Forderungen DN nach 3 Jahren

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  • #63964
    Manu220183
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    mein DG hatte eine freie Dienstnehmerin (geringfg. Beschäftigt) im Jahr 2005, die Entgelt erhält,
    wenn Provisionen von ihren vermittelten Geschäften bei uns eingelangt sind.

    Die DN war längere Zeit nicht auffindbar, sodass keine Zahlungen an Sie erfolgt sind.

    Nun war Sie bei der AK und fordert diese Zahlungen.
    Jedoch stimmen diese nicht mit dem überein, was wir erhalten haben.
    Leider gibt es hier keinen freien Dienstvertrag.

    Nun macht der Betrag mehr aus, als die Geringfügigkeitsgrenze, Gesamtbrutto rund € 900,00.
    Wie ist die Abrechnung zu machen, wenn dies ausbezahlt wird?

    Hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

    Danke im Voraus.

    Manu

    #69750
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manuela!

    Als erstes würde ich mir ansehen, ob diese Forderung nicht schon verjährt ist!?

    LG

    #69799
    Manu220183
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    die damalige Dienstnehmerin hat bereits 2006 die Zahlungen urgiert.
    Somit sind die Ansprüche nicht verjährt.

    Weißt du wie in diesem Fall die Abrechnung gemacht gehört?

    Danke dir schon im Voraus.

    LG
    Manu

    #69817
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Auch bei dieser Frage ist es von außen sehr schwierig zu beurteilen, was gemacht werden kann.
    Daher gehört mE diese Thema in einer Beratung erörtert und nicht übers Forum, weil ich hier keine seriöse Antwort geben kann (tut mir leid).

    LG

    #69820
    Manu220183
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke dir trotzdem für deine Hilfe.
    Wir warten jetzt mal auf die Antwort von der Arbeiterkammer.

    LG
    Manu

    #69823
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Viel Glück dabei.

    LG

    #69827
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Mir hat das Thema keine Ruhe gelassen.

    Ich habe jetzt noch eine Kollegin gefragt, die Juristin ist, ob eine „Urgenz“ (wie du geschrieben hast) die Verjährungsfrist tatsächlich hemmt oder unterbricht.

    Sie hat mir gesagt, dass so eine Urgenz WEDER die Frist hemmt NOCH unterbricht.
    Erst durch eine Klage wird die Verjährungsfrist gehemmt.
    Somit könnte die Forderung, wenn sie bereits älter als 3 Jahre ist, tatsächlich verjährt sein.
    Sollte die freie DN trotzdem klagen, bräuchte man dann nur Verjährung einwenden.

    Bitte verstehe diese Antwort trotzdem nur als Tipp, eine Beratung kann das nicht ersetzen!

    LG

    #69828
    Manu220183
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke dir für deine Bemühungen.

    LG
    Manu

    #69835
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Manu!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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