Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
Europäisches Parlament
Allgemein International Internationales Steuerrecht

Europäische Arbeitsbehörde: vorläufige Einigung

Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben heute, 14. 2. 2019, eine vorläufige Einigung über eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde erzielt. Diese neue Stelle soll dazu dienen, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität in der gesamten Union und auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Ferner wird sie Arbeitnehmern und Arbeitgebern Informationen über die komplexen Aspekte der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität bereitstellen.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Abfertigung

Kein Vorliegen einer Pensionsabfindung – keine Drittelbegünstigung bei Ausübung der Wahlmöglichkeit gemäß Vorsorgereglement

Nach der Rechtsprechung liegt eine Pensionsabfindung nur dann vor, wenn die Zahlung in Abgeltung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Rentenanspruches geleistet wird. Von einer Pensionsabfindung kann aber nicht gesprochen werden, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das Wahlrecht eingeräumt wird, zwischen mehreren gleichwertigen, primären, aber alternativen Möglichkeiten zu wählen.

Casino Lotterie
BFG BFGjournal VwGH

Beurteilung der Leistungen iZm dem Betrieb eines Video Lotterie Terminals (VLT)

Nach der Rechtsprechung des VwGH und BFG liegt bei derartigen Fällen eines Bündels von Supportleistungen eine Leistung sui generis und weder eine Vermittlungs- noch eine Grundstücksleistung vor. Diese Leistungen sui generis fallen unter die generelle Leistungsortsregelung für Leistungserbringungen an einen Unternehmer und sind somit seit 2010 am Sitz des Leistungsempfängers steuerbar und im Empfangs-MS mit RVC abzurechnen.

(Bild: © iStock)
Laufender Bezug

VwGH zur Übermittlung von Sozialversicherungsdokumenten und Lohnunterlagen

Eine Übertretung des § 7d Abs 1 AVRAG wird schon dann verwirklicht, wenn nicht sämtliche Unterlagen bereitgehalten werden. Nichts anderes gilt für die Verpflichtung zur Vorlage von Lohnunterlagen nach § 7f Abs 1 Z 3 AVRAG. Dass sich die Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen nur auf solche Unterlagen bezieht, die bereits vorliegen können, versteht sich geradezu von selbst.