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Roland
TeilnehmerDanke pkh für das Einstellen der GKK-Antworten!!!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Manu!
Auch bei dieser Frage ist es von außen sehr schwierig zu beurteilen, was gemacht werden kann.
Daher gehört mE diese Thema in einer Beratung erörtert und nicht übers Forum, weil ich hier keine seriöse Antwort geben kann (tut mir leid).LG
Roland
TeilnehmerHallo Sylvia!
Das ist eine sehr heikle Frage, die am besten im Rahmen einer Beratung erörtert werden sollte.
Über das Forum ist eine Auskunft mE zu gefährlich – zu groß ist das Risiko einer Fehleinschätzung.Eine Auflösungsmöglichkeit ist von Seiten des Lehrlings das „Aufgeben des Lehrberufs“; aber das hat er ja eigentlich nicht getan!
LG
4. November 2008 um 6:19 Uhr als Antwort auf: Arbeits- und Entgeltbestätigung für freie Dienstnehmer #69815Roland
TeilnehmerHallo Manu!
Wau, das ist starker Tobak.
Danke für deine Rückmeldung.LG
Roland
TeilnehmerHallo Martin!
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann möchtest du wissen, ob Tagesgelder in die Überstundenentlohnung miteinbezogen werden müssen.
Die Antwort lautet: Nein, denn Tagesgelder stellen keine „Zulagen“ dar, sondern Auslagenersatz.Zur zweiten Frage:
Ich kenne keine gesetzliche Regelung für Kursschwankungen.
Somit wäre eine explizite Vereinbarung notwendig.Bezüglich der (steuerlichen) Abrechnung von Auslandsdiäten soll festgehalten werden, dass die „Drittelregelung“ ersetzt wurde durch die „Zwölftelregelung“; es ist eine Abrechnung mit der 24-Stunden-Regelung ODER mit der Kalendertag-Regelung möglich.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Biggi!
Sehr gern geschehen.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Sabine und Martin!
Ich habe mir auch den Kopf zermartert wegen dieses Themas.
Streng genommen müsste es so gemacht werden, wie Sabine es beschrieben hat.
Bezüglich der SV hätte ich gesagt, dass diese auch im September bei der Endabrechnung verrechnet gehört – sofern das programmtechnisch möglich ist (ev. mit einer Minuseingabe?).LG
Roland
TeilnehmerHallo Andrea!
Alles, was du über € 26,40 aufzahlst, ist auf alle Fälle steuerpflichtig.
Formvorschriften für eine Pauschale gibt es meines Wissens keine, allerdings würde ich das (sofern ich überhaupt eine Pauschale zahle, was ich nicht empfehle) schriftlich mit den DN vereinbaren.
LG
30. Oktober 2008 um 0:04 Uhr als Antwort auf: Kündigung in der Probezeit während Krankenstand #69779Roland
TeilnehmerHallo Viktoria!
Ja!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Kathrin!
Sehr gern, habe mich an diesen Beitrag schon gar nicht mehr erinnern können!!
LG
Roland
TeilnehmerHall biggi!
Ich teile deine Vermutung, da es m.E. nur bei noch beschäftigten DN zu einer Lohnerhöhung kommen kann.
LG
Roland
TeilnehmerHallo braun!
Also um hier eine seriöse Aussage treffen zu können, müssen wohl alle Details dieses Falles durchbesprochen werden (vertragliche Gestaltung, etc.).
Das kann mE nur im Rahmen einer Beratung geklärt werden, niemals im Forum.LG
Roland
TeilnehmerHallo Kathrin!
Sehr gern geschehen.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Petra!
Für eine (halbwegs) zuverlässige Aussage bezüglich des Zuschlags zu geben, ist es notwendig, die Details in diesem Fall zu kennen, wie z.B.
gibt es eine Durchrechnung oder ev. Gleitzeitvereinbarung.
Aber du schreibst ja, dass die Stunden zuschlagspflichtig sind (sofern ich das richtig verstanden habe) – somit ist auch ZA im Verhältnis 1 : 1,25 zu gewähren.
Lese dazu bitte das Kapitel 16.2.2.2 aus dem „großen“ Ortner, Stand 1.1.2008.Was dann im Endeffekt für euch günstiger ist, musst du wohl selbst entscheiden.
Empfehlen würde ich als Fachliteratur: Prof. Schrank, AZG-Kommentar, Linde Verlag Wien
Da stehen sehr viele Antworten bez. Arbeitszeit drin.LG
Roland
TeilnehmerHallo Kathrin!
Diese Textstelle im KV behandelt aber auch nur die kv-liche Mehrarbeit zwischen 38,5 und 40 Stunden.
Diese Mehrarbeit ist zuschlagsfrei.LG
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