svnu

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  • als Antwort auf: Pflichtpraktika #69810
    svnu
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    Danke für Deine Reaktion!
    Was mich dabei stutzig macht, ist, dass die Schüler da ja auch wirklich umfangreich zur Arbeit herangezogen werden- was bei einem Volontariat komplett ausfällt. Ansonsten würde ich die Versicherung im Rahmen von Schulveranstaltungen usw. sehen…

    als Antwort auf: Vorstand – GPLA #69796
    svnu
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    es ist schon etwas spät, daher tu ich mir schon mit dem gleich Mitdenken ein bissl schwer.

    Betr. Vorstände/Abfertigung:
    Wieso wird die gesamte Zeit als Abfertigungswirksam gerechnet und nicht die z.B. 10 Monate oder wieviel auch immer, falls im KV anders?
    Immerhin ist der DN ja vom alten DV karenziert- müsste aber umgekehrt als Vorstand einen „eigenen“ Abfertigungsanspruch erwerben, nicht?
    Das wär schon wieder eine schmackhafte Idee, was reinzupacken…: eh schon die höchste Abfertigung davor, sozusagen eingefroren wenn wie bei Deinem Beispiel hinterher noch ein Jahr, und zus. für 10 Jahre als Vorstand eine Abfertigung…nunja, sicherlich irgendwo pflichtig, wenn nicht die Bezüge zuletzt überdimensional steigen… wg. 12-tel/4tel-Regelung…

    oder hab ich da sowieso was falsch verstanden?
    lg, ich schau morgen wieder rein;)

    als Antwort auf: Vorstand – GPLA #69795
    svnu
    Mitglied

    ups, Blödsinn, das ist das ganze Forum.. sry

    als Antwort auf: Vorstand – GPLA #69794
    svnu
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    PS.:Dein Computer hat sich nicht automatisch auf die Winterzeit umgestellt;)

    als Antwort auf: Vorstand – GPLA #69793
    svnu
    Mitglied

    Hey!
    auch noch unterwegs….;)
    danke für die Ausführungen… ich hätte auch noch keine krank- Urlaubs- oder sonstige Meldungen von Vorständen und dgl. gehabt… aber es ist gut zu wissen, wenn einmal etwas Ernstes vorfällt, derjenige arbeitsunfähig auf Dauer wird usw… dann schaut so eine Sache wieder anders aus.
    Betr. der Anwälte: ich habe einige unter meinen Klienten immer wieder – es erschreckt mich oft genug, wie wenig Ahnung und Einfühlungsvermögen betr. Arbeitsrecht die Anwälte haben, wo sie anderseits wieder solche Kapazitäten auf ihrem Fachbereich sind, welcher auch immer das sein mag. Ich hoffe, ich benötige nie einen Anwalt in Arbeitsrechtsangelegenheiten *g*

    Hast Du zu meiner Anfrage „Pflichtpraktika“ einen Tip…?
    lg

    als Antwort auf: Schnpperer – Anmeldung als Fallweisebesch.? #69788
    svnu
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    svnu wrote:
    ich glaube, die Aussage von dem Lohnseminar bezieht sich auf Volontär-„Schnuppern“, das ist ein wenig was anderes, das eine ist eine Aktion von der Schule, das andere sucht sich der Schüler viell. selbst bei einer Firma, aber auch bei Volontariaten hat sich einiges verändert in der letzten Zeit. Alle miteinander dürfen jedenfalls nie zu Arbeitsleistung usw. herangezogen werden, sonst ist das sofort ein Arbeitsverhältnis.

    muss mich hier selbst widerrufen, weil ich nun privat selbst mit ähnlichem konfroniert bin und dieselben Erfahrungen gemacht habe – die Informationen sind ein wenig karg, die man dazu bekommt, ich bin verunsichert, was nun wirklich Sache ist- ich hoffe, dass sich jemand in der Praxis damit gut auskennt und mich hier korrigieren kann!?

    als Antwort auf: Hausbesorger – Urlaubs-kranken-vertretungsentgelt #69787
    svnu
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    Hi!
    Ist richtig, so ist mir das auch erklärt worden- wird als Sonderzahlung abgerechnet und demjenigen durch den Hausbesorger weitergeleitet, der ihn vertritt. (wobei sich mir immer die Frage gestellt hat, wie das dann mit Anmeldung ist…Krankenversicherung/Anspruch, Unfallvers…..aber diese LV hatte ich zum Glück nicht lange. Die GKK ist da mit wenigen, die sich darum kümmern, jedoch sehr auskunftsbereit)
    LG

