Hallo liebe Forenmitglieder,
mein DG hatte eine freie Dienstnehmerin (geringfg. Beschäftigt) im Jahr 2005, die Entgelt erhält,
wenn Provisionen von ihren vermittelten Geschäften bei uns eingelangt sind.
Die DN war längere Zeit nicht auffindbar, sodass keine Zahlungen an Sie erfolgt sind.
Nun war Sie bei der AK und fordert diese Zahlungen.
Jedoch stimmen diese nicht mit dem überein, was wir erhalten haben.
Leider gibt es hier keinen freien Dienstvertrag.
Nun macht der Betrag mehr aus, als die Geringfügigkeitsgrenze, Gesamtbrutto rund € 900,00.
Wie ist die Abrechnung zu machen, wenn dies ausbezahlt wird?
Hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Danke im Voraus.
Manu