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    Beiträge
  • #62948
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage zu DV. In unserem Betrieb gibt es nur an die 80 Arbeitnehmer aber es ändern sich permanent Arbeitszeiten, AN werden in andere Verwendungsgruppen gereiht, Stunden werden erhöht bzw. verringert,…
    Muss man in all diesen Fällen wirklich immer einen neuen DV machen bzw. immer eine Korrektur zum vorhandenen DV?
    Ist das notwendig und muss das sein?
    Hab jetzt den Fall, dass AN eine Gehaltsbest. möchte, im Juni von 30 auf 35 Wo Std erhöht wurde, ich aber den DV nicht geändert habe. Er hat bei der AK nachgefragt was auf einer Gehaltsbestätigung stehen muss und da wurde ihm gesagt dass eine Gehaltsbest. mit dem DV gleich sein muss und ich deshalb (alten)30 Wo Std (und nicht die 35 Wo Std die er seit Juni hat) aber das Gehalt der 35 Wo Std reinschreiben muss.
    Da bin ich mir aber ganz sicher, dass das nicht so sein kann und werde das auch nicht so machen!
    Ändert ihr immer alle DV? Bitte um Rückmeldung wie ihr das handhabt!

    Danke und einen schönen Abend
    Daniela 😛

    #67616
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Auf einer Gehaltsbestätigung haben die tatsächlichen Fakten enthalten zu sein. Der Umstand, daß der Dienstvertrag, oder Dienstzettel noch nicht neu geschrieben wurde, darf nicht zu einer falschen Gehalstbestätigung führen. (Urkundenfälschung).
    Da könnte es z.B. bei Alimentationsberechnung, Bonitätsprüfung für Kredit, Wohnbauförderung etc. zu falschen Berechnungen kommen.

    Zum Trost: Die wenigsten Klienten stellen neue Dienstzettel bei Verwendungsgruppenänderung aus. Soviel zu Theorie und Praxis…

    #67617
    Daniela
    Teilnehmer

    Lieber Martin,

    recht herzlichen Dank für deine prompte Antwort.
    Ich hab es auch so gesehen, dass nur Fakten auf der Bestätigung was zu suchen haben.
    Was die Auskunft der AK an den DN bedeutet kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
    Ich weiss, dass in der Praxis die DV nicht sofort aktuallisiert werden, hab aber trotzdem heute von meinem Chef eine Rüge dahingehend bekommen!

    Nochmals Danke und schönen Abend
    Daniela 😀

    #67643
    lydia54
    Teilnehmer

    Ich hätte da auch noch eine Frage dazu:
    Da wir in unserem Unternehmen zur Zeit ziemlich ausgelastet sind war es notwendig ein Schichtprogramm einzuführen, bzw. Überstunden zu machen, manchmal auch Samstags.
    Wir haben keinen Betriebsrat, und haben die Schichtprogramme mit den einzelnen Mitarbeitern vereinbart. Ist es zulässig im Dienstvertrag von neuen Mitarbeitern gleich reinzuschreiben, dass auch bei Notwendigkeit in Schicht gearbeitet werden muss, und Üstd evt. auch an Wochenenden zu machen sind?

    Bitte um Info
    Lydia

    #67644
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Lydia!

    Sehe kein Hindernis, die neuen Dienstnehmer nicht mit dem Schichtplan zu beglücken.
    Paß´ auf den § 19c Arbeitszeitgesetz beim Einteilen der Dienstnehmer auf.
    Ob Du eventuelle Zuschläge in Geld oder Zeit vergütest, sollte vorher vereinbart werden. Ein Blick in den KV sagt Dir die %-Sätze und event. Einschränkungen – Gestaltungsmöglichkeiten – Durchrechnenzeiten…

    #67645

    Liebe Lydia!

    Es ist mit Sicherheit gut, wenn man für eine etwaige Schichtarbeit vertraglich „vorbaut“.

    Allerdings sollte auch bedacht werden – und das meinte Martin mit seinem wichtigen Hinweis auf § 19c AZG – dass der Vorbau im Dienstvertrag noch keine endgültige Garantie darstellt.

    Eine Änderung der Normalarbeitszeit kann nämlich – abgesehen von der Notwendigkeit des Vorliegens sachlich gerechtfertigter Gründe, die wir im geschilderten Fall wohl nicht bezweifeln wollen – dann vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin abgelehnt werden, wenn berücksichtigungswürdige Gründe auf Seiten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin der Einteilung entgegenstehen.

    Weiters muss die Schichtarbeit mindestens 2 Wochen im Voraus vereinbart werden. Ich weiß aus der Praxis, dass die Umstellung auf Schichtarbeit manchmal „buchstäblich“ über Nacht gehen muss, was mit der eben erwähnten Vorankündigungszeit nicht in Einklang zu bringen ist.

    Weiters muss – und das darf ich Ihnen aus meiner Erfahrung als Personalchef mitteilen – auf die Gruppe der Jugendlichen und der „werdenden Mütter“ besonders bedacht genommen werden.

    Ich wünsche Ihnen – liebe Lydia – viel Erfolg beim Umsetzen!

    W. Kurzböck

    #67650
    lydia54
    Teilnehmer

    Besten Dank, und schönen Tag noch
    Lydia

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