    als Antwort auf: LV – BEAMTEN – Nebentätigkeit!!! #69786
    svnu
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    um was gehts denn genau?
    Wenn ein Beamter nebenbei was macht, ist das im Prinzip nicht anders zu behandeln als normal auch- der Beamte muss genauso nachversteuern, kann ebenso SV -Rückzahlung beantragen… und zahlt genauso alle Beiträge zur SV. Das ist Solidarität!
    nur kann er zB nicht in die Arbeitslose gehen, obwohl er sie gezahlt hat, wenn er trotzdem Beamter bleibt…. weils da auch sowieso keinen Anspruch darauf gibt und weil derjenige ja nicht arbeitslos ist, wenn er nur die Nebentätigkeit aufgibt… oder gekündigt wird…
    Ein Beamter kann genauso nebenbei ein Gewerbe ausüben- gewerbl. Buchhalter u. dgl.
    Wenn es im Rahmen einer sonstigen dem Staat zuzurechnenden Tätigkeit ist, was der Beamte dazuverdient, ist das zum Gehalt bzw. mit diesem Gehalt gemeinsam abzurechnen. Ob das auch bei versch. Ministerien der Fall wäre, entzieht sich aber meiner Kenntnis wiederum. Das sind Erfahrungen aus dem privaten Bereich, also nur am Rande wissend.
    Am gscheitesten bei der Personalvertretung erkundigen (wenn diese halbwegs für das Personal und nicht gegen das Personal arbeitet….)
    lg!

    PS.: schon gehört?
    Personalführung ist …
    …die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!

    als Antwort auf: Vorstand – GPLA #69785
    svnu
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    ..gell, Martin!
    Deinen Kommentar hab ich echt genial gefunden;)
    manche sind eben gleicher als gleich….

    als Antwort auf: SV sparen durch Quartals-Sonderzahlungen #69643
    svnu
    Mitglied

    bei den Bauarbeitern ist das ja sowieso durch gesetz/KV usw vorgesehen.
    Nur individuell stellt ein Problem dar.
    Oder eine plötzliche Änderung, wenn es jahrelang ganz anders gemacht wurde, das wär auch ein bissl auffällig… wenn es nicht ausreichend gedeckt ist.

    als Antwort auf: Schnpperer – Anmeldung als Fallweisebesch.? #69558
    svnu
    Mitglied

    ich glaube, die Aussage von dem Lohnseminar bezieht sich auf Volontär-„Schnuppern“, das ist ein wenig was anderes, das eine ist eine Aktion von der Schule, das andere sucht sich der Schüler viell. selbst bei einer Firma, aber auch bei Volontariaten hat sich einiges verändert in der letzten Zeit. Alle miteinander dürfen jedenfalls nie zu Arbeitsleistung usw. herangezogen werden, sonst ist das sofort ein Arbeitsverhältnis.

    als Antwort auf: Fortgesetzte falsche Abrechnung nach GPLA #69557
    svnu
    Mitglied

    manche nehmen dabei einfach in Kauf, dass sie die nachgeforderten Beiträge/sonst. Abgaben zahlen müssen.
    Eine Strafe, die die „Einsparung“ jeweils übertrifft, würde solche Dienstgeber davon kurieren- da zahl ichs dann doch lieber meinen Leuten als den div. Behörden, oder!

    als Antwort auf: SV sparen durch Quartals-Sonderzahlungen #69556
    svnu
    Mitglied

    Hatte (auch) diesbezüglich ein Gespräch mit Hrn.Mag. Dorninger vom Hauptverband:
    Für die quartaslweise Abrechnung der SZ wird der zu diesem Zeitpunkt ausbezahlte Bruttobetrag zur Bemessung herangezogen.
    Was dabei zu beachten ist, ob diese Vorgehensweise durch KV,BV oder Dienstvertrag gedeckt ist, sag ich dazu.

    Im Gegensatz dazu sind zB die Sonderberechnungsvarianten bei den pauschalen SZ-Aufrechnungen von 17% zu beachten: hier muss der Betrag zur Grundlage herangezogen werden, der tatsächlich 2x im Jahr ausbezahlt wird resp. der eben einer zweimaligen Auszahlung entspricht- NICHT der Betrag, der monatlich pauschal hinzugerechnet wird.

    liebe Grüsse

    als Antwort auf: §26 auf L16 – Reisekosten #68966
    svnu
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    PS.: Be- und Abzug würde ich in beiden Fällen so anwenden, was die Buchhaltung angeht, muss man diese Anteile dann sep. klären (an die Buchhalter- gibts die Herausrechnung der 10% bei den Diäten noch? dann müssen die Km-Gelder sowieso von den Diäten getrennt werden..) Es sollte halt ein Nullsummenspiel ergeben, die L 16 werden dann mit den korrekten Einträgen für die § 26-Anteile erstellt;
    Sollte es sich auch um Diäten handeln-da ist sicherlich ein monatlicher Abrechnungszeitraum geboten- immer mit den entspr. Aufzeichnungen; da bleibt eine Aufrollung vielleicht nicht erspart.

    Viel Glück! (+viel Spass:=)

    als Antwort auf: §26 auf L16 – Reisekosten #68965
    svnu
    Mitglied

    Ich nehme an, eine Auszahlung soll verhindert werden;
    es sollten die Reisekosten zwar monatlich verrechnet werden, aber grad bei Kilometergeldern hat es noch nie ein Problem gegeben, wenn diese in der Dezember-Abrechnung abgerechnet wurden (eine LoA für Km-Geld, eine LoA als Abzug für denselben Betrag.)
    Solange alle Aufzeichnungen (Belege in der BH wie auch Abrechnungen mit den üblichen Merkmalen) ordentlich vorhanden sind, sind einzelne fehlende Einträge sicher auch zu klären und sicher nicht so tragisch.

    LG!

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