Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
Arbeitsunfall
Allgemein OGH

Verjährung des Regressanspruchs des Sozialversicherungsträgers

Der Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers im Fall eines vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls verjährt in drei Jahren nach der ersten rechtskräftigen Feststellung der Entschädigungspflicht. Es kommt nicht auf eine bestimmte Kenntnis des Versicherungsträgers an.

Maria Linzner-Strasser
BFGjournal Interviews Linde TV Podcast

Maria Linzner-Strasser im BFGjournal zu Gast

Mag. Maria Linzner-Strasser ist Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Unternehmens- und Konzern­besteuerung, Betriebs­prüfungsverfahren, Konzern­steuer-Reporting, Digital Tax Tools und Tax Compliance sowie Leiterin Global Compliance and Reporting, Tax Accounting und Risk Advisory Services bei EY Österreich.

(Bild: © iStock/NanoStockk)
Laufender Bezug

Vertretungsärzte sind Dienstnehmer

Zwar kann die Tätigkeit eines Arztes auch selbständig ausgeübt werden, die Erkenntnisse des VwGH gelangten aber doch nahezu ausschließlich zum Ergebnis, dass in Vertretungsfällen und Tätigkeiten in Spitälern von Dienst­verträgen auszugehen ist. Auch die Vertretungsärzte eines Ambulatoriums bilden hier keine Ausnahme (VwGH 14. 6. 2018, Ra 2018/08/0165). Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

Sachbezug

Arbeitszeit bei Außen­dienstmitarbeitern

Zeiten der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeiten. Anderes kann aber bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort für die Fahrt etwa zum ersten bzw vom letzten Kunden zum Wohnort gelten. Die Voraussetzungen für eine Wertung derartiger Fahrten als Arbeitszeit illustriert eine aktuelle OGH-Entscheidung. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Podcast

SWK.Podcast 03/2019

Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 3 vom Jänner 2019.

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Ermittlung des Grenz­betrags zur Berücksichtigung des Alleinverdiener­absetzbetrags

Bei der Ermittlung des Grenz­betrags für den Anspruch auf den Alleinverdiener­absetzbetrag bleiben sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels bis zur Freigrenze von 2.100 €, deren Besteuerung mit festen Sätzen unterbleibt, außer Ansatz. Eine Neube­rechnung des Jahressechstels hat jedoch nicht stattzufinden, auch wenn der Bescheid des (Ehe-)Partners keine Bindungswirkung entfaltet. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.