KV Gastgewerbe

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  • #63314
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum Team,
    habe wieder einmal eine Frage bei der ich eure Hilfe benötigen würde. Ich habe jetzt erstmalig einen kleinen Gastgewerbebetrieb dazugekommen und bin mir nicht im klaren wir ich die Monatssollstd. berechnen muss. ich Gastgewerbe gilt die 40 Std Woche. Da die AN aber natürlich nicht immer Sa u. So frei haben frage ich mich wie ich da korrekt die Sollstd. berechne. Gehe ich einfach jedes Monat von einem Soll von 173,2 Std aus?
    Wie berechne ich die Sollstd wenn der AN, so wie in meinem Fall am Mi den 21.3. begonnen hat. dann 3 tge gearbeitet hat, 2 tge frei hatte, 2 tge gearbeitet hat, wieder 2 tge frei und dann nochmals2 tge gearbeitet. eigentlich wären dem DN in der ersten wo keine 2 freien Tge zugestanden.
    HILFE wie macht man das bzw. wo kann man nachlesen wie man korrekt die Sollstunden berechnet.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin schon ziemlich verzweifelt, da ich es ja auch richtig und nicht irgendwie machen möchte.
    Danke für eure Hilfe und einen schönen Abend
    Daniela

    #68656
    rkrammer
    Teilnehmer

    Liebe Daniela!

    Spät – aber doch – darf ich Ihnen im Auftrag der PV-Info-Redaktion das nachfolgende Antwortschreiben von Frau Mag. Elisabeth Köck zur Kenntnis bringen, welches aufgrund der grundsätzlichen Fragestellung für die Leser dieses Forums von allgemeinem Interesse sein dürfte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Roman Krammer

    Liebe Daniela,

    Ihre sehr berechtigte Frage trifft eine grundsätzliche Problematik, da die gesetzlichen Regelungen und der KV-Gastgewerbe uns keine „Patentlösungen“ liefern. Das Ergebnis kann daher nur durch eine sinnvolle Auslegung und Interpretation der jeweiligen Normen gefunden werden.

    Eine Kleinigkeit vorweg: der KV-Gastgewerbe geht ausdrücklich von 173 (=173,0) Monatsstunden aus, aber das ist sicher Ihr kleinstes Problem.

    Bezüglich der Stundenberechnung ist allgemein zu sagen:
    Wir gehen einerseits von einer 40-Stundenwoche aus, bewegen uns also auf der Basis der Stundenzählung pro Woche und andererseits von 173 Stunden pro Monat.
    Während die Wochenstunden in vollen Wochen immer exakt messbar sind, stellen die Monatsstunden einen Durchschnittswert dar.

    Grundsätzlich sind die Frage der Erfüllung der NAZ und die Berechnung von eventuellen Überstunden zu unterscheiden.

    NAZ:

    Auch wenn ein Arbeitnehmer während der Woche eintritt, ist im KV-Gastgewerbe ausdrücklich von der 5-Tagewoche (bei 7 Kalendertagen) auszugehen. Näheres definiert der KV nicht.

    Als praktische Lösung möchte ich 2 Varianten aufzeigen:

    Variante 1:
    In Ihrem Beispiel mit 5 Kalendertagen in der ersten Woche wären das mathematisch genau 3,57 Arbeitstage. Da der KV aber nur ganze freie Tage kennt und der Arbeitnehmer einseitig aber nicht schlechter gestellt werden darf, wäre abzurunden. Der AN hätte trotzdem 2 Tage frei. Das ist die korrekteste, aber auch teuerste Lösung.

    Variante 2:
    Von der Stundenanzahl ausgehend, erscheint auch eine Aliquotierung der 40 Wochenstunden möglich.
    40 St/Wo : 7 KT x 5 KT = 28,57. Der Arbeitnehmer hätte in der aliquoten Woche 28,57 Stunden zu leisten.

    In den Folgewochen sollte er auf seine kollektivvertraglichen Stunden bzw. Arbeitstage kommen, auch bei ungleichmäßiger Verteilung.
    Wieweit Ihre weitere Arbeitzeiteinteilung dem Arbeitzeitgesetz entspricht kann ich aufgrund der Angaben nicht beurteilen.

    Die offensichtliche Arbeit an nur 4 Tagen in der Folgewoche könnte durch späteren Einsatz an 6 Tagen ausgeglichen werden. Lt. KV kann der 6. Arbeitstag (auch ohne Vereinbarung) innerhalb von 13 Wochen durchgerechnet werden.

    Für die Frage der eventuell anfallenden Überstunden ist von der höchstzulässigen Tages- bzw. Wochenarbeitszeit auszugehen.
    Hier sind die genaueren Voraussetzungen lt. KV davon abhängig, ob sie einen Durchrechnungszeitraum in Ihrem Betrieb vereinbart haben bzw. diesen als Saisonbetrieb automatisch nutzen können. Der jeweilige Stundenrahmen ist im Buch von Herrn Ortner und mir „Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie“ genau dargestellt.

    Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen nicht allzu viele „Kopfschmerzen“ bei diesen sicher nicht einfachen Arbeitszeitfragen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Elfriede Köck

    #68662
    Daniela
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Fr. Mag. Köck, Hr. Dr. Krammer,

    recht herzlichen Dank für ihre Information. Da es jetzt schon so lange her ist, weiß ich nicht mehr genau wie ich die „Anfangsproblematik“ gelöst habe. Werde mich aber nochmals mit dem Problem befassen. Ansonsten arbeite ich jetzt mit der Wochenarbeitszeit u. nicht mit dem Monatsschnitt. Jedenfalls nochmals danke. Ich werde mir Ihre Berechnungen u. Erläuterungen noch genau durchdenken.

    mfg
    Daniela

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