Arbeits- und Entgeltbestätigung für freie Dienstnehmer

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  • #63963
    Manu220183
    Teilnehmer

    Hallo,

    mein Dienstgeber hat einen freien Dienstnehmer,
    der sich bei uns krank gemeldet hat.

    Nun erhielten wir von der GKK einen Anruf,
    dass diese die Arbeits- und Entgeltbestätigung benötigen würden.

    Der Dienstnehmer war zu folgenden Zeiten im Krankenstand:

    11.08. – 16.08.2008 im Krankenhaus
    17.08. – 14.09.2008 zu Hause
    15.09. – 26.09.2008 im Krankenhaus
    27.09. – laufend zu Hause

    Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich zum 09.10.2008 gelöst.

    Hier nun meine Fragen:
    1) Hätte er für die Zeit vom 11.08. – 09.10.2008 ein Entgelt erhalten müssen?
    2) Wir haben Entgelt ausbezahlt? Wenn kein Anspruch kann dies rückgefordert werden?
    3) Beiträge auch von GKK rückforderbar?
    4) Was muss ich beim Ausfüllen der Arbeits- und Entgeltbestätigung beachten?

    Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe.

    Manuela

    #69749
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manuela!

    1) Kein Entgelt vom DG, jedoch Krankengeld von der GKK ab dem 4. Tag der Dienstverhinderung.
    2) Kein Anspruch vom DG, ob das Entgelt (wenn tatsächlich bezahlt) vom freien DN zurückgefordert werden kann, ist ein heikler Punkt – tendenziell würde ich ja sagen, weil gutgläubiger Verbrauch meines Erachtens nicht eingewendet werden kann.
    3) Bitte eine Anfrage an die GKK richten; grundsätzlich ist aber eine Rückforderung von ungebührlich entrichteten Beiträgen möglich
    4) Bitte nachlesen in der PV-Info April 2008, ein Beitrag von Monika Kunesch.

    LG

    #69798
    Manu220183
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für deine rasche Antwort.

    Ich habe mit der GKK gesprochen und folgende Info erhalten:

    1) Das kein Entgelt ab dem 4. Tag bezahlt werden muss ist richtig. In unserem Fall ist es aber, dass wir die Krankmeldung erst am 30.09.2008 erhalten haben, sodass wir ihm zwei Monate ausbezahlt haben.
    2) Rückfoderung von DN wird in diesem Fall problematisch werden.
    3) Rückforderung von ungebührlich entrichteten Beiträgen ist hier leider auch nicht möglich.
    Lt. GKK ist dies eine freiwillige Zahlung von uns. Sie bezahlen erst ab 01.10.2008.

    Danke nochmals für deine Hilfe.

    LG
    Manu

    #69815
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Wau, das ist starker Tobak.
    Danke für deine Rückmeldung.

    LG

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