andrea78

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen - 31 bis 45 (von insgesamt 122)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Gehlatsexekution und rückwirkende Gehaltserhöhung #69270
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Wolfgang!

    Also ich rolle den Exekutionsbetrag immer auf. Muß ja zB jedes Jahr die KV-Erhöhung bei den Holzschlägerungsbetrieben im Mai oder Juni rückwirkend per 01.03.2008 aufrollen. Wenn man sich dann dies am Lohnkonto ansieht sieht man ja die Aufrollung nicht mehr, sondern nur den falschen Exekutionsbetrag… Also, dass ist meine Begründung, warum ich die Exekution auch immer aufrolle.

    Liebe Grüße,Andrea

    als Antwort auf: Zusammenrechnung von Vordienstzeiten #69265
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    Also ich habe mal von der WK Sbg. Abt. Gastgewerbe die Auskunft bekommen, dass sobald ein Saisondienstverhältnis mehr als 3 Monate dauert, rechne ich für dieses ein halbes Jahr für die Dienstzeitzulage an. Folglich bei einem Saisonbetrieb Sommer und Winter (Saisondauer über 3 Monate) – Dienstnehmer 6 Saisonen da – dann 3 Jahre für DZZ – + 1,5% auf KV-Lohn…

    Liebe Grüße, Andrea

    als Antwort auf: Übergang befristetes in unbefristetes Dienstverhältnis #69259
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wenn der Dienstgeber bis zum letzten Tag der Befristung bescheid gibt, dass das Dienstverhältnis mit der Befristung ausläuft, dann endet dein Dienstverhältnis ohne irgendeiner Kündigungfrist mit dem Ende der vereinbarten Befristung. Falls der Dienstgeber dieses Befristungstag übersieht und einen Tag später drauf kommt dann hat er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten einzuhalten…

    Liebe Grüße, Andrea

    als Antwort auf: Gastgewerbe KV-Erhöhung #69255
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    Die bleiben gleich, weil im Gastgewerbe keine Istlohnerhöhung zu machen ist.

    Liebe Grüße,
    Andrea

    als Antwort auf: Arbeitsbescheinigung #69228
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    Bei uns im Land Salzburg wird die Arbeitsbescheinigung auch noch immer verlangt. Das braucht halt wahrscheinllich noch ein bißchen Zeit, bis das alles funktioniert… oder der Wille da ist?! 😉

    Liebe Grüße
    Andrea

    als Antwort auf: MV – Kinderbetreuungsgeld #69225
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    Richtig – MV-Beiträge sind bis zum Ende des Wochengeldes vom Dienstgeber zu bezahlen. Wenn ich das Ende des Wochengelds habe, mache ich dann immer die Abmeldung bei der GKK mit Ende MV-Beitrag am ……

    Liebe Grüße,
    Andrea

    als Antwort auf: aufrollung des vorjahres #69215
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Ronnie,

    ja arbeite nach dem Ortner-Buch. Unter Nachzahlung kann man die Versteuerung eh schön nachlesen. Meine Erläuterungen bezüglich des Abrechnungsvorganges ist nur eine Schilderung wie ich eine Nachzahlung mit unserem Lohnprogramm durchführen muß. Wie genau das bei eurem Lohnprogramm funktioniert ist ja wieder eine andere Geschichte…

    Frohes Lohnverrechnen, lg Andrea

    als Antwort auf: aufrollung des vorjahres #69213
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Ronnie!

    Wenn du deine Sonderzahlung als Nachzahlung behandelst fährst du auf der sicheren Schiene.

    Die zu versteuernden Bezüge müssen mit einer eigens angelegten Lohnart abgerechnet werden. Eben dass 1/5 steuerfrei belassen wird. Bei meinem Programm muß ich dann SV-DG-Anteil und den SV-Abzug im aktuellen Jahr händisch eingeben, dass dieser berücksichtigt wird, da die Lohnart nur lohnversteuert wird. Im Vorjahr gebe ich nur die SV-Bemessungsgrundlagen rein und zähle mir eben den DN-Anteil (lfd+SZ)+ den DG-Anteil (lfd+SZ) (der im Vorjahr auch auf dem Lohnkonto dann aufscheint) zusammen und ziehe den DN-Anteil im aktuellen Monat am Lohnzettel ab. Und den DG-Anteil erfasse ich auch, dass er dann am Buchungsbeleg für den Buchhalter aufscheint.

    Liebe Grüße, Andrea

    als Antwort auf: aufrollung des vorjahres #69207
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Ronnie!

