Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
svnuMitglied
@ Martin: das macht ja nichts, wird ja sowieso in die Abfertigung usw eingerechnet, es geht (mir) rein darum, dem DN ein bissl mehr Netto rauswzuschlagen, ohne, dass es dem DG nun mehr kostet;
svnuMitgliedBitte um Quellen hiezu!
svnuMitgliedVorsicht!
Es kommt drauf an, was in der Übernahmevereinbarung steht und ob er nur die Vorteile eines Angestellten in Arbeitertätigkeit geniesst oder ob er wirklich ein Angestellter ist, mit anderer Arbeitsaufgabe u.U.-Vereinbarung!!svnuMitgliedPrinzipiell…. von den Arbeitsjahr/KV-Terminen abweichende Erhöhungstermine:
auf der sicheren Seite ist man, wenn man die Erhöhungen (inkl. Sprünge) VORZIEHT (dh nie im nachhinein sondern im Vorhinein-ist auch korrekt so, wenn abweichend), so kann man im Prinzip niemanden benachteiligen, ausser man würde die Erh. zu niedrig ansetzen – da man ja den Ausgang der darauffolgenden KV Erhöhung nicht kennt.28. Juni 2006 um 14:56 Uhr als Antwort auf: Wechsel geringfügig angestellt – Vollversicherung #67056svnuMitgliedmein ich ja… wenn ich mich mal kurz fasse…. *ggg*
svnuMitgliednebenbei…
ja, kriegt er.svnuMitgliedHallo und danke!
Ich rechne zwar Monatskarten ab, aber echt noch nie Jahreskarten, ich war verunsichert;
und…ja-ist mir nix Besseres eingefallen als svnu…..(aber Sonja geht auch oder;)svnuMitglied*günstig abgerechnet…
(PS.: ich meinte: Die richtige Summe, die der Fahrtkostenersatz ausmacht/Jahr durch 14; wenn der KV sowieso solche Teile zu den Sonderzahlungen zählen sollte, ergibt sich das von selbst;
Den Dienstgeber zwingt auch niemand, den VOLLEN Preis zu erstatten, es sind ja auch keine Belege nötig, solange der Betrag eben “ bis zur max. Höhe der Kosten eines Massenbeförderungsmittels, blabla….“ bleibt.
Also-im sinne von „der DN muss froh sein wenn er überhaupt was kriegt (und dadurch ja sowieso profitiert, wenn das J/6 ausgenützt wird… ist das allemal zulässig,oder!)
… nebenbei….ein Fahrtkostenersatz könnte auch eine leichte Gehaltserhöhung sein *räusper*, *svnuMitgliedVorschlag:
14x auszahlen, 2x Sonderzahlungsanteil, SV-pflichtig, Jahressechstel ausgenützt; machen das so wenige von Euch?
LGsvnuMitglied…da wäre aber vielleicht dazuzusagen, dass NUR bei ANDEREN Arbeitgebern Zuverdienste ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze unschädlich sind!
mal so anzuhängen, nebenbei: event.Mehrstunden BIS zur Gf-Grenze sind beitragsfrei!
svnuMitglied„Ganz toll“… hätte ich alsÜberschrift gehabt…. ok… keine Überschrift möglich…. 😥
svnuMitglied…wäre es, wenn Ihr das Ergebnis auch immer preisgeben könntet, damit die Interessierten auch wissen, „wie´s ausgegangen ist“ – eine Menge Fragen aber so viele offengelassen… Ihr habt doch sicher inzwischen Lösungen gefunden!?
LG27. Juni 2006 um 12:49 Uhr als Antwort auf: Wechsel geringfügig angestellt – Vollversicherung #67037svnuMitgliedBis Monatsende Zeitausgleich aufbauen und ab 1.6. voll versichern wär eine Lösung….
wie haben Sie´s nun gemacht?svnuMitgliedsofern im KV nicht anders steht….:
Pauschale „inklusive“(„darin sind….Stunden abgegolten…“) =Sonderzahlung=Gehalt+Pauschale„exklusive“ („ein Betrag sowie eine Überstundenpauschale im Ausmass von…blabla“) =SZ=nur Gehalt
…weil die Frage offen gelassen wurde….
svnuMitgliedHallo!
Die Lohnart ist vielleicht so gesteuert, dass aus der „pflichtigen“ Lohnart die Teile nach § 68/2 berechnet werden, die „freie“ sind dann SFN, § 68/1 schätze ich – haben Sie sich die Parameter der Lohnart angeschaut?Daraus werden Sie Ihre Schlüsse ziehen können denke ich; -
AutorBeiträge