BFG: Aktuelle Rechtssätze zur BAO
Kürzlich ergangene Entscheidungen zu Verlängerungshandlung, Maßnahmenbeschwerde, Wiedereinsetzungsantrag aufgrund Veräumung einer mündlichen Verhandlung und Säumnisbeschwerde.
Europäische Arbeitsbehörde: vorläufige Einigung
Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben heute, 14. 2. 2019, eine vorläufige Einigung über eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde erzielt. Diese neue Stelle soll dazu dienen, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität in der gesamten Union und auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Ferner wird sie Arbeitnehmern und Arbeitgebern Informationen über die komplexen Aspekte der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität bereitstellen.
Kapitalmarktunion: Politische Einigung über neue Vorschriften, die den Verbrauchern beim Sparen für den Ruhestand helfen
Die EU-Institutionen haben gestern, 13. 2. 2019, neue Vorschriften vereinbart, die es den Menschen leichter machen sollen, Geld für ihren Ruhestand zur Seite zu legen.
Werbeabgabepflicht für die Beilagen von Werbematerialien zu Katalogen und Paketen
„Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen“ im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 Werbeabgabegesetz ist so zu verstehen, dass eine Werbebotschaft in einem Druckwerk einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden muss. Ob dieser Personenkreis dem Werbeleister bekannt oder unbekannt ist, ist ohne Bedeutung.
Kein Vorliegen einer Pensionsabfindung – keine Drittelbegünstigung bei Ausübung der Wahlmöglichkeit gemäß Vorsorgereglement
Nach der Rechtsprechung liegt eine Pensionsabfindung nur dann vor, wenn die Zahlung in Abgeltung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Rentenanspruches geleistet wird. Von einer Pensionsabfindung kann aber nicht gesprochen werden, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das Wahlrecht eingeräumt wird, zwischen mehreren gleichwertigen, primären, aber alternativen Möglichkeiten zu wählen.
Übersehen eines VZ-Termins ist keine leichte Fahrlässigkeit iSd § 217 Abs 7 BAO
Wenn nun derartige Pflichten – sei es auch nur einmal – vergessen oder außer Acht gelassen werden, ist eine derartige Handlung bzw Unterlassung nicht mehr leicht fahrlässig, sondern auffallend sorglos. Auffallende Sorglosigkeit stellt jedoch keine leichte Fahrlässigkeit dar.
Beurteilung der Leistungen iZm dem Betrieb eines Video Lotterie Terminals (VLT)
Nach der Rechtsprechung des VwGH und BFG liegt bei derartigen Fällen eines Bündels von Supportleistungen eine Leistung sui generis und weder eine Vermittlungs- noch eine Grundstücksleistung vor. Diese Leistungen sui generis fallen unter die generelle Leistungsortsregelung für Leistungserbringungen an einen Unternehmer und sind somit seit 2010 am Sitz des Leistungsempfängers steuerbar und im Empfangs-MS mit RVC abzurechnen.
Begriff des zu übertragenden Vermögens iSd § 22 Abs 4 UmgrStG
Im gegenständlichen Fall wurde ein Kapitalanteil von mehr als 25 % innerhalb der Zweijahresfrist zuerworben, sodass dieser nicht von der Befreiung des § 22 Abs 4 UmgrStG umfasst ist. Diesbezüglich besteht keine Rechtsprechung des VwGH, jedoch entspricht die Besteuerung der Verwaltungspraxis.
VwGH zur Übermittlung von Sozialversicherungsdokumenten und Lohnunterlagen
Eine Übertretung des § 7d Abs 1 AVRAG wird schon dann verwirklicht, wenn nicht sämtliche Unterlagen bereitgehalten werden. Nichts anderes gilt für die Verpflichtung zur Vorlage von Lohnunterlagen nach § 7f Abs 1 Z 3 AVRAG. Dass sich die Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen nur auf solche Unterlagen bezieht, die bereits vorliegen können, versteht sich geradezu von selbst.
BFG: Herstellerbefreiung des § 30 Abs 2 EStG geht nicht auf den unentgeltlichen Erwerber über
Zur Anwendung der „Herstellerbefreiung“ im § 30 EStG auch auf den unentgeltlichen Erwerber eines Grundstücks gibt es noch keine höchstgerichtliche Judikatur. Zur „alten Rechtslage“ (Spekulationsbesteuerung) bestimmten die EStR, dass die Befreiung auch auf den unentgeltlichen Erwerber übergeht (Rz 6645).
BFG: Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung
Die fiktiven Anschaffungskosten entsprechen in aller Regel dem Marktwert.
Der Marktpreis von Mietobjekten orientiert sich am Ertragswert. Der Ertrag ist das Kennzeichen der wirtschaftlichen Nutzung eines Grundstückes. Wertbestimmend ist primär die Überlegung, welchen Ertrag das Grundstück jedem Marktteilnehmer erbringen würde.
Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen: vorläufige Einigung auf EU-Ebene
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben am 7. 2. 2019 eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie erzielt, die insbesondere für Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen sorgen soll.










