svnu

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Lohnsteuer- welcher Paragraph? #74321
    svnu
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    super, besten Dank!!!!! das triffts genau!

    als Antwort auf: Altersteilzeit Bescheid Ablehnung #74318
    svnu
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    Die Altersteilzeitvereinbarung tritt trotzdem in Kraft, mit dem Lohnausgleich – nur ist die Altersteilzeit nicht mehr gefördert. Vertrag ist Vertrag.

    als Antwort auf: Altersteilzeit #74317
    svnu
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    ich würde sagen, dass das EFZG vorrangig vor einer neuen Arbeitszeitvereinbarung ist – solange sie die neue Arbeitszeit nicht antreten kann, wäre es unlogisch, das Entgelt zu kürzen oder nicht!?

    als Antwort auf: Altersteilzeit #74316
    svnu
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    Die SV wird vom Dienstnehmer nur für den verminderten Lohn plus Lohnausgleich bezahlt- es gibt keinen Sachbezug mehr anzusetzen für die SV, die der DG für den DN übernimmt. Sorry, dass es so spät ist…

    als Antwort auf: Bin enttäuscht über den Berufsstand der Personalverrechner! #74185
    svnu
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    das kann nur ein regionales oder persönliches Problem sein, bei allem, was recht ist.
    Gute Lohnverrechner schaffens sowieso nie bis zum AMS, werden wie heisse Ware unter der Theke weitergereicht.
    weniger gute Lohnverrechner können sich vielleicht zwei Wochen ausspannen, wenn sie hartnäckig NEIN sagen.
    schlechte Lohnverrechner oder Hobbylohnverrechner oder solche, die die LV maximal neben der Buchhaltung gemacht haben weil sie´s für den Bilanzbuchhalter mussten, kommen mit diesem Wissen aber auch überall zurecht.
    – und miese Lohnverrechner sind nur die, die selber Chef sind und vor 20 Jahren mit der Meisterprüfung mal einen kleinen Kurs dabei hatten- die hat man dann als Klienten beim Steuerberater und muss ihr Ego mindestens 3 mal im Jahr streicheln und darf ja nicht klugschei….

    also sollte man bei einem schlechten Eindruck der Berufsparte vielleicht erstmal die Perspektive bzw. den Ansatz wechseln ❗ ❓

    was mich eher enttäuscht ist die sehr schwankende Bandbreite der Gehälter. Das wird erzeugt durch solche, die in grossen Kanzleien oder Firmen nur Teilbereiche abdecken, d.h. nur in einem Teilbereich Ahnung haben und alles darüberhinaus vergessen und somit keine vollwertigen Lohnverrechner mehr sind, oft sogar nur Eingaben nach Vorgabe tätigen (in grossen Konzernen sicher möglich, dass eine Person z.B. nur Mehr- und Überstunden eingibt…vielleicht nichtmal selbst auswertet) – für solche Dienstnehmer gibt man dann halt nicht so viel Geld aus, es sind eigentlich besser (ein)geschulte Eingabesklaven. Dagegen muss man sehr selbständig bei kleinen Steuerberatern oder Mittelstandsunternehmen arbeiten können und ein ziemlich grosses Feld abdecken – so jemanden kann man überall sofort einsetzen. Aber alle nennt man pauschal Lohnverrechner, da ist es natürlich schwierig-und nichteinmal Personalvermittler können gewährleisten, dass sie den Unterschied im Vorfeld bereits feststellen können.

    besser einen Lottosechser machen und die Kohle in einer Bananenrepublik am Kopf haun, wo man auf derartige Bürokratie verzichtet….. 😆

    als Antwort auf: BMD Programmfehler ab Juli 2014, LV120 #74184
    svnu
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    war eh schnell…..
    😆

    als Antwort auf: schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkeit? #74182
    svnu
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    Das Problem ist, dass der Dienstgeber sich auch nicht richtig artikulieren kann, er ist Ausländer – und mit Behörden will man da am besten nichts oder so wenig wie möglich zu tun haben, ob diese im positiven oder negativen Sinne für einen arbeiten würden. Man kann die Klienten nur anhalten, die Hilfe in Anspruch zu nehmen, vielleicht einen Brief schreiben – aber den letzten Schritt müssen sie dann doch selbst tun. Und da ist das Problem auch schon, sie machen es einfach nicht.
    Warum bei der Scheidung von Dienstgeber und Dienstnehmer immer der Lohnverrechner der Leidtragende sein muss, werde ich nie verstehen, aber vielleicht wird irgendwann mal eine sozialversicherungstechnische Zusatzabgabe erfunden, die uns die Psychotherapie gewährleistet, die wir nach einigen Jahren zäher gleichwertiger und immer wieder auftretender Erfahrungen so gut wie sicher blüht….

    aktuell ist es meines Wissens so, dass der Dienstgeber sich wehrt, die Abgaben zu den verrechneten Beträgen zu bezahlen und schockiert ist, dass er die Dienstnehmerin ab Anfang Dezember wieder bezahlen muss und erst im Jänner kündigen kann… was soll man da sagen – hätte er dem ersten Rat Folge geleistet und hätte sich an das Arbeits- und Sozialgericht gewendet, wäre das alles nun nicht so verfahren. Die Androhung der Strafen erfolgte übrigens seitens der Krankenkasse.

