Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen.
Endbesteuerte Kapitaleinkünfte sind nicht in den Gesamtbetrag der Vorjahreseinkünfte einzubeziehen
Die vom Beschwerdeführer angestrebte Steueroptimierung, nur zum Zweck der Ermittlung des Gesamtbetrags der Vorjahreseinkünfte endbesteuerte Kapitaleinkünfte in die Veranlagung zur Einkommensteuer einzubeziehen, um den Grenzbetrag des § 18 Abs 1 Z 8 lit c EStG anzuheben, und dennoch für die unter das Endbesteuerungsgesetz fallenden Kapitaleinkünfte die günstigere Endbesteuerung zu genießen, findet als bloßes „Rosinen-Picken“ in der gegebenen Rechtslage keine Deckung.
Rechtsrichtigkeit des nachgeholten Bescheids ist nicht Gegenstand des Säumnisbeschwerdeverfahrens
Solange §§ 148 Abs 5, 244 BAO im Einklang mit der Verfassung ein abgesondertes Rechtsmittel gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen als unzulässig normiert, ist es aufgrund des Verhältnisses von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen untereinander nicht als verfassungskonform anzusehen, dass eine verfahrensleitende Verfügung mit dem bloßen Rechtsbehelf des Aufhebungsantrags nach § 299 BAO vor Ergehen des die Angelegenheit abschließenden Sachbescheids bekämpft werden kann und sohin der Rechtsbehelf dem Abgabepflichtigen mehr Rechte verleiht als das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde.
Verdeckte Ausschüttung: Qualifizierung auf Anteilsinhaber-Ebene als Einlagenrückzahlung möglich
Wird der Nachweis erbracht, dass dem Anteilsinhaber tatsächlich Einlagen und nicht Gewinne zugewendet wurden, kann auf Ebene des Anteilsinhabers eine Einlagenrückzahlung vorliegen, auch wenn die Zuwendung in verdeckter Weise erfolgte. Eine unterschiedliche Behandlung von offenen und verdeckten Ausschüttungen ergibt sich weder aus gesetzlichen Vorschriften, noch aus steuersystematischen Überlegungen und auch nicht aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes.
Wegzugsbesteuerung bei Ansässigkeitsverlagerung nach Kanada
Verlegt ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften und sonstige Wertpapiere in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Kanada, so kann es zu einer Wegzugsbesteuerung kommen. Denn als steuerpflichtige Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach auch Umstände, die zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts diesbezüglich führen.
Verordnung über die Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Am 25. 1. 2019 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer im BGBl II 2019/22 kundgemacht.
Verordnung zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels bei Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften
Am 25. 1. 2019 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels bei Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften in BGBl II 2019/21 betreffend § 10a KStG kundgemacht.
Verdeckte Ausschüttung innerhalb Konzernstruktur: Zurechnung stets nur an den unmittelbaren Anteilsinhaber
Erfolgt innerhalb einer Konzernstruktur eine verdeckte Ausschüttung, kann eine Zurechnung stets nur an den unmittelbaren Anteilsinhaber erfolgen, von diesem dann weiter an die Großmuttergesellschaft etc; die Weiterleitung der Kapitalerträge stellt jeweils eine Einkommensverwendung dar. An einen mittelbaren Gesellschafter kann eine verdeckte Ausschüttung nicht erfolgen, vielmehr sind – der Beteiligungskette entlang – weitere verdeckte Ausschüttungen zu prüfen.
Verfahrenseinstellung infolge Verfolgungsverjährung betreffend Tatbeiträge einer Angestellten in Form ausgestellter „Schwarzrechnungen“
Beihilfe zu einer strafbaren Handlung ist jede Tätigkeit, die dahin zielt, die Ausführung der späteren Straftat eines anderen zu fördern. Als Beitragstäter kommt in Betracht, wer die Tatbildverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonst wie fördert. Der Tatbeitrag kann durch physische oder psychische Unterstützung, somit durch Rat oder Tat, geleistet werden.
Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen
Die Abkommensberechtigung eines ausländischen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare glaubhaft zu machen. Mit einigen Staaten wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens vereinbart, dass die Ansässigkeit auch mittels von der ausländischen zuständigen Behörde ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann.
Abfertigung alt und Herabsetzung der Normalarbeitszeit
Erfüllt eine Herabsetzung der Arbeitszeit die Voraussetzungen nach § 14 Abs 2 AVRAG, ist die Abfertigung alt auch dann begünstigt zu berechnen ( § 14 Abs 4 AVRAG), wenn dies in der Vereinbarung anlässlich der Reduktion der Arbeitszeit ausgeschlossen wurde (OGH 19. 7. 2018, 8 ObA 29/18z). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
VwGH: Verspätete Einreichung der Einkommensteuererklärung – Verhältnis zwischen Verspätungszuschlag und Anspruchszinsen
In diesem Fall ging es um die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Form das Finanzamt bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen wegen der verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärungen berücksichtigen muss, dass der Steuerpflichtige für die nicht rechtzeitig entrichtete Einkommensteuer auch Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO zu bezahlen hat.









