Hallo liebes Forum-Team,
im § 19d (3)c ist geregelt, dass Mehrarbeitsstunden zuschlagsfrei belassen werden können, wenn dies im KV so vorgesehen ist (für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen).
Der KV Handel Angestellte sieht keinen Zuschlag vor – darf ich wirklich Mehrarbeitsstunden bei Handelsangestellten zuschlagsfrei belassen?
Bei einem Update-Seminar Anfang des heurigen Jahres wurde nämlich gesagt, dass generell die Mehrarbeitsstunden immer zuschlagspflichtig wären und nur die typischen Ausnahmen (§ 19d (3)b) diesen Zuschlag ausschließen würden.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Lg Kathrin