Hallo liebe LohnverrechnerInnen!!!
Ich habe folgende Frage die mich immer wieder beschäftigt:
Ich muss ja bei Austritt eines Dienstnehmers allen Gläubigern eine Verständigung vom Bezugsende zuschicken!
Da gibt es doch den netten Text wann ich diese abschicken muss:
Die Verständigung hat „innerhalb einer Woche nach dem Ende des Monats, der dem Monat folgt, in dem das Rechtsverhältnis beendet wurde“, zu erfolgen. Also quasi 5 Wochen nach Ende des Dienstverhältnisses!
Meine Frage aber jetzt: Was ist wenn ich die Verständigung vom Bezugsende gleich nach Beendigung des DV abschicke ( und nicht 5 Wochen warte) !?
Da kein DV-Ende Datum auf der Verständigung steht – weiß das Gericht ja nie wann das DV aus war !?
Krieg ich diesbezüglich ein Problem wenn ich die Verständigung früher abschicke !???
Danke für die Hilfe!