Diäten Pauschale

Startseite Foren Dienstreise Diäten Pauschale

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #63962
    AndreaF
    Teilnehmer

    Hallo!
    Meine Frage betrifft Außendienstmitarbeiter bzw. Angestellte im Handels KV.
    Ist es möglich Diäten einfach pauschal auszuzahlen und überhaupt keine Aufzeichnungen zu führen?

    #69748
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Pauschale Reisekostenentschädigungen ohne Nachweis sind nicht zu empfehlen, da sie zur Steuerpflicht führen.
    Siehe dazu RZ 722 aus dem 1.Lst-Wartungserlass 2008.

    Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 steht das volle Tagesgeld für 24 Stunden zu und darf
    bis zu 26,40 Euro pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei
    Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden.
    Höhere Beträge sind auch bei Nachweis von tatsächlichen Kosten steuerpflichtig,
    selbst wenn ein arbeitsrechtlicher Anspruch darauf besteht. Über den Tagessatz
    hinaus bezahlte Tagesgelder bzw. pauschale Reisekostenabgeltungen sind als
    laufende Bezüge steuerpflichtig (VwGH 28.09.1994, 91/13/0081, 91/13/0082).

    LG

    #69800
    AndreaF
    Teilnehmer

    Danke für deine Antwort.
    Was mich allerding noch interessiert ist, ob man auch einen bestimmten Prozentsatz steuerfrei aufbezahlen kann, da es ja klar ist, dass ein Aussendienstmitarbeiter viel unterwegs ist. Gibt es Formvorschriften für die Vereinbarung einer Diätenpausale?

    #69807
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Alles, was du über € 26,40 aufzahlst, ist auf alle Fälle steuerpflichtig.

    Formvorschriften für eine Pauschale gibt es meines Wissens keine, allerdings würde ich das (sofern ich überhaupt eine Pauschale zahle, was ich nicht empfehle) schriftlich mit den DN vereinbaren.

    LG

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.