DN arbeitet 2 Stunden und ist anschließend krank

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    Beiträge
  • #63217
    toni
    Mitglied

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ein Mitarbeiter arbeitet 2 Stunden und ist anschließend krank. Der DN geht nicht zum Arzt und kommt am nächtsten Tag wieder zur Arbeit.

    Die Kasse kennt ja nur ganze Tage krank. Ich schreibe den MA krank für den ganzen Tag in der Zeiterfassung. Aber es gibt imme wiede Diskussionen um die 2 STunden. Wo finde ich die gesetzliche Regelung dazu.

    Danke toni

    #68187
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Toni!

    Also ich habe das damals (hatte auch solche Fälle) so abgerechnet:
    – 2 Stunden als normalen Lohn
    – und die restlichen Stunden auf die NAZ als Krankenentgelt

    Schön wäre es natürlich, eine Krankenstandsbestätigung über diesen Tag zu bekommen, weil (wie du geschrieben hast) die Kasse nur einen ganzen Tag krank kennt.
    Somit hätten wir Gleichklang zwischen unserer Fehlzeit und der GKK.

    Gesetzliche Regelung kenne ich keine dazu, habe heute aber dieses Problem mit einigen Kollegen und einem namhaften Vertreter der OÖ. GKK durchgesprochen und die waren auch dieser Meinung.
    Hoffentlich passt’s dann so.

    Liebe Grüße

    #68450
    svnu
    Mitglied

    fällt unter denselben „Gummiparagraphen“ („kürzere“ Arbeitsverhinderungen) wie auch Pflegestunden, Arzt- und Amtsbesuche und die 2. Pflegefreistellungswoche.
    Krankstunden, ganz normal…der Rest normale Arbeitsstunden.

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