Verständigung Bezugsende

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  • #63824
    Bina
    Teilnehmer

    Hallo liebe LohnverrechnerInnen!!!

    Ich habe folgende Frage die mich immer wieder beschäftigt:

    Ich muss ja bei Austritt eines Dienstnehmers allen Gläubigern eine Verständigung vom Bezugsende zuschicken!

    Da gibt es doch den netten Text wann ich diese abschicken muss:

    Die Verständigung hat „innerhalb einer Woche nach dem Ende des Monats, der dem Monat folgt, in dem das Rechtsverhältnis beendet wurde“, zu erfolgen. Also quasi 5 Wochen nach Ende des Dienstverhältnisses!

    Meine Frage aber jetzt: Was ist wenn ich die Verständigung vom Bezugsende gleich nach Beendigung des DV abschicke ( und nicht 5 Wochen warte) !?

    Da kein DV-Ende Datum auf der Verständigung steht – weiß das Gericht ja nie wann das DV aus war !?

    Krieg ich diesbezüglich ein Problem wenn ich die Verständigung früher abschicke !???

    Danke für die Hilfe!

    #69482
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Bina!

    Nein – aber du machst eine Fleißaufgabe, wenn der Dienstnehmer innerhalb diese Zeitraums wieder eintritt, weil du dann diese Verständigung ja nicht schreiben hättest müssen…

    Lg Andrea

    #69487
    Bina
    Teilnehmer

    Achso, ok!

    Aber wenn ich sicher weiss, dass dieser DN nicht mehr eintritt – sollte es kein Problem sein!

    Danke & schöne Grüße!

    #69488
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Bina!

    Das ist dann sicher kein Problem!

    Schönen Tag, liebe Grüße,
    Andrea

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