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svnuMitglied
super Sache, der Línk, danke!
svnuMitglieddas ist richtig- SEG-Zulagen…!? auch § 68/2—
und div. Normal- oder Mehrstundenzuschläge (Bäcker) oder auch die Tatsache, dass Zuschläge zu sog. „Inanspruchnahmen“ bei Apotheken (sooft einer anläutet während des Nacht-So-FT-Dienstes), egal wie häufig, im Ausmass des Betrages von max. (§ 68/2) 5 ÜStd/50% frei sind- und wenn es 30 wären…svnuMitgliednoch mein Senf dazu, wenn auch spät:
Die GKK untersagt die kumulierte Meldung der Beiträge
nur kommens eh nicht wirklich drauf, wenn mans macht.
Vielfach praktiziert, nicht erlaubt.svnuMitgliedalso, ich hatte kürzlich eine Prüfung (GKK-Prüfer).
Man hat die Prüfer SO gut informiert, dass sie zugeben musste, davon zum ersten Mal zu hören- wir hatten ohnehin einen zweiten Termin, in der Zwischenzeit machte sie sich in der Abteilung schlau. Wobei auch da nicht wirklich was herausgekommen ist: sie meinte, es wäre heuer ausbezahlt, also würde das mit 2007 erst geprüft, sie prüfe ja nur bis 2006.ok, soweit, soll mir recht sein….
nur: es geht ja um die Bemessungen 2004-2006 !???
Wer korrigiert mir dann dieselben in der Abrechnung, bzw. kontrolliert die Daten? Und, vielmehr: WER korrigiert mir die Sachbezüge bei der Altersteilzeit, korrigiert mir DB,DZ, KommSt und nicht zu vergessen…. die LSt-Bemessung des Dienstnehmers… was mit all dem geschehen soll, hat noch keiner bedacht.
Super!mein Fall war zum Glück kein Altersteilzeitfall, aber es gibt reichlich Kollegen/-innen, die sich damit rumärgern müssen, dass die Mühlen wiedermal seeehr langsam mahlen….
LGsvnuMitgliednein
es kommt aber auch immer auf den Sachverhalt an – immer die Kommunikation mit der GKK aufrecht erhalten!Dann gibts keine Probleme.3. Oktober 2007 um 10:03 Uhr als Antwort auf: Arbeitslosenversicherungbeitrag Rückverrechnung #68631svnuMitgliedHallo, Romana!
Ich arbeite im Support für das Lohnprogramm unserer Firma (Softwarehersteller-Klinger) – ich würde mir einen anderen Anbieter suchen. Diese Thematik KANN nicht von denen ignoriert werden, immerhin geht es um neue einzubindende Versicherungsgruppen, auch wenn sie nur einmalig benutzt werden.
Ansonsten kann ich zur schnellen Abhilfe das Elda-Erfassungsprogramm empfehlen, da kann man die entsprechenden Bemessungen usw in eine selbst erstellte Beitragsnachweisung eingeben, auch die L 16 sind da direkt machbar. Alles kann elektronisch übermittelt werden.
Was die Abrechnung angeht, ist der Betrag ohnehin Brutto f. Netto auszuzahlen.
Was die Dienstgeberbeiträge anbelangt, ebenfalls via BN, die Abgabenlisten des aktuellen Programmes stimmen dann halt nicht mehr.
LG, Sonja!2. August 2007 um 16:00 Uhr als Antwort auf: DN arbeitet 2 Stunden und ist anschließend krank #68450svnuMitgliedfällt unter denselben „Gummiparagraphen“ („kürzere“ Arbeitsverhinderungen) wie auch Pflegestunden, Arzt- und Amtsbesuche und die 2. Pflegefreistellungswoche.
Krankstunden, ganz normal…der Rest normale Arbeitsstunden.2. August 2007 um 15:38 Uhr als Antwort auf: Sonderzahlung KV Güterbeförderungsgewerbe Arbeiter #68449svnuMitgliedhart aber wahr
svnuMitgliedLiebe Kollegen/-innen!
Genau das ist es, was ich an diesen Foren schätze, man kann sich mit anderen („Gleichgesinnten“) austauschen, das ist schon wichtig, aber wenn man alleine arbeitet, kann man das kaum.
Gegenseitige Erfahrungen austauschen, 4 „Augen“-Prinzip… manchmal wird man einfach „betriebsblind“ und steht an oder sitzt einem Irrtum auf, ohne es zu wissen.. da ist es schon hilfreich, wenn man jemand hat, der einem manchmal „denken hilft“ ;))svnuMitgliedes lebe Österreichs Bürokratie!
Wenn wir was können, dann das….
(siehe Wifi-Kurs-Bestandteil „Schwarz-Buchhaltung“…..)*ggg*svnuMitgliedmorgähn martin…
was für ein mistwetter,oder…also unter diesem gesichtspunkt gesehen sind die Bestimmungen noch viel zu umständlich
svnuMitgliedund die GKK kennt sich, was DAS angeht, garnicht aus, weil die nur die Bemessungen interessieren, wer die zahlt, interessiert die nicht, die wissen (noch) garnicht (so genau), dass ein Teil übernommen… gefördert…oder sonstwas wird. Das musste die bisher auch nicht interessieren.
svnuMitgliedDas sind ja Teile, die man eben NICHT bekommt!
svnuMitgliedPS…. wir sind ja die Softwarefirma, das ist ja mein Dilemma……
aufschlüsseln können wirs ja, aber wenn keiner sagen kann, wohin mit den Teilen!
Irgendwie kanns net wirklich sein, dass dem Dienstnehmer etwas, das er nicht bekommt, zweimal besteuert wird.
Und ich glaube auch nicht, dass es hier einen Ausgleich geben wird, da der Sachbezug maximal bei der GPLA korrigiert werden wird, sofern sich der Prüfer mit der ATZ überhaupt auskennt, was ich zurzeit zu bezweifeln wage.
Selbst wenn das kontrolliert und auch korrekt korrigiert wird, wage ich zu behaupten, dass die Arbeitnehmerveranlagung seitens des FA für den Dienstnehmer dann nicht nocheinmal aufgerollt wird….
das halte ich für problematisch.svnuMitgliedHallo!
Hiebei gehts ja auch um die eben NICHT geförderten Teile, das ist ja das Problem. Wenn eine ATZ zu 100% gefördert wird, braucht man sich um die eigentliche ATZ bis auf den Lohnausgleich DN-Anteil ja nicht zu sorgen. Wenn aber nur zu 50% gefördert wird, ist sehr wohl ein Teil da, den man rückforder n kann… -
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