Bags "Lohn-/ Gehaltsvergelich"

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  • #62896
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo meine Lieben Kolleginnen und Kollegen,

    brauche wieder einemal ganz dringend eure Hilfe zum BAGS. Im Moment gibt es eine ganz große Diskussion in unserem Betrieb!
    Frage: Haben im Moment KV fürs Gewerbe, müssen lt. Satzung in den BAGS. Die AN haben 1xig das Recht zu optieren. Für diese Entscheidung muss man eine Gegenüberstellung des Entgelts Gewerbe – BAGS für jeden Mitarbeiter vorbereiten. Der GewerbeKV hat 40 Std Normalarbeitszeit der BAGS 38. Lt. wko gelten für alle DN ob sie optieren od. nicht 38 Stunden. Jetzt unsere große Streitfrage zu der Gegenüberstellung:
    z.B. nur angenommener Wert GewerbeKV f. 40 Std € 2000,- bttto, eine Teilzeitkraft mit 20 Stunden € 1000,–. Gehe ich bei der Gegenüberstellung davon aus das alle AN 38 Std haben und ist dann das Gehalt der Teilzeitkraft m. 20 Stunden € 1052,63 ? ich habe jetzt angenommen, dass die € 2000,– für 38 Std die neue 100 % Basis ist von der ich die Teilzeitkraft runterrechne.
    Ich hoffe ich hab das halbwegs verständlich rübergebracht!

    Wie seht ihr das? Bitte teilt mir Eure Erfahrungen damit mit!

    Danke u. lg
    Dani

    #67470
    Schwandner
    Mitglied

    Also mich erinnert das ganze etwas an das Rosinenprizip.

    Es für mich auch logisch, dass die 38-Stunden-Woche für alle gelten.
    Der Kollektivvertragliche Mindestlohn ist aber meiner Meinung nach im Zusammenhang mit den Stunden dieses KV zu sehen.

    Ich würde also weiterhin EUR 1000,00 für 20 Stunden rechnen.

    Was ich noch näher hinterfragen würde, sind die Dienstverträge mit den Teilzeitkräft wirklich mit 20 Stunden beziffert,
    oder wurden die Stunden mit dem halben Ausmaß einer Vollzeitkraft umschrieben.
    Dann könnte sich auch hier die Arbeitszeit auf 19 Stunden kürzen!

    mfg
    Peter

    #67472
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Peter,

    vorerst herzlichen Dank für deine Antwort.
    Aber wenn logisch ist, dass 38 Wo Std für ALLE (egal ob sie optieren od. nicht) gelten heisst das, dass 20 Std Kräfte oder 30 Std Kräfte entweder weniger Stunden arbeiten müßten oder mehr bezahlt bekommen müßten?
    Irgendwie versteh ich das nicht.
    Von der wko hab ich zwei Auskünfte: die eine: 38 Std 100 % Basis für Entgelt
    die zweite: nur Vollzeitkräfte hätten den Vorteil nur mehr 38 Stunden zu arbeiten und das Entgelt der 40 Std zu bekommen.
    beides für den Fall, dass AN nicht optieren denn sonst sind sie ja im BAGS und dann stellt sich die Problematik ja gar nicht

    ich versteh nicht warum nur ein Teil der AN den Vorteil (Rosinen) haben sollten
    ausserdem sagt die wko man solle es etw. sportlich sehen!!! 😕
    lg
    Daniela

    #67481
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Daniela!

    Mir scheint, ihr habt den § 41 Übergangsbestimmungen im BAGS-KV übersehen.
    Dieser besagt im Absatz 1) Arbeitszeit folgendes:
    „Insoweit sich durch die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit bereits vor In-Kraft-Treten dieses Kollektivvertrages eine kürzere wöchentliche Nettoarbeitszeit als 40 Stunden ergibt, so ist diese Verkürzung auf die gemäß § 4 dieses Kollektivvertrages geregelte Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit anzurechnen.
    Gleiches gilt für Vereinbarungen sonstiger Verkürzungen der wöchentlichen Normalarbeitszeit.
    Für Betriebe, in denen zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Kollektivvertrages die wöchentliche Normalarbeitszeit mehr als 38 Stunden beträgt, verkürzt sich diese ab 1.1.2005 jährlich um 1/2 Stunde bis zur Erreichung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 38 Stunden.“

    Somit gelten lt. BAGS-Satzung ab 01.05.2006 als wöchentliche Normalarbeitszeit 39 Stunden (ab 01.01.2007 = 38,5 Std. und erst ab 01.01.2005 = 38 Std.).

    Hoffe, ich konnte euch ein bißchen helfen.

    lg
    Wolfi

    😉

    #67482
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Wolfi,

    danke für deine Antwort. Ich habe den § nicht übersehen. Das Problem mit der Arbeitszeit ist mir schon klar (obwohl von der wko habe ich da auch eine ganz andere Auslegung gehört). Soll sein!
    Trotzdem versteht ich nicht ob eine TeilzeitDN die nicht optiert jetzt etw. mehr verdient (durch die verringerte Stdzahl) od. ob ihr Gehalt gleich bleibt.

    Nochmals danke für deine Bemühungen!
    lg
    Daniela

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