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svnu
Mitglied@ Martin: das macht ja nichts, wird ja sowieso in die Abfertigung usw eingerechnet, es geht (mir) rein darum, dem DN ein bissl mehr Netto rauswzuschlagen, ohne, dass es dem DG nun mehr kostet;
svnu
MitgliedBitte um Quellen hiezu!
svnu
MitgliedVorsicht!
Es kommt drauf an, was in der Übernahmevereinbarung steht und ob er nur die Vorteile eines Angestellten in Arbeitertätigkeit geniesst oder ob er wirklich ein Angestellter ist, mit anderer Arbeitsaufgabe u.U.-Vereinbarung!!svnu
MitgliedPrinzipiell…. von den Arbeitsjahr/KV-Terminen abweichende Erhöhungstermine:
auf der sicheren Seite ist man, wenn man die Erhöhungen (inkl. Sprünge) VORZIEHT (dh nie im nachhinein sondern im Vorhinein-ist auch korrekt so, wenn abweichend), so kann man im Prinzip niemanden benachteiligen, ausser man würde die Erh. zu niedrig ansetzen – da man ja den Ausgang der darauffolgenden KV Erhöhung nicht kennt.28. Juni 2006 um 14:56 Uhr als Antwort auf: Wechsel geringfügig angestellt – Vollversicherung #67056svnu
Mitgliedmein ich ja… wenn ich mich mal kurz fasse…. *ggg*
svnu
Mitgliednebenbei…
ja, kriegt er.svnu
MitgliedHallo und danke!
Ich rechne zwar Monatskarten ab, aber echt noch nie Jahreskarten, ich war verunsichert;
und…ja-ist mir nix Besseres eingefallen als svnu…..(aber Sonja geht auch oder;)svnu
Mitglied*günstig abgerechnet…
(PS.: ich meinte: Die richtige Summe, die der Fahrtkostenersatz ausmacht/Jahr durch 14; wenn der KV sowieso solche Teile zu den Sonderzahlungen zählen sollte, ergibt sich das von selbst;
Den Dienstgeber zwingt auch niemand, den VOLLEN Preis zu erstatten, es sind ja auch keine Belege nötig, solange der Betrag eben “ bis zur max. Höhe der Kosten eines Massenbeförderungsmittels, blabla….“ bleibt.
Also-im sinne von „der DN muss froh sein wenn er überhaupt was kriegt (und dadurch ja sowieso profitiert, wenn das J/6 ausgenützt wird… ist das allemal zulässig,oder!)
… nebenbei….ein Fahrtkostenersatz könnte auch eine leichte Gehaltserhöhung sein *räusper*, *svnu
MitgliedVorschlag:
14x auszahlen, 2x Sonderzahlungsanteil, SV-pflichtig, Jahressechstel ausgenützt; machen das so wenige von Euch?
LGsvnu
Mitglied…da wäre aber vielleicht dazuzusagen, dass NUR bei ANDEREN Arbeitgebern Zuverdienste ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze unschädlich sind!
mal so anzuhängen, nebenbei: event.Mehrstunden BIS zur Gf-Grenze sind beitragsfrei!
svnu
Mitglied„Ganz toll“… hätte ich alsÜberschrift gehabt…. ok… keine Überschrift möglich…. 😥
svnu
Mitglied…wäre es, wenn Ihr das Ergebnis auch immer preisgeben könntet, damit die Interessierten auch wissen, „wie´s ausgegangen ist“ – eine Menge Fragen aber so viele offengelassen… Ihr habt doch sicher inzwischen Lösungen gefunden!?
LG27. Juni 2006 um 12:49 Uhr als Antwort auf: Wechsel geringfügig angestellt – Vollversicherung #67037svnu
MitgliedBis Monatsende Zeitausgleich aufbauen und ab 1.6. voll versichern wär eine Lösung….
wie haben Sie´s nun gemacht?svnu
Mitgliedsofern im KV nicht anders steht….:
Pauschale „inklusive“(„darin sind….Stunden abgegolten…“) =Sonderzahlung=Gehalt+Pauschale„exklusive“ („ein Betrag sowie eine Überstundenpauschale im Ausmass von…blabla“) =SZ=nur Gehalt
…weil die Frage offen gelassen wurde….
svnu
MitgliedHallo!
Die Lohnart ist vielleicht so gesteuert, dass aus der „pflichtigen“ Lohnart die Teile nach § 68/2 berechnet werden, die „freie“ sind dann SFN, § 68/1 schätze ich – haben Sie sich die Parameter der Lohnart angeschaut?Daraus werden Sie Ihre Schlüsse ziehen können denke ich; -
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