Tagesgelder

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    Beiträge
  • #63983
    martin_z
    Teilnehmer

    Hallo

    Im Rahmen einer Auslandsdienstreise wurden Überstunden gemacht.

    Auf
    http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/Arbeitsrecht/Entgelt/%C3%9Cberstundenabgeltung.htm
    habe ich folgendes gefunden:

    Bei Stundenlöhnen ist, sofern der Kollektivvertrag keine für den Arbeitnehmer
    günstigere Berechnung vorschreibt, der Überstundengrundlohn einfach der vereinbarte
    bzw. tatsächlich bezahlte Stundenlohn einschließlich allfälliger konkret zustehender
    Zulagen, Zuschläge und Prämien, inklusive – wenn entsprechend qualifizierte
    Arbeiten anfallen – Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen.

    Fällt unter Zulagen und Zuschläge auch das Tagesgeld ?
    Wie würde das Berechnet werden ? 8 Überstunden = 8 Stunden Grundlohn + 1 Taggeld

    Zur Zeit gibt es grosse Schwankungen im Wechselkurs USD/EUR (innerhalb von wenigen wochen -20%).
    Das Bedeutet das Taggeld ist vorort entsprechnend weniger „wert“.
    Gibt es vom Gesetzgeber Regelungen zum Ausgleich von Kursschwankungen oder müsste das
    zwischen Arbeitnehmer und -geber explizit vereinbahrt werden ?

    Danke

    #69812
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    Überstunden kann man ja nur an einem Tag machen.
    Also bekommst du ja Taggeld an diesem Tag.Wenn dann Überstunden anfallen,erhälst du ja ala 1/12 regelung deinen Anteil.

    Ich denke aber ,das die Auslandsreise sowieso 12/12 beträgt,incl. An- u. Abreise.

    #69813
    martin_z
    Teilnehmer

    laut help.gv.at (http://www.help.gv.at/Content.Node/35/Seite.350200.html) werden seit 1. Jänner 2008
    die Tagesgelder für Auslandsdienstreisen auf die gleiche Weise berechnet wie die Tagesgelder für Dienstreisen im Inland.

    Erfolgt eine Abrechnung der Tagesgelder nach Kalendertagen, steht das Tagesgeld pro Kalendertag zu, für jeden
    Tag der Dienstreise wird der volle Tagesgeldsatz zuerkannt.

    #69814
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Martin!

    Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann möchtest du wissen, ob Tagesgelder in die Überstundenentlohnung miteinbezogen werden müssen.
    Die Antwort lautet: Nein, denn Tagesgelder stellen keine „Zulagen“ dar, sondern Auslagenersatz.

    Zur zweiten Frage:
    Ich kenne keine gesetzliche Regelung für Kursschwankungen.
    Somit wäre eine explizite Vereinbarung notwendig.

    Bezüglich der (steuerlichen) Abrechnung von Auslandsdiäten soll festgehalten werden, dass die „Drittelregelung“ ersetzt wurde durch die „Zwölftelregelung“; es ist eine Abrechnung mit der 24-Stunden-Regelung ODER mit der Kalendertag-Regelung möglich.

    LG

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