    Also wenn du eine Aufrollung machst – dann gibt es einfach dann einen Nachtrag beim Beitragsnachweis 12/07 – (das mit dem BN ist noch das Einfachste) – den L16/BGLN mußt du natürlich stornieren und neu erstellen – auch DB/DZ/KommSt werden sich ändern – folglich auch hier neue Erklärungen…

    Wenn du es als Nachzahlung behandelst dann bräuchtest du nur die SV ins Vorjahr reinrollen und Lst/DB/DZ/KommST hättest du im Monat des zufließens abzuführen (=April 2008) Wäre mal rein von der Fälligkeit der Abgaben die geschicktere Lösung. (auch wegen Buchhaltung – wird ja schon abgeschlossen sein das Jahr 2007) Dazu empfehle ich dir das Handbuch deines Softwareherstellers zufassen und unter der Handhabung von Nachzahlungen nachzulesen… – weil die Abrechnung von sowas (bei meinem Programm jedenfalls) um einiges schwieriger ist…

    Liebe Grüße,Andrea

    als Antwort auf: KV Gastgewerbe Restaurantfachfrau Bgld. #69146
    andrea78
    Teilnehmer

    Fein! Gern geschehen!
    Liebe Grüße, Andrea

    als Antwort auf: KV Gastgewerbe Restaurantfachfrau Bgld. #69135
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    KV Arbeiter Gastgewerbe Burgenland per 01.05.2007:

    5 Tage 40 Std.

    1.4. Demi chef, Chef de rang-Stellvertreter, Restaurantfachkraft mit Lehrabschlussprüfung € 1304,00 brutto

    3.1. Koch mit Lehrabschlussprüfung, Küchenfleischer € 1180,00 brutto

    Liebe Grüße,
    Andrea

    als Antwort auf: personalverrechnung – meldungen #69099
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    Nein. Mit Entgeltfortzahlung meine ich jetzt zB bei einem Arbeiter muß ja der Dienstgeber (bei Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu 5.Arbeitsjahr) 6 Wochen voll + 4 Wochen halb das Entgelt bei Krankheit oder Unglücksfall weiterzahlen. (8 Wochen voll bei einem Arbeitsunfall) Folglich mußt du dir ja pro Arbeitsjahr immer die Krankenstände zusammenzählen und schauen ob du nicht über die 6 Wochen kommst und nur mehr 50% zum zahlen hättest. Folglich wenn du bei einem Arbeiter pro Arbeitsjahr nicht mehr als in Summe 6 Wochen Krankenstand zusammenbekommst, brauchst du keine Meldung an die GKK machen und hast auch bei der Lohnverrechnung nichts besonderes zu tun. Abgesehen jetzt vom Zuschuss der AUVA – mußt du halt schon noch schauen, ob es ein Unfall ist und du vielleicht einen Zuschuss beantragen kannst weil er eben länger als 3 Tage gedauert hat oder bei sonstigen Krankenständen über 10 Tage…

    …hab jetzt das Thema nur kurz angeschnitten, weil über Krankenstand kann man seitenweise schreiben…

    Liebe Grüße,
    Andrea

    als Antwort auf: personalverrechnung – meldungen #69096
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    *ja das ist das selbe (BV = betriebl.Vorsorge) – aber wenn du keinen Vorschreibebetrieb abrechnest brauchst du diese Meldung gar nicht machen, weil du ja den MV-Beitrag am Beitragsnachweis meldest.
    Umgekehrt wenn du schon einen Vorschreibebetrieb abrechnest brauchst du dafür keinen Beitragsnachweis machen.
    * N14 = geringf.Arbeiter
    N24 = geringf.Angestellte
    für die geringfügigen Angestellten eine eigene Zeile reinschreiben
    * die Krankmeldungen werden vom Steuerberater gebraucht um den Krankenstand bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen. Wenn der Dienstnehmer mit seinem Krankenstand über die Entgeltfortzahlung hinaus kommt ist eine Arbeits- und Entgeltbestätigung fürs Krankengeld auszufüllen und an die GKK zu übermitteln.

    Liebe Grüße, Andrea

    als Antwort auf: Drittschuldnererklärung #69089
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo!

    Also bei unserem Finanzamt wird dies immer telefonisch erledigt. Der Finanzbeamte vermerkt sich den Rang/Unterhaltspflichten/Nettobezug. Und das ist das Thema auch schon erledigt.

    Liebe Grüße,
    Andrea

    als Antwort auf: Aliquotierung Eintritt #69079
    andrea78
    Teilnehmer

    Hallo Toni!

    Also ich kenne die Aliquotierung eines Monatsgrundlohns nur durch einheitlich 30. Der Grundlohn steht ihm ja für 30 LST/SV-Tage zu. Egal ob es jetzt 30/31/28 Tage pro Monat sind…

    Nicht nur die Ortners sehen das so. Auch in anderen Fachbüchern ist diese Berechnung zu finden. (Personalverrechnung in der Praxis/Ortner oder Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis/Mayrhofer…)

    Liebe Grüße, Andrea

Ansicht von 15 Beiträgen - 31 bis 45 (von insgesamt 122)