Geringf. Beschäftigung – Abfertigungsanspruch?

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  • #63774
    Kathrin
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    ich stehe leider vor einem kleinen Problem:

    Eine geringf. beschäftigte Dienstnehmerin tritt am 30.06.2008 aufgrund des generellen Beschäftigungsverbots aus (keine Selbstversicherung!). Hat die Dienstnehmerin Anspruch auf Abfertigung und wenn ja – in welcher Höhe?

    In der Fachliteratur steht ja, welcher Anspruch auf Abfertigung bei vorzeitigem Austritt NACH der Geburt bzw. innerhalb der Schutzfrist zusteht, nicht jedoch, welcher Anspruch bei Austritt VOR Geburt zusteht.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Kathrin

    #69370
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Kathrin

    Auszug aus § 23 AngG:

    3) Weiblichen Angestellten gebührt – sofern das Dienstverhältnis ununterbrochen fünf Jahre gedauert hat – die Hälfte der nach § 23 Abs 1 zustehenden Abfertigung, höchstens jedoch das Dreifache des monatlichen Entgelts, wenn sie
    1. nach der Geburt eines lebenden Kindes innerhalb der Schutzfrist (§ 5 Abs 1 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl Nr 221) oder
    2. nach der Annahme eines Kindes, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes Statt (§ 15c Abs 1 Z 1 MSchG) oder nach Übernahme eines solchen Kindes in unentgeltliche Pflege (§ 15c Abs 1 Z 2 MSchG) innerhalb von acht Wochen ihren vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erklären. Bei Inanspruchnahme einer Karenz nach dem MSchG ist der Austritt spätestens drei Monate vor Ende der Karenz zu erklären. Zeiten geringfügiger Beschäftigungen nach § 15e Abs 1 MSchG bleiben für den Abfertigungsanspruch außer Betracht.

    Das Gesetz spricht eindeutig: NACH der Geburt eines lebenden Kindes!
    Daher ist m.E. der Abfertigungsanspruch bei Selbstkündigung verwirkt!

    LG

    #69765
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    vielen Dank für die Information und die ausführliche Erläuterung!

    Schöne Grüße,
    Kathrin

    #69778
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Kathrin!

    Sehr gern, habe mich an diesen Beitrag schon gar nicht mehr erinnern können!!

    LG

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