    man wird sehen, wie es weitergeht.
    bis dahin liebe Grüsse und nicht verzweifeln, auch der November und der Sonderzahlungsstress gehen vorbei… 🙂

    als Antwort auf: schwanger und arbeitsunwillig-keine Kündigungsmöglichkeit? #74178
    svnu
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    Danke für Deine Rückmeldung!
    Die Krankenkasse hat drauf bestanden, dass es „einfach nicht geht“, sie abzumelden, die Arbeiterkammer hat fleissig Briefe und Drohungen geschrieben, schliesslich ist dem Dienstgeber eine Strafe von 5.000-10.000 Euro Verwaltungsstrafe angedroht worden, weil die Abmeldung zuerst nicht zurückgezogen wurde bzw. dann die Beitragsgrundlage nicht verrechnet wurde, schliesslich auch keine zweckmässige Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochenhilfe ausgestellt werden konnte…. Chaos pur.
    Die Arbeitnehmerin hatte nun 1 Tag vor dem Mutterschutzbeginn bedauerlicherweise eine Totgeburt.
    was soll man da sagen. Der Dienstgeber hat nun nachgegeben und die Beitragsgrundlagen verrechnet, die Arbeits- und Entgeltbestätigung neu ausgestellt (ich bezweifle, dass er das Entgelt auszahlt, das wird das nächste Thema), ich habe ihm verständlich machen wollen, dass er eine Kündigung bei Gericht hätte einreichen müssen und dieser sicher stattgegeben würde, das hat er auch nicht gemacht – man ist da als Lohnverrechner hilflos! Sogar ich habe nun ein schlechtes Gewissen, aber was kann der Dienstgeber dafür, und was die Lohnverrechnung, SO kanns einfach nicht gehen!
    Der Mutterschutz endet am 3.12.
    bis zur mit Spannung erwarteten Fortsetzung dieses Dramas
    liebe Grüsse

    als Antwort auf: WR bereits im AUGST auszahlen !? #71009
    svnu
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    Hallo,
    in Bezug auf die Beiträge, die die KK somit früher erhält, denke ich, dass diese Zinsen den „Neufög-Verlust“ wieder einspielen… Wichtig ist dabei ja, dass nicht nur akontiert sondern gleich komlett verrechnet wird.

    als Antwort auf: Bundesheer-Abmeldung aber kein Bescheid!? #70870
    svnu
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    Hast eh recht, was zerfleder ich mich da- das sollen DIE machen.
    Ist eh wahr, wenn ich ihnen das so sage, und sie sehen, dass sie vielleicht auf den Kosten sitzenbleiben, tun sie vielleicht ja doch was.
    Man fühlt sich halt immer irgendwie verantwortlich, aber man ist es nicht immer.
    Danke-das war ein Denkanstoss, den ich gebraucht habe!
    (zudem war der Typ ja dauernd im Krankenstand, mit und ohne Bestätigungen, und müsste demnächst gekürzt werden- hab keine einzige Krankmeldung bisher bekommen!)
    Hauptsache, sie haben sich um den Urlaubszuschuss gesorgt, den ich in voller Höhe verrechnet habe. Da haben sie nämlich doch die Sorge, dass sie zuviel gezahlt haben, obwohl ich ihnen zum X-ten Mal erklärt habe, dass ihm auch das Weihnachtsgeld aliquot zusteht und er sogar noch ein bisschen was rauskriegt. Manche sind echt anstrengend…
    Danke und liebe Grüsse!

    als Antwort auf: Arbeitsbescheinigung #70859
    svnu
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    Es gibt Kollegen, die sich mit der Obrigkeit anlegen und sich querstellen- zu Recht, sicherlich
    Da ändert aber nichts daran, dass man noch immer nicht von überall aus auf die Daten zugreifen kann-
    -ich stells halt auch aus, was solls.

    Nur, wenn man 2000 DN abrechnet und bei der Hälfte eine monatliche Fluktuation hat, dass man im Papierkram sowieso schon untergeht, überlegt man sich das durchaus, versteh ich.

    als Antwort auf: Testkäufer #70350
    svnu
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    wer finanziert den Kauf- das ist sicher nicht unerheblich, denk ich mir…

    als Antwort auf: Vorstand – GPLA #70349
    svnu
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    Hi,
    ich krieg eine Spontanmigräne-und bin gleichzeitig froh, keinen Vorstand in meiner LV zu haben. Das Argument ist schlüssig- hätten wir auch selbst draufkommen können- oh weite Lohnverrechnerwelt… Würd mich auch interessieren, wenn einer Details hätte!?

    als Antwort auf: Minderversicherung bzw. Anmeldung von Verwandten… #70104
    svnu
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    Hallöchen!
    Vielen lieben Dank für die Intervention!!
    Ich werde ein kurzes mail schreiben;
    Ich hatte letzte Woche allerdings eine Prüferin, die ich fragen konnte, und sie hat mir das rausgesucht. Wenn ich wieder in der Firma bin, schreibe ich Euch die genaue Stelle und Wortlaut rein, für die, die es auch interessiert.
    Sie meinte allerdings auch, dass es nicht eindeutig bzw. offensichtlich formuliert sei. Wenn man nicht wisse, wonach zu suchen ist, würde man fast nicht erkennen, in welchen Bezug der Paragraph zu stellen ist.
    Ich hatte nur noch keine Zeit (wem erzähl ich das, Jänner!…..), mir das anzuschauen. Wenns also ein bissl länger dauert, nicht bös sein;))

    Danke nochmal
    und liebe Grüsse!
    Sonja G

    als Antwort auf: Pflichtpraktika #69811
    svnu
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    PS.: betr. Schule- es gab einen Praktikums-„Informations“abend, nach dem ich nun weiss: dort brauch ich niemanden wirklich zu fragen…. bzw. wollte ich (auch) die Meinung von ausserhalb dazu „hören“.

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