Hallo
Im Rahmen einer Auslandsdienstreise wurden Überstunden gemacht.
Auf
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/Arbeitsrecht/Entgelt/%C3%9Cberstundenabgeltung.htm
habe ich folgendes gefunden:
Bei Stundenlöhnen ist, sofern der Kollektivvertrag keine für den Arbeitnehmer
günstigere Berechnung vorschreibt, der Überstundengrundlohn einfach der vereinbarte
bzw. tatsächlich bezahlte Stundenlohn einschließlich allfälliger konkret zustehender
Zulagen, Zuschläge und Prämien, inklusive – wenn entsprechend qualifizierte
Arbeiten anfallen – Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen.
Fällt unter Zulagen und Zuschläge auch das Tagesgeld ?
Wie würde das Berechnet werden ? 8 Überstunden = 8 Stunden Grundlohn + 1 Taggeld
Zur Zeit gibt es grosse Schwankungen im Wechselkurs USD/EUR (innerhalb von wenigen wochen -20%).
Das Bedeutet das Taggeld ist vorort entsprechnend weniger „wert“.
Gibt es vom Gesetzgeber Regelungen zum Ausgleich von Kursschwankungen oder müsste das
zwischen Arbeitnehmer und -geber explizit vereinbahrt werden ?
Danke