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(APA/red) – Nach einer Entscheidung des US Supreme Court können US-Bundesstaaten künftig Online-Händler ohne Filialgeschäft besteuern. Das amerikanische Höchstgericht hob ein Urteil aus dem Jahr 1992 auf. Dieses hatte es den Staaten untersagt, Umsatzsteuer von Firmen einzusammeln, die keine physische Präsenz in dem jeweiligen Staat haben. Dazu zählen das Filialgeschäft, Lagerinfrastruktur oder Büros.
Die klassischen US-Einzelhändler beklagten schon seit Langem Nachteile durch diese Praxis. Der Branchenverband NRF begrüßte die Gerichtsentscheidung. Man habe zwei Jahrzehnte auf diesen Tag gewartet, hieß es in einem Statement. Mehrere Staaten hatten das US-Höchstgericht aufgefordert, das Urteil aus dem Jahr 1992 aufzuheben. Die Entscheidung am Supreme Court fiel 5 zu 4 aus. Bemerkenswert ist, dass die linksliberale Richterin Ruth Bader Ginsburg gemeinsam mit Richtern aus dem konservativen Block des Gerichts für eine Aufhebung des alten Urteils stimmte.