahres 1/6 bei der 2. Sonderzahlung dann mal rasch überstiegen wird.
    Das Meiste wirst Du wieder beim „JAGL“ zurückerhalten.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: SZ-Berechnung bei Änderung Gehalt #74163
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    Mitglied

    Hallo Lynette,

    habt Ihr einen KV, oder sagt der KV dazu nichts?
    Was steht beim KV bei der Sonderzahlung – WR und/oder UG?
    Das gar nichts steht, verwundert mich ein wenig.

    Wenn wirklich gar nichts steht, würde ich beim WG den Monatslohn nehmen, und das UG so belassen wie es damals richtig war.
    Ist in Summe eh wieder eine Mischberechnung.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Betriebsveranstaltungen € 365,–, Sachzuwendungen € 186,– #74162
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    Mitglied

    Hallo Jeanny,

    kurz und schmerzlos: inklusive

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Umstellung freie DN auf Arbeiter #74161
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    Mitglied

    Liebe Brigitte,

    Deine Erkenntnisse bzgl. Krankenkasse würde mich (uns) auch interessieren.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Umstellung freie DN auf Arbeiter #74159
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    Mitglied

    Hallo Brigitte,

    wenn kein KV, kann mal vom KV nichts vorgeschrieben sein, und somit sind Jubelgelder mal ausgeschlossen
    Urlaub sicher mal nicht, da freie DN in der Regel sowas nicht haben können
    MVK, durch die Regel: Neues DV innerhalb eines Jahres kein 1. beitragsfreies Monat, wenn das DV mehr als ein Monat dauert, sollte dies klar sein
    bei Krank, traue ich mir keine Aussage. Die zumindest manchmal freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter/innen der GKK können hier (sicher) helfen. Aus GKK Sicht glaube ich, sollten die Vordienstzeiten angerechnet werden.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: NEUER SB-PKW #74156
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    Mitglied

    Hallo N1981,

    ich lese aus meinen mir bekannten Unterlagen

    – mit einem CO2 Ausstoß von mehr als 130 Gramm …
    und
    – maximaler CO2 Emissionswert für 2016 130 Gramm

    Also mit 130 Gramm sollten es 1,5 % sein.
    Lustig finde ich es trotzdem: Beispiele gibt es wie Sand am Meer, eins mit genau 130 Gramm habe ich bisher noch keines gefunden. (Alles Feiglinge)

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Grenzgänger #74151
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    Mitglied

    Hallo Alburnus,

    wenn die Analyse bzgl. Einstufung richtig ist, dann bietet der KV mal nur 2.100.
    Generell ist in good old Germany mehr zu verdienen.
    Es kommen bei uns halt noch gesichert ein 13. und 14. Gehalt dazu (noch :-))

    Und es ist leider modern, nach KV zu bezahlen. Überzahlungen sind Vereinbarungssache. Zusätzlich, was nicht im KV steht, gibt es nichts.

    Bei guter Leistung (und Glück) kann man auch in Österreich gut verdienen.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: fiktive Beitragsgrundlage BV #74150
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    Liebe(r) Jogger37,
    wahrscheinlich ist die Aussage bzw. Vermutung bzgl. der ersten Tage richtig.
    Aber auf Grund der Höhe des zu entrichtenden BV Beitrages würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

    Wenn der DN kein Krankengeld mehr erhält, dann, unbestritten.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Auszahlung von Überstunden #74123
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    Mitglied

    Hallo helenajv,

    ohne die Gleitzeitvereinbarung und auch die All In Vereinbarung zu kennen ist es nicht so einfach hier etwas zu sagen.
    Wenn der Mitarbeiter über der SV HB verdient, ist ein solche Abrechnung leichter vertretbar. Unter der HB, würde ich mich vorher bei mehreren Stellen vergewissern.
    Wenn die Stunden als echte Überstunden abgerechnet werden ist immer der aktuelle Gehalt und der aktuelle Überstundenteiler zu verwenden.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Abgangsentschädigung #74121
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    Hallo Daniela,

    ist die Anfrage noch offen?

    Kurz: Ja Vergleichszahlung, bis 7.500 mit 6 %, aber nur wenn Abfertigungssystem neu (sprich BMVK), SV-frei, keine Anmeldung notwendig, Steuer wird im Juli abgerechnet – es solle ein eigenes L16 Finanz für Juli kommen, altes Jahr wird nicht mehr angerührt.

    Aber um es genau zu sagen, müsste man/frau den gerichtlichen Vergleich sehen.

    lg
    hubert k.

    als Antwort auf: Geringfügige Beschäftigte #74120
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    Guten Morgen ea__,

    „früher“ war es einfacher mit den GKK Mitarbeitern. Da durften die noch selbst entscheiden. Seit Ihrem neuen Programm ist das dort etwas schwieriger.

    Das ELDA Programm wirft dein aktuelles Problem als Fehler aus (ob es einer ist, weiß bei der GKK eh keiner).
    Wenn das Lohnprogramm diese neue Sichtweise nicht kann, gib einfach einen Tag UEL mehr ein (mit dem gleichen Betrag) oder erzwinge die Beitragsgruppe für geringfügige MA.

    Die bei der GKK wollen (oder können bzw. dürfen) nichts manuell ändern.

    Aber generell als Tipp: Wenn die GKK Mitarbeiter irgend etwas komisches wollen, immer etwas Schriftliches verlangen, wo genau das steht.
    Wenn sie dann was schicken hat man verloren und muss es tun. Zu einem hohen Prozentsatz werden sie jedoch nichts schicken, weil sie
    a) nichts finden oder
    b) die Korrektur bei Ihnen weniger Arbeit ist, als das Suchen

    Wenn sie was schicken, hat man allerdings etwas in der Hand, das man dem Softwarehersteller vorlegen kann, damit er dies anpasst.

    lg
    hubert k.

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