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Am 22. 6. 2018 verabschiedete der ECOFIN eine Richtlinie, mit der der Mindestnormalsatz von 15 % zu einem auf Dauer angelegten Merkmal des neuen Mehrwertsteuersystems wird. Der Mindestnormalsatz verhindert übermäßige Unterschiede zwischen den Mehrwertsteuersätzen der Mitgliedstaaten. Dies beseitigt das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen durch niedrigere Mehrwertsteuersätze, die sich auf den grenzüberschreitenden Einkauf und Handel auswirken würden.
Seit 1993 erstmals Mehrwertsteuerregeln für den EU-Binnenmarkt angewendet wurden, wurde ein Mindestnormalsatz von 15 % auf vorläufiger Grundlage aufrechterhalten. Er wurde zuletzt im Mai 2016 für zwei Jahre – mit Ablaufdatum 31. 12. 2017 – verlängert.
Derzeit werden Vorschläge zur Ersetzung der aktuellen Übergangs-Mehrwertsteuerregelungen durch ein endgültiges Mehrwertsteuersystem und zur Reformierung der Mehrwertsteuersätze erörtert. Die Europäische Kommission hat im Januar und im Mai 2018 Vorschläge vorgelegt. Die Richtlinie wurde auf einer Tagung des ECOFIN ohne Aussprache angenommen.