svnu

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  • als Antwort auf: Fahrtkostenersatz #67067
    svnu
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    @ Martin: das macht ja nichts, wird ja sowieso in die Abfertigung usw eingerechnet, es geht (mir) rein darum, dem DN ein bissl mehr Netto rauswzuschlagen, ohne, dass es dem DG nun mehr kostet;

    als Antwort auf: Fahrtkostenersatz #67066
    svnu
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    Bitte um Quellen hiezu!

    als Antwort auf: Kündigungsfristen #67058
    svnu
    Mitglied

    Vorsicht!
    Es kommt drauf an, was in der Übernahmevereinbarung steht und ob er nur die Vorteile eines Angestellten in Arbeitertätigkeit geniesst oder ob er wirklich ein Angestellter ist, mit anderer Arbeitsaufgabe u.U.-Vereinbarung!!

    als Antwort auf: Beschäftigungsgruppenjahr #67057
    svnu
    Mitglied

    Prinzipiell…. von den Arbeitsjahr/KV-Terminen abweichende Erhöhungstermine:
    auf der sicheren Seite ist man, wenn man die Erhöhungen (inkl. Sprünge) VORZIEHT (dh nie im nachhinein sondern im Vorhinein-ist auch korrekt so, wenn abweichend), so kann man im Prinzip niemanden benachteiligen, ausser man würde die Erh. zu niedrig ansetzen – da man ja den Ausgang der darauffolgenden KV Erhöhung nicht kennt.

    als Antwort auf: Wechsel geringfügig angestellt – Vollversicherung #67056
    svnu
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    mein ich ja… wenn ich mich mal kurz fasse…. *ggg*

    als Antwort auf: Ausbildungskosten #67055
    svnu
    Mitglied

    nebenbei…
    ja, kriegt er.

    als Antwort auf: Jahreskarte Wiener Linien #67054
    svnu
    Mitglied

    Hallo und danke!
    Ich rechne zwar Monatskarten ab, aber echt noch nie Jahreskarten, ich war verunsichert;
    und…ja-ist mir nix Besseres eingefallen als svnu…..(aber Sonja geht auch oder;)

    als Antwort auf: Fahrtkostenersatz #67053
    svnu
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    *günstig abgerechnet…

    (PS.: ich meinte: Die richtige Summe, die der Fahrtkostenersatz ausmacht/Jahr durch 14; wenn der KV sowieso solche Teile zu den Sonderzahlungen zählen sollte, ergibt sich das von selbst;
    Den Dienstgeber zwingt auch niemand, den VOLLEN Preis zu erstatten, es sind ja auch keine Belege nötig, solange der Betrag eben “ bis zur max. Höhe der Kosten eines Massenbeförderungsmittels, blabla….“ bleibt.
    Also-im sinne von „der DN muss froh sein wenn er überhaupt was kriegt (und dadurch ja sowieso profitiert, wenn das J/6 ausgenützt wird… ist das allemal zulässig,oder!)
    … nebenbei….ein Fahrtkostenersatz könnte auch eine leichte Gehaltserhöhung sein *räusper*, *

    als Antwort auf: Fahrtkostenersatz #67052
    svnu
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    Vorschlag:

    14x auszahlen, 2x Sonderzahlungsanteil, SV-pflichtig, Jahressechstel ausgenützt; machen das so wenige von Euch?
    LG

    als Antwort auf: Altersteilzeit #67040
    svnu
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    …da wäre aber vielleicht dazuzusagen, dass NUR bei ANDEREN Arbeitgebern Zuverdienste ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze unschädlich sind!

    mal so anzuhängen, nebenbei: event.Mehrstunden BIS zur Gf-Grenze sind beitragsfrei!

    als Antwort auf: Altersteilzeit #67039
    svnu
    Mitglied

    „Ganz toll“… hätte ich alsÜberschrift gehabt…. ok… keine Überschrift möglich…. 😥

    als Antwort auf: Altersteilzeit #67038
    svnu
    Mitglied

    …wäre es, wenn Ihr das Ergebnis auch immer preisgeben könntet, damit die Interessierten auch wissen, „wie´s ausgegangen ist“ – eine Menge Fragen aber so viele offengelassen… Ihr habt doch sicher inzwischen Lösungen gefunden!?
    LG

    als Antwort auf: Wechsel geringfügig angestellt – Vollversicherung #67037
    svnu
    Mitglied

    Bis Monatsende Zeitausgleich aufbauen und ab 1.6. voll versichern wär eine Lösung….
    wie haben Sie´s nun gemacht?

    als Antwort auf: Überstundenentlohnung im KV Reinigungsgewerbe #67036
    svnu
    Mitglied

    sofern im KV nicht anders steht….:
    Pauschale „inklusive“(„darin sind….Stunden abgegolten…“) =Sonderzahlung=Gehalt+Pauschale

    „exklusive“ („ein Betrag sowie eine Überstundenpauschale im Ausmass von…blabla“) =SZ=nur Gehalt

    …weil die Frage offen gelassen wurde….

    als Antwort auf: Bäckerabrechnung laufend #67035
    svnu
    Mitglied

    Hallo!
    Die Lohnart ist vielleicht so gesteuert, dass aus der „pflichtigen“ Lohnart die Teile nach § 68/2 berechnet werden, die „freie“ sind dann SFN, § 68/1 schätze ich – haben Sie sich die Parameter der Lohnart angeschaut?Daraus werden Sie Ihre Schlüsse ziehen können denke ich;

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