"Aushillfe?"

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  • #63071
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum Team,

    ich hab wieder einmal ein Problem und hoffe, daß ihr mir weiterhelfen könnt. Unser Verein hat eine kleine Pension in NÖ die im Winter geschlossen ist. Jetzt gibt es eine Dame in der Nachbarschaft (Pensionistin) die alle paar Tage nach dem Rechten sieht. D.h. sie kommt ganz unterschiedlich mal ins Haus um zu sehen ob auch alles in Ordnung ist. Dafür soll sie pro Monat € 150,– bekommen. Jetzt meine Frage: Muß ich sie als geringf. anmelden, od. kann ich sie einfach aus der Kassa als Aushilfe bezahlen od. ist sie neuer selbständiger und muß eine Honorarnote legen? Es wird sich um eine Gesamtsumme von etwa € 700 – 750 handeln.
    Wer kann mir bitte helfen und mir sagen was man in so einem Fall am besten macht?

    Danke für Eure Hilfe
    lg
    Dani

    #67860
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Daniela!

    So wie Du es schilderst, ist es ein Dienstverhältnis weil:
    Keine Vertretungsmöglichkeit, Arbeitmittel vom Dienstgeber, Arbeitsort fest vorgegeben.
    Die Arbeitszeit wird in offener Gleitzeit erledigt.

    Bei einer Selbständigkeit, wie ein 1-Mann Bewachungsunternehmen, oder ein Hausservicedienst hätte ich Bedenken.
    Bei einer Prüfung müsste dies gut dokumentiert sein.

    #67869
    Daniela
    Teilnehmer

    Lieber Martin,

    recht herzlichen Dank für deine Antwort. Ganz glücklich bin ich nicht mit einem DV, denn sie kann sich ja vertreten lassen, d.h. es kann auch die Tochter bzw. der Mann nach dem Rechten sehen. Sie kann wirklich jederzeit hingehen, d.h. sie ist wirklich an keine Arbeitszeit gebunden. Arbeitsmittel in dem Sinn gibt es keine, da sie ja nur nachsieht ob eh niemand eingebrochen hat, ein Rohrbruch war/ist,…. Was wirklich fix ist, ist der Ort, das ist richtig.
    Ich weiß selbst nicht wirklich was ich mit der Dame jetzt tu. Trotzdem herzlichen Dank!
    lg
    Daniela

    #67879
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Eine weitere Möglichkeit:
    Anmeldung unter Protest bei der GKK , mit dem Antrag auf bescheidsmäßige Feststellung der Versicherungspflicht. (siehe Kapitel An- und Abmeldung zur Pflichtversicherung in „Personalverrechung in der Praxis“)
    Dann soll die Krankenkasse die Einteilung vornehmen und Du, bzw. Dein Klient hat Rechtssicherheit.

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