fiktive Beitragsgrundlage BV

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  • #65963
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Eine Frage an die Spezialisten. Ein Angestellter von uns ist bereits so oft krank, dass er seine 100% Entgeltfortzahlung bereits ausgeschöpft hat.
    Er ist nun neuerlich ab 14.9.2015 erkrankt und erhält vom Dienstgeber daher 50% Entgeltfortzahlung für die Dauer seiner Erkrankung.
    Meine Frage zur BV. Grundsätzlich müsste ich für die Dauer seiner Erkrankung eine fiktive Bemessungrundlage bilden. Da jedoch der Mitarbeiter gem. den Bestimmungen der BV nur bei Anspruch auf Krankengeld auch Anspruch auf eine fiktive Bemessungsgrundlage durch den Dienstgeber hat, nehme ich an, dass ich für die ersten drei Tage keine fiktive Bemessungsgrundlage berechnen muss, sondern erst ab dem 4.Tag seiner Arbeitsunfähigkeit. Ebenfalls wäre es m.M. wenn der Mitarbeiter solange krank ist, dass er seitens der GKK kein Krankengeld mehr erhält.

    vielen Dank.
    lg

    #74150
    the brain
    Mitglied

    Liebe(r) Jogger37,
    wahrscheinlich ist die Aussage bzw. Vermutung bzgl. der ersten Tage richtig.
    Aber auf Grund der Höhe des zu entrichtenden BV Beitrages würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

    Wenn der DN kein Krankengeld mehr erhält, dann, unbestritten.

    lg
    hubert k.

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