Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
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Alles Wichtige zum Familienbonus Plus

Mit dem Beschluss des Ministerrates wurde am 10. Jänner 2018 unter der türkis-blauen Bundesregierung der neue „Familienbonus Plus“ beschlossen. Dieser soll ab dem 01. Jänner 2019 in Kraft treten und dazu dienen, Familien steuerlich zu entlasten.

Die Beschwerdeführerin konnte nicht überzeugend darlegen, dass berufliche Gründe sie dazu veranlasst haben zwei Wohnsitze zu führen. (Bild: © iStock)
BFGjournal Einkommensteuer

Keine Werbungskosten bei privat veranlasster doppelter Haushaltsführung

Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses in D. Dort wohnen ihre Eltern und ihr steht eine Wohnung im ersten Stock zur Verfügung. Seit April 2011 unterhält sie eine Mietwohnung in C. In der Zeit von April 2011 bis September 2013 lag ein befristetes Angestelltenverhältnis mit dem Y vor. Seit Juli 2015 hat die Beschwerdeführerin eine unbefristete Anstellung bei der X GmbH mit Dienstort C.

Valdis Dombrovskis, der Kommissar für den Euro und den sozialen Dialog zusammen mit Vladislav Goranov, dem bulgarischen Finanzminister. (Bild: © European Union)
International Linde TV

ECOFIN: Mindestnormalsatz bei der Mehrwertsteuer dauerhaft auf 15 % festgesetzt

Am 22. 6. 2018 verabschiedete der ECOFIN eine Richtlinie, mit der der Mindestnormalsatz von 15 % zu einem auf Dauer angelegten Merkmal des neuen Mehrwertsteuersystems wird. Der Mindestnormalsatz verhindert übermäßige Unterschiede zwischen den Mehrwertsteuersätzen der Mitgliedstaaten. Dies beseitigt das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen durch niedrigere Mehrwertsteuersätze, die sich auf den grenzüberschreitenden Einkauf und Handel auswirken würden.

(Bild: © iStock)
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Ersatzruhe und passive Reisezeiten während der Wochenendruhe

Nach der Auffassung des OLG Linz gebührt eine Ersatzruhe auch für passive Reisezeiten (zB dienstliche Fahrt als Beifahrer) während der Wochenendruhe, weil die Störung der Wochenendruhe auch hier eintritt, da der Arbeitnehmer die für die Reise aufgewendete Zeit nicht mit seiner Familie verbringen oder seinen Hobbys nachgehen kann. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Krankenstand

Nicht jede Arbeitsunterbrechung ist eine Ruhepause

Besteht während einer Arbeitsunterbrechung jederzeit die Möglichkeit, von einem Gast angesprochen zu werden, und ist der Arbeitnehmer daraufhin verpflichtet, unverzüglich die Arbeit aufzunehmen, so stellt eine solche Arbeitsunterbrechung keine Ruhepause nach § 11 Abs 1 AZG dar. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Allgemein

Deutsche Firmen investieren wegen Trumps Steuerreform verstärkt in den USA

(APA/red) – Die Steuerreform von US-Präsident Donald Trump und das Wirtschaftswachstum in den USA sorgen bisher für zusätzliche Investitionen deutscher Firmen in der größten Volkswirtschaft der Welt. Mehr als jedes zweite deutsche Unternehmen (52 %), das in den USA aktiv ist, will dort sein Investitionsvolumen aufstocken, wie aus dem am 17. 6. 2018 bekannt gewordenen „World Business Outlook“ der Außenhandelskammer (AHK) hervorgeht.

(Bild: © iStock)
BFGjournal Einkommensteuer

Aufwendungen für die Ausbildung zur TEH-Praktikerin

Die Ausbildung zur TEH-Praktikerin in der im Beschwerdefall (vom WIFI) angebotenen Form vermittelt Basiswissen über die traditionelle europäische Heilkunde und umfasst im Überblick Themen zu Bereichen wie Pflanzenwirkstoffen, Pflanzenbestimmung und Heilpflanzenwanderungen. Die geltend gemachten Ausbildungskosten wurden nicht als Fortbildungskosten berücksichtigt.

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International

Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Kosovo

Finanzminister Löger hat kürzlich mit seinem kosovarischen Amtskollegen Hamza ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Republik Kosovo unterzeichnet. Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-MA idF Juli 2014 und trägt auch bereits den Arbeiten auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Rechnung.