Kündigung im Krankenstand – neues Arbeitsjahr

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  • #63972
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Forenteilnehmer!

    Was klar ist und hier schon öfter vor kam ist, dass bei durchgehendem Krankenstand auch nach Austrittsdatum bei einem neuen Arbeitsjahr ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht (Arbeiter und DG-Kündigung).

    Meine Frage ist nun, welches Entgelt gebührt im fiktiven neuen Arbeitsjahr? Der gekündigte DN hätte im neuen Arbeitsjahr einen erhöhten Lohn. Gefühlsmäßig würde ich meinen, dass die Lohnerhöhung wie Urlaubsanspruch und sonstige dienstzeitabhängige Ansprüche nicht relevant ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Biggi

    #69777
    Roland
    Teilnehmer

    Hall biggi!

    Ich teile deine Vermutung, da es m.E. nur bei noch beschäftigten DN zu einer Lohnerhöhung kommen kann.

    LG

    #69780
    biggi
    Teilnehmer

    Danke dem Nachtarbeiter!

    Beim Wortlaut im KV Handelsarbeiter ist es eh logisch, da steht „bei Betriebszugehörigkeit bis .. Jahre“ € xx. Nach Austrittsdatum ist der DN nicht mehr betriebszugehörig.

    Wollte das Problem jedenfalls einmal ansprechen, da andere KVs andere Formulierungen haben. Außerdem kommt Kündigung im Krankenstand leider ziemlich oft vor. Bei uns sind allerdings die Umstände so, dass ich ohne schlechtes Gewissen kündigen konnte.

    Schönen guten Morgen

    Biggi

    #69809
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Biggi!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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