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Dienst­verhältnis: Erbringung von Nacht- und Wochenend­diensten von Ärzten in einem Sanatorium

(Bild: © Jesper Aggergaard on Unsplash) (Bild: © Jesper Aggergaard on Unsplash)

Bei der Abgrenzung, ob die Tätigkeit von Ärzten im Rahmen eines steuer­rechtlichen Dienst­verhältnisses gemäß § 47 Abs 2 EStG erfolgt, tritt das Kriterium der Weisungsbindung in den Hintergrund und es kommt dem Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers entscheidende Bedeutung zu.

Sind Ärzte bei der Erbringung von Nacht- und Wochenend­diensten in einem Sanatorium in den geschäftlichen Organismus maßgeblich eingegliedert, liegen Dienst­verhältnisse und keine Werkverträge vor. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 14) als PDF und bei Lindeonline.

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