Geringfügige Beschäftigte

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  • #65946
    ea__
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu einem Austritt einer geringf. Beschäftigten.
    Die DN war im Austrittsmonat wegen einer Prämie vollversichert und erhielt auch UEL. Da sie im Austrittsmonat vollversichert wurde, wurde auch die UEL im Folgemonat, also die Pflichtv.verlängerung vollversichert abgerechnet.

    Nun hat sich die GKK gemeldet und meinte, nur weil die DN im Austrittsmonat vollversichert war, wirkt sich das nicht auf die UEL im Folgemonat aus. Es wurde bei uns in der Firma bis jetzt immer so abgerechnet, egal ob Zeitguthaben oder Prämie etc. sobald die DN im Austrittsmonat vollversichert war, war die UEL im Folgemonat auch vollversichert.

    Bitte um Rückmeldung, wie die richtige Vorgehensweise ist.

    LG

    #74120
    the brain
    Mitglied

    Guten Morgen ea__,

    „früher“ war es einfacher mit den GKK Mitarbeitern. Da durften die noch selbst entscheiden. Seit Ihrem neuen Programm ist das dort etwas schwieriger.

    Das ELDA Programm wirft dein aktuelles Problem als Fehler aus (ob es einer ist, weiß bei der GKK eh keiner).
    Wenn das Lohnprogramm diese neue Sichtweise nicht kann, gib einfach einen Tag UEL mehr ein (mit dem gleichen Betrag) oder erzwinge die Beitragsgruppe für geringfügige MA.

    Die bei der GKK wollen (oder können bzw. dürfen) nichts manuell ändern.

    Aber generell als Tipp: Wenn die GKK Mitarbeiter irgend etwas komisches wollen, immer etwas Schriftliches verlangen, wo genau das steht.
    Wenn sie dann was schicken hat man verloren und muss es tun. Zu einem hohen Prozentsatz werden sie jedoch nichts schicken, weil sie
    a) nichts finden oder
    b) die Korrektur bei Ihnen weniger Arbeit ist, als das Suchen

    Wenn sie was schicken, hat man allerdings etwas in der Hand, das man dem Softwarehersteller vorlegen kann, damit er dies anpasst.

    lg
    hubert k.

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