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  • #65962
    Alburnus
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich habe eine kurze Frage zur Verständlichkeit des Kollektivvertrags.
    Ich bin gerade dabei mein Masterstudium in Bayern abzuschließen. Da ich in Grenznähe wohne sehe ich mich natürlich auch in Österreich um potentielle Jobs um.
    Soweit ich verstanden habe, richtet sich das Gehalt in Österreich dabei nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Als Master Ingenieur würde ich dabei wohl in die Gruppe 4 des KV für Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten eingestuft werden. Dies entspricht in etwa 2100 € Anfangsgehalt. Ziehe ich dagegen das Einstiegsgehalt für den Staatsdienst in Bayern als vergleich heran (welches als eher durchschnittlich gilt) liegt dies fast doppelt so hoch. Ich bin deshalb erstmal etwas verwundert.
    Habe ich dabei etwas übersehen? etwaige zusätzliche Zahlungen/Leistungen? Ist vielleicht ein höherer Einstieg nach Absprach mit dem Arbeitgeber nicht unüblich?

    Eine kurze Antwort wäre echt toll!
    beste Grüße

    #74151
    the brain
    Mitglied

    Hallo Alburnus,

    wenn die Analyse bzgl. Einstufung richtig ist, dann bietet der KV mal nur 2.100.
    Generell ist in good old Germany mehr zu verdienen.
    Es kommen bei uns halt noch gesichert ein 13. und 14. Gehalt dazu (noch :-))

    Und es ist leider modern, nach KV zu bezahlen. Überzahlungen sind Vereinbarungssache. Zusätzlich, was nicht im KV steht, gibt es nichts.

    Bei guter Leistung (und Glück) kann man auch in Österreich gut verdienen.

    lg
    hubert k.

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