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andrea78Teilnehmer
Hallo!
Als erstes druckst du dir auf der homepage: http://www.buak.at – Downloads – ein Betriebstammblatt aus. Füllt das aus und schickst dieses an die zuständige Landesstelle der BUAK. Dann wird von der Buak ein Betriebskennzeichen vergeben. Und unter diesem kannst du dann mit der Eintrittsliste (unter Downloads zu finden) Dienstnehmer anmelden. Später kannst du dir dann von der BUAK einen Zugangscode geben lassen, dass du diese Meldungen alle über das Portal erledigen kannst…
Lg Andrea
andrea78TeilnehmerHallo Angie!
Der Arzt berechnet den voraussichtlichen Geburtstermin. Der Arbeitgeber berechnet dann den Beginn des Mutterschutzes. Einfach 56 Kalendertage vorher, ohne den Tag des Geburtstermin selbst, rechnen.
Liebe Grüße, Andrea
andrea78Teilnehmerandrea78TeilnehmerHallo Renate!
ja. – (sie bekommt ja mit/im Wochengeld eh aliquote Sonderzahlungen abgegolten…)
zu diesem Thema siehe auch dazu § 14 (4) MSchG:
Die Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insb. einmalige Bezüge in den Kalenderjahren, in die Zeiten des Bezugs von Wochengeld fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen Zeiten fallen.Liebe Grüße, Andrea
andrea78TeilnehmerHallo Baumi!
Ja, einvernehmliche Auflösung ist während Krankenstand möglich.
Nein, es wird kein Krankenentgelt über das Ende der Beschäftigung hinaus vom Dienstgeber bezahlt.
Der Dienstnehmer kann aber danach kein Geld vom AMS beziehen solange er sich im Krankenstand befindet. Der Dienstgeber hat eine Arbeits- und Entgeltbestätigung f. Krankengeld an die GKK zu übermitteln und der Dienstnehmer ist für die Zeit seinen Krankenstand über die GKK versichert und erhält von dieser das Krankengeld bezahlt.
Lg
Andreaandrea78TeilnehmerHallo Viktoria!
Die Urlaubsstunden sind zum Abziehen, weil dafür bekommt er ja eh das Geld von der Buak…
Lg Andrea
andrea78TeilnehmerHallo Viktoria!
Naja.Das mit dem 1/2 lfd. + 1/2 SZ mache ich nun schon über 10 Jahre so und habe auch schon unzählige BUAK + GPLA-Prüfungen gehabt.Also das paßt schon so…
Wenn du die Überweisung an den DN möchtest, mußt du aber die beigefügten Formulare ausfüllen. Ich mache das nie so.
Ich lass den DG den Betrag auszahlen und hole ihm dann das Geld von der Buak auf sein Firmenkonto. Wie das funktioniert, wenn der DN das Geld direkt von der Buak bekommt, das weiß ich nicht… Ich kann dir nur die andere Variante erklären.LG Andrea
andrea78TeilnehmerHallo Viktoria!
Du nimmst den Bruttobetrag (nicht den Gesamtbeitrag) und halbierst ihn. Eine Hälfte rechnest du als lfd.Bezug ab und eine Hälfte als Sonderzahlung. Die Normalstunden zB 169 Std. kürzt du dann um 39 Std. (wenn er eine Woche auf Urlaub war).
Wenn diese DN die so kurz da sind Urlaub brauchen gehst du genau gleich vor. Urlaub ansuchen – Urlaubsentgelt wird zugeschickt – und abrechnen…
Wichtig ist auch, dass du darauf achtest, was auf dem Deckblatt „Verrechnungsliste für Entgelt Nr…..“ unten steht. Ob es bereits eine Anweisung auf das Kto.des Dienstgebers gab. Wird nur gemacht, wenn ein Treuhandkonto eingerichtet wurde. Dann brauchst du dich wg.dem Geld nicht mehr kümmern.
Oder wenn unten steht: Anweisung erfolgt direkt an den Arbeitnehmer – weil dann mußt du eine Überweisungsbestätigung des Lohns + Lohnzettel + die Verrechnungsliste + Brief mit Bitte um Überweisung auf Kto.des Dienstgebers; an die BUAK schicken.Wichtig auch nicht vergessen: die Meldung der Urlaubstage auf der Zuschlagsverrechnungsliste – wann sie gehalten wurden.
Liebe Grüße, Andrea
andrea78TeilnehmerHallo Gudrun!
auf den Erklärungsseiten des PP-Formulars liest man:
„Wie ist bei mehreren Wohnsitzen vorzugehen?
– Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, gilt die Entfernung
von der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz“Lg
Andrea6. August 2008 um 6:10 Uhr als Antwort auf: unterjähriger austritt bei geringf. beschäftigten. L16? #69492andrea78TeilnehmerHallo Dani!
Für die Austritte im Monat Juli 2008 muß ein L16 unterjährig übermittelt werden. Dies hat bis zum 31.08.2008 zu erfolgen. Ich warte bei meinen Fällen immer bis auf den letzten Termin, so sind etwaige spätere Änderungen (ganzer August für die Abmeldungen Juli) noch genug Zeit und es muß nicht gleich ein L16 korrigiert werden…
Liebe Grüße,
Andreaandrea78TeilnehmerHallo!
Hier mal ein schöner Link bezügl. der neuen SV-Werte:
Liebe Grüße,
Andreaandrea78TeilnehmerHallo Bina!
Das ist dann sicher kein Problem!
Schönen Tag, liebe Grüße,
Andreaandrea78TeilnehmerHallo Bina!
Nein – aber du machst eine Fleißaufgabe, wenn der Dienstnehmer innerhalb diese Zeitraums wieder eintritt, weil du dann diese Verständigung ja nicht schreiben hättest müssen…
Lg Andrea
andrea78TeilnehmerHallo Elisabeth!
Du rechnest dir die Wochen der Betriebszugehörigkeit aus: Sagen wir mal der Maler war 29 Wochen im Betrieb beschäftigt. Dann rechnest du: 29 Wochen x 3,.. x Stundenlohn = deine Weihnachtsremuneration.
Liebe Grüße,
Andreaandrea78TeilnehmerHallo!
Wenn ich das so lese, denke ich mal er wird für den Lkw-Fahrer das Transportgewerbe nicht gelöst haben?!… Für mich würde dann dieser Betrieb unter den Kollektivvertrag Bauindustrie & Baugewerbe fallen. In diesem Kollektivvertrag gibt eine eine Reisekostenregelung.
Liebe Grüße, Andrea
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