Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
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Sprachkurs als Berufsausbildung iSd FLAG?

Im Besuch eines mehrmonatigen Sprachkurses zur Verbesserung der (allgemeinen) Sprachkenntnisse vor Beginn eines Studiums ist für sich keine „Berufsausbildung“ iSd FLAG 1967 zu sehen, da dadurch keine Ausbildung zu einem bestimmten Beruf erfolgt.

EuGH Umsatzsteuer VwGH

UStR 2000: laufende Wartung 2018

Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Bundesgesetz mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird und das JStG 2018 eingearbeitet. Darüber hinaus wurden in Umsetzung der RL (EU) 2016/1065 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen zur Behandlung von Gutscheinen sowie Hinweise auf das Inkrafttreten dieser Neuaussagen aufgenommen, Ausführungen angepasst und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen.

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Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Ist jede Teilzeitbeschäftigung Elternteilzeit?

In der Praxis beschäftigt immer wieder die Frage, ob eine bloß als Teilzeit bezeichnete Teilzeit­vereinbarung zur Kinderbetreuung als (kündigungsgeschützte) Elternteilzeit zu qualifizieren ist. So hat der OGH in einer Entscheidung bekräftigt, dass jede Teilzeitbeschäftigung, die der Betreuung von Kindern bis zum vierten oder siebten Lebensjahr dient, als Elternteilzeit im Sinne des MSchG/VKG zu qualifizieren ist. Ein Beitrag von Judith Morgenstern.

Verfahren
BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

BFG zur Bindung an Strafurteile

Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt.

Treuhandgeldverbindlichkeit
BFG Einkommensteuer Unternehmensrecht VwGH

Abweisung beantragter nachträglicher Betriebsausgaben nach § 32 Z 2 EStG 1988

Fremdgelder, über die dem Treuhänder keine Verfügungsgewalt eingeräumt wurde, sind nicht dem Betriebsvermögen seines Unternehmens zugehörig. Derartige Geldbeträge sind in der Gewinnermittlung nicht auszuweisen. Ihrer Aufnahme in die Bilanz kommt bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG die Funktion einer (gewinnneutralen) Evidenzierung zu.

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Kollektivverträge

Kollektiv­vertraglicher Verfall von Entgeltansprüchen auch ohne Ausfolgung einer Lohnab­rechnung

Viele Kollektiv­verträge sehen Verfallsbestimmungen für Entgeltansprüche vor. In seinem Urteil musste sich der OGH mit jenen des Kollektiv­vertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe beschäftigen. Die Ausführungen des OGH sind in weiten Teilen aber grundsätzlicher Natur und haben daher auch für zahlreiche andere Arbeits­verhältnisse, die anderen kollektiv­vertraglichen Bestimmungen unterliegen, Bedeutung. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

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BFG Körperschaftsteuer

„Aufgespaltene Konzernübernahme“: Absetzung von Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsen zulässig

Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af der KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.

Michael Mayrhofer
BFGjournal Interviews Linde TV Podcast

Prof. Dr. Michael Mayrhofer im BFGjournal zu Gast

Dr. Michael Mayrhofer ist Leiter der Österreichischen Akademie der Verwaltungs­gerichtsbarkeit. Mit Angela Stöger-Frank spricht er über das Digital Transformation and Law Lab des Linz Institute of Technology, die Besonderheiten des Studiums der Rechtswissenschaften in Linz und seine Arbeit in der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt.