Lohnpfändug/Beendigung des DV

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    Beiträge
  • #63337
    usha
    Mitglied

    Ich brauche ganz dringend Hilfe. Wieder einmal. Eine Dienstnehmerin mit Exekution hat gekündigt. Sie bekommt eine UEL für 5,7 Tage und anteilige Weichnachtsremuneration. Die UEL ist ein Beendigungsanspruch (und zwar der laufende Teil plus die Sonderzahlung) – für die gilt ein eigenes Existenzminimum – ein erhöhter allgemeiner Grundbetrag, allgemeiner Steigerungsbetrag, bzw. auch Unterhaltungsgrundbetrag und -steigerungsbetrag. Den darf ich zur Gänze nehmen, ohne Rücksicht darauf, für wie viele Tage die UEL ist. Stimmt es?
    Dann die anteilige Sonderzahlung – da muss ich wieder das normale Existenzminimum heranziehen, also der normale Grundbetrag + Steigerungsbetrag (es gibt keine Unterhaltspflichtigen), so wie jeden Monat bisher, und diesen Betrag aliquitiere ich wie wenn die Sonderzahlung in mehrere Raten gezahlt wäre. Wie geht es praktisch? Ist es eine Gleichung Normale WR:ausgezahlte WR = Existenzminimum für 1 Monat:Existenzminimum das ich nehmen muss? Oder aliquotiere ich das Existenzminimum durch 365 und multipliziere mit den Tagen für die die WR ausgezahlt wird?

    Bitte, wer Erfahrung hat, meldet euch!

    Ich bin nur sehr froh, dass die Dienstnehmerin zum 31. geht, und nicht in der Mitte des Monats!

    Ich hoffe auf eine baldige Antwort!

    #68441
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Alice,

    1. ja stimmt! – darfst du zur Gänze nehmen ohne Rücksicht wieviel Tage UEL ausbezahlt wurden

    2. Bei den Sonderzahlungen rechne ich mir den netto aus und schaue in der Tabelle 1am (wenn es halt keine Unterhaltsexekution ist, weil dann wärs ja die 2am) was pfändbar ist. „nix umadum aliquotiern!“

    3. dann nimmst du noch den Netto vom laufenden Lohn und siehst in der Tabelle 1am (bzw. bei einer Unterhaltsexekution 2am) nach was pfändbar ist und fertig… 😀

    Lg Andrea

    #68443
    usha
    Mitglied

    Liebe Andrea78!
    Danke sehr für die Antwort.
    Ich verrechne nur ca. 40 Personen, und habe niemanden (außer Juristen) zum Sprechen und Fragen. Daher ist es mir sehr viel Wert und Unterstützung.
    Wünsche noch einen schönen Tag
    Alice

    #68444
    andrea78
    Teilnehmer

    Liebe Alice,

    ja, dass stelle ich mir schwierig vor, wenn man nur einen geringen Anteil seiner Arbeitszeit mit Lohnverrechnung beschäftigt ist… Darum ist’s ja wirklich super, dass es dieses Forum gibt. Hoff‘ du kommst mit meinen Beschreibungen wg. der Pfändung gut klar, sonst geb‘ ich dir meine Telefonnummer über deine Emailadresse bekannt, dann erkläre ich dir das kurz… 😀

    Lg Andrea

    #68448
    svnu
    Mitglied

    Liebe Kollegen/-innen!

    Genau das ist es, was ich an diesen Foren schätze, man kann sich mit anderen („Gleichgesinnten“) austauschen, das ist schon wichtig, aber wenn man alleine arbeitet, kann man das kaum.
    Gegenseitige Erfahrungen austauschen, 4 „Augen“-Prinzip… manchmal wird man einfach „betriebsblind“ und steht an oder sitzt einem Irrtum auf, ohne es zu wissen.. da ist es schon hilfreich, wenn man jemand hat, der einem manchmal „denken hilft“ ;